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Scheuer stellt Maßnahmen für attraktiveren Radverkehr vor

Lange waren sie angekündigt, heute hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Maßnahmen vorgestellt, mit denen er das Radfahren in Deutschland fördern will. „Mit klaren Regelungen stärken wir den Radverkehr und sorgen dafür, dass das Radfahren zügig spürbar attraktiver und sicherer wird“, so der selbsternannte Fahrradminister.

Lange waren sie angekündigt, heute hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Maßnahmen vorgestellt, mit denen er das Radfahren in Deutschland fördern will. „Mit klaren Regelungen stärken wir den Radverkehr und sorgen dafür, dass das Radfahren zügig spürbar attraktiver und sicherer wird“, so der selbsternannte Fahrradminister. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung enthält u.a. folgende Veränderungen für den Radverkehr, die zügig in Kraft treten sollen:

Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und Erhöhung der Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe

Das BMVI plant höhere, wirksame Bußgelder für das unerlaubte Parken auf Schutzstreifen sowie für das Parken in zweiter Reihe. Die Erhöhung soll noch in diesem Jahr in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden. Zum Verständnis: Schutzstreifen trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wollen wir dort ein generelles Halteverbot einführen.

Mindestüberholabstand für Kfz

Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts für das Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.

Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw

Für rechtsabbiegende Lkw soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden.

Grüner Pfeil für Radfahrer

Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch für Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.

Einrichtung von Fahrradzonen

Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren.

Nebeneinanderfahren von Radfahrenden erleichtern

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden soll ausdrücklich erlaubt sein, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Bisher müssen Fahrräder grundsätzlich einzeln hintereinander fahren. Radfahrende dürfen nur in Ausnahmefällen nebeneinander Fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.

Es ist die größte Radreform seit 20 Jahren. Das Rad ist gleichberechtigter Teil des Straßenverkehrs. Das muss sich auch in der StVO widerspiegeln.

Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen

Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von 5 Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitenderbaulicher Radweg vorhanden ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert werden.

Vereinfachung für Lastenräder

Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, führen wir ein spezielles Piktogramm „Lastenfahrrad“ ein.

Verkehrszeichen Radschnellwege

Das Verkehrszeichen „Radschnellwege“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z.B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.

Überholverbot von Radfahrenden

Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die Straßenverkehrsbehörden der Länder in Zukunft ein Überholverbot von Radfahrenden z.B. an Engstellen anordnen können.

Innovationsklausel

Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit der Kommunen angeordnet werden. Damit wird die Mitbestimmung der Kommunen erhöht werden. Eine weitergehende Öffnung bedarf einer zusätzlichen Änderungen und gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangenen werden soll.

Vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung

Hier ist eine Klarstellung in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geplant, um die Möglichkeiten der Kommunen für die Öffnung der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende zu erleichtern.




Ich bin gespannt auf die Bewertungen der Verbände, denn hier sind viele Maßnahmen dabei, die erst mal keinem weh tun und die schon lange hätten umgesetzt werden können. Fragen bleiben auch. Warum zum Beispiel wurde erst ein Pilotprojekt für den Grünpfeil für Radfahrer ewig hinausgezögert, nur um jetzt nicht mal auf die Ergebnisse zu warten? Versteht mich nicht falsch, es ist gut, dass er jetzt zügig kommt. Aber warum nicht schneller?

Das Halteverbot auf Schutzstreifen ist richtig. Noch wichtiger ist die Erhöhung der Bußgelder. Offen bleibt, wie teuer das Radwegparken künftig wird. Und genau wie beim festgeschriebenen Überholabstand oder beim Überholverbot von Radfahrenden hängt vieles auch von den Kontrollen ab. Finden die nicht statt, helfen auch höhere Bußgelder nichts.

Große Fragezeichen auch noch beim Nebeneinanderfahren von Radfahrern. Wann gilt das als Verkehrsbehinderung? Mir versucht man ja schon fast täglich klar zu machen, dass ich alleine auf der Fahrbahn eine Verkehrsbehinderung bin.

Und zu guter Letzt: Die Kennzeichnung von Radschnellwegen soll auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z.B. auf sandigem Untergrund möglich sein? Radschnellweg aus Sand? Nein, nach einem Fahrradminister hört sich das definitiv nicht an…

Das alles erst mal nur als erste Einschätzung. Der Zeitplan sieht nun vor, dass die Änderungsverordnung noch im Sommer in die Ressortabstimmung und in die Länder- und Verbändeanhörung gehen soll, sodass die Verordnung baldmöglichst in Kraft treten kann. In einem zweiten Schritt soll es auch in den begleitenden Verwaltungsvorschriften und im übergeordneten Straßenverkehrsgesetz Änderungen geben, die noch 2020 greifen sollen.

13 Antworten auf „Scheuer stellt Maßnahmen für attraktiveren Radverkehr vor“

Es bleiben natürlich viele Fragen offen: Wie werden Verstöße kontrolliert? Wie hoch sind die Bußgelder? Wird das alles überhaupt umgesetzt? (ich traue dem Frieden immer noch nicht) etc. etc.
Allerdings wage ich mich jetzt mal, so weit aus dem Fenster zu lehen und zu behaupten: Ohne die unablässigen Aktivitäten der vielen Aktivisten und deren Mitstreitern einschließlich CM, Sternfahrten, Blogs und Volksbegehren und den Mut derjenigen, die sich täglich mit dem Rad in den urbanen Mobilitätswahnsinn stürzen, wäre es niemals dazu gekommen, dass aus dem Automobilministerium eine solche Maßnahmenliste herausgegeben wird. Vielen Dank all jenen, die Ihre wertvolle Zeit dafür opfern, dass wir einer humanen Mobilität ein bisschen näher kommen.

Ich muss ja zweimal Schlucken bevor ich das sage, aber tatsächlich hört sich das ja ganz vernünftig an. Ich bezweifle, dass das den Radverkehr im modal split relevant erhöht, aber es macht das Radfahren doch zumindest angenehmer.

Aber ganz werde ich meinen Zynismus doch nicht los, handelt es sich bei den sinnvollen Maßnahmen auf der Ebene der Erreichung der Klima Ziele im Verkehrssektor doch um eine Blendgranate. Koster nichts, erfüllt etliches was von Radfahrerseite seit Jahren gefordert wird und lässt den Autoverkehr in Ruhe.

Warum wird das Nebeneinanderfahren eigentlich überhaupt erwähnt?
Es ändert sich doch eigentlich nichts außer der Formulierung:
Von Grundsätzlich verboten, es sei denn niemand wird behindert
Auf Grundsätzlich erlaubt, es sei denn jemand wird behindert

Merkt das niemand, dass uns hier alter Wein in neuen Schläuchen angedreht wird?

MfG

Gregor

Die Bussgelder für Falschparken müssen generell deutlich angehoben werden, nicht nur für Falschparken auf Radwegen. Sonst wird eben neben dem Radwege auf dem Gehweg geparkt, dort ist es jetzt schon deutlich billiger.

Ich bin gespannt, was kommen wird und ob die Novelle einigermaßen den allgemeinen Erwartungen entspricht. Oder eine weitere Scheuersche Luftnummer wird.

Das mit dem Nebeneinanderfahren war mir auch aufgefallen. Da wohl die wenigsten mal in der StVO gelesen haben, fällt es wohl a7ch nicht auf.

Wenn ein einzelner Radfahrer mit 1,5 m Abstand legal überholt werden könnte, dies bei Nebeneinanderfahrenden aber nicht mehr geht, würde das als Behinderung gelten.

Natürlich ist vieles von entsprechenden Kontrollen abhängig, wurde auch bereits genannt, für mich werfen dennoch viele der Punkte Fragen auf.
Beim Halten und Parken auf den Schutzstreifen bspw. fehlt mir die Aussage dass nach und nach ein Ausbau zu PBL dieser Streifen erfolgen wird. Diese „Schutz“streifen deuten doch auf viel Radverkehr hin. Warum wird also nicht gleich Nägel mit Köpfen gemacht?
Dann die Fahrradzonen die sich nach den gleichen Rechten und Pflichten einer Fahrradstraße richten sollen, das ist doch Humbug. Hannovers Fahrradstraßen, als Beispiel, dürfen durchweg von Autos befahren werden und werden das leider auch zur Genüge und der einzige Vorteil Radfahrender ist das hier erlaubte Nebeneinanderfahren. Zudem sind die Straßen oftmals von vorne bis hinten zugeparkt und schmal genug um entweder keinen Sicherheitsabstand zu bekommen oder durch die Dooring Zone zu fahren.
Um gleich beim Thema zu bleiben, Nebeneinanderfahren soll erleichtert werden. Was bedeutet das? Ab wann gilt der Verkehr als behindert? Und viel wichtiger: Wer oder was ist der Verkehr? Radfahrende sind nach meinem Wissensstand auch Verkehr. Oder ist damit der „richtige“, also motorisierte, Verkehr gemeint?
Weiter mit dem Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen. Gibt es doch bereits: 5m vom Scheitelpunkt der Kurve bspw.. Der einzige Pluspunkt der Neuregelung ist der vorgezogene Parkverbotsbereich „vom Beginn der Eckausrundung“, relativiert sich aber wieder dadurch dass diese Regel nur in Kraft tritt „wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist“. Wenn ich dabei an die innerstädtischen Seitenstraßen denke, dann sehe ich in diesem ‚Vorstoß‘ keine wirkliche Lösung.
Was bringt ein Lastenrad-Piktogramm? Autofahrende stellen sich bereits auf Piktogramme normaler Räder und damit unerlaubter Weise auf Radwege und/oder Schutzstreifen. Was sollte sie also daran hindern sich auf Bildchen von Lastenrädern zu stellen?
Just my 2ct

Parkverbot in Kurven: bisher zählt 5m ab Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Zukünftig 5m ab Beginn Eckausrundung. In der einen oder anderen Ecke werden so doch Stellplätze wegfallen, siehe zB hier (Ecke Nordost)
https://www.google.de/maps/@48.1432564,11.5505269,41m/data=!3m1!1e3?hl=de

2m Überholabstand außerorts sind echt viel, das bedeutet ja, dass man zukünftig entspannt an Bundesstraßen entlangfahren kann:-) heute sind es geschätzte +/-80cm. Mir ist auch völlig unklar, wie die guten (recht hohen) Werte in der Abstandsmessung in Berlin zustande kamen, in München überholt kein einziger mit mehr als einem Meter….

@Christoph E
In Berlin teilen sich die Autofahrer in zwei Gruppen:

Die große, vernünftige Mehrheit, die auch mal zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, ist mittlerweile sehr gut erzogen, hält zumdinest ca. 1 m Abstand und ist auch besonders vorsichtig, wenn Kinder auf der Fahrbahn radeln usw. Mit denen wird es jeden Tag besser!

Eine kleine Minderheit von — pardon — Vollidioten fährt und parkt leider immer schlimmer. Es ist wie eine Gegenbewegung zum zunehmenden Radverkehr. Viele davon sind aus dem Umland, einige sind Angeber aus dem Clan- oder Möchtegern-Clan-Milljöh, andere einfach nur gestreßte Amazon-Ausfahrer oder Carsharing-Opfer, die Angst um den nächsten Cent haben. Leider reichen diese wenigen Deppen, daß sich manche Leute verständlicherweise kaum auf die Fahrbahn trauen.

Vielleicht ist es in München ähnlich nur in umgekehrten Proportionen?

Ein paar Änderungen in den Formulierungen, Definitionen, sowie zusätzliche Regeln wie „Fahrradzone“ und Grünpfeil speziell für Radfahrer, die einfach nur mehr Verwirrung stiften werden.

Schon bei der „Fahrradstraße“ weiß ein Großteil der Benutzer nicht, wie er sich verhalten soll/darf. Autofahrer fahren dort oft nicht mehr 30, sondern 50 und mehr.
Besser wäre es vielleicht ganze Stadtteile völlig autofrei zu gestalten, nur Dienstleister, Handwerker, Krankenwagen, Müllabfuhr dürfen rein. Im Gegenzug wird das ÖPNV-Angebot verbessert.

Wenn der Radfahrer-Grünpfeil sich nicht deutlich genug abhebt, biegen auch die Autofahrer ab. Ich erlebe es an den neuen Fahrradampeln häufig, dass Autofahrer bereits losfahren wenn Radfahrer nach Geradaus grün bekommen.
Beim normalen Grünpfeil, der ja aus der DDR-StVO nach der Wende übernommen wurde, rallen es die Autofahrer auch nach 30 Jahren nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Einbahnstraßen in Gengenrichtung öffnen ist hier in BS zumindest schon fast flächendeckend, leider auch da wo der Platz nicht ausreicht. Die Autofahrer kommen damit auch nicht wirklich klar, verstehen es auch nach zig Jahren nicht.
Ich sehe immer mehr Regeln, Schilder, Ausnahmen von den Regeln und Zusatzschilder als Problem an, der Normalbürger kann nicht alles sehen und verstehen. Eine Vereinfachung der StVO wäre besser als die Regularien auszuweiten.

Parken auf Radfahrstreifen, in zweiter Reihe, etc. pp ist definitiv ein Problem, aber in meiner Stadt wurde das seit vielen Jahren nicht mehr so kontrolliert, bzw geahndet, geschweigedenn abgeschleppt. Die Polizei fährt gemütlich daran vorbei, die Politessen scheinen mir auch nichts mehr zu machen, zumindest sind die Gegenmaßnahmen bei Falschparkern hier ganz offensichtlich minimal, außer wenn vielleicht mal eine Großveranstaltung ansteht und PKW im Weg stehen.

Die Radfahrer werden weiterhin nicht akzeptiert oder als vollwertige Verkehrsteilnehmer gesehen. Andererseits benehmen sich einige Radfahrer auch voll daneben, ignonieren die Regeln, fahren ohne Licht, auf der falschen Seite und sorgen so dafür, dass der Ruf schlecht bleibt. Aber auch Kraftfahrer und Fußgänger sind nicht besser.

Die nächste Frage wird sein, wer das alles kontrollieren wird, die Polizei macht doch jetzt schon nur noch Schwerpunktkontrollen. wenn sich jemand nicht zu dumm und auffällig verhällt passiert doch nichts mehr.

Vile Menschen sind erstmal vollkommen egoistisch und denken nur an sich, deshalb wird sich keiner, der sich einen gewissen Stand „erarbeitet“ hat nichts wegnehmen lassen und sich selbst darstellen wollen. Das wird noch ne ganze Weile dauern, bis sich die Brötchenholer mit dem SUV von Ihrem Verhalten distanzieren.
Ich lese in vielen Diskussionen eine vollkommene Abneigung zu Gedanken des Umweltschutzes, Klimaschutzes, etc.pp. – naja, vielleicht müssen wir erst noch mehr Umwelt und Lebensgrundlagen auf diesem Planeten zerstören, bevor sich etwas ändert.

Im großen und ganzen eine gute Sache und auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Nicht erwähnt wurde die Vermehrung der Verkehrszeichen.

Fahrradzonen: Wozu braucht man ein Schild für Straßen und eines für Zonen? Ein Schild für Zonen sollte reichen. Eine einzelne Straße kann man auch als Zone beschildern. Für Zonen müsste man oft weniger Schilder aufstellen. Dazu währen dann alle Eckigen Schilder für Zonen gedacht. (Fußgängerzone, 30er Zone) Nach einer Übergangsfrist könnte man also meiner Meinung nach gut alle Fahrrdstraße-Schriftzüge durch Zone ersetzen und ein paar existierende Schilder abbauen.

Abbiegepfeil: Wiso ändert man die Regeln nicht gleich zum Idaho-Stop? (Rote Ampeln gelten wie Stoppschilder; Stoppschilder gelten wie Vorfahrt achten Schilder) Die Statistiken aus Idaho sind recht eindeutig und man bräuchte kein Blech verschwenden. Das Schild ist schon ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, aber warum nicht gleich einen richtigen Sprung machen, wenn man weiß, dass es sicher ist?

Verkehrszeichen für Lastenrad-Parkplätze und Radschnellwege sind ganz nett, aber braucht es dafür ein Extra Schild/Piktogram in der StVO? Radschnellwege oder reservierte Parkplätze für Lastenräder würde man auch so erkennen und das scheint mir ausreichend.

Ansonsten kann ich allen nur zustimmen.

ADFC findet Scheuer mal wieder super:
„Mindestüberholabstand für Kfz: Überfälliger Schritt. Das gemeinsame Fahren von Auto- und Radverkehr auf der Fahrbahn sollte allerdings die Ausnahme sein. Ziel müssen durchgängige Netze aus vom Autoverkehr getrennten Radwegen sein.“

War ja zu erwarten.

Es wird immer klarer, dass der ADFC KOMPLETT vom Radverkehr befreite „Freie“ „Autofahrbahnen“ will!

Dann kann die Verkehrslawine mit Millionen autonomer Autos ja kommen:
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/unfall-von-uber-fahrzeug-autonomes-auto-verwechselte-frau-mit-plastiktuete/21256792.html
oder auch:
https://www.tagesanzeiger.ch/wissen/technik/ETH-Selbstfahrende-Autos-fuehren-in-der-Schweiz-zu-mehr-Verkehr/story/30388725

Hoffentlich schnallt wenigstens der progressive Teil der Umweltbewegung, was da grad im Gange ist und rennt nicht weiter den falschen Radwege-Propheten hinterher.

Ich sehe das mit gemischten Gefühlen:

„Das gemeinsame Fahren von Auto- und Radverkehr auf der Fahrbahn sollte allerdings die Ausnahme sein.“ Das ist natürlich grober Unfug. Selbstredend sollte die Fahrbahn für alle Verkehrsteilnehmer zugänglich und sicher sein, nicht nur für Radfahrer, sondern auch für querende Fußgänger. Außerdem bezweifele ich, daß wir oder unsere Kindeskinder eine vollständige Trennung jemals erleben werden. Dazu gibt es viel zu viele Nebenstraßen usw. Eine vollständige Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht tut not, da sie allen Radfahrern, auch denen auf dem Radweg, zugute käme, wie auch den Fußgängern.

„Ziel müssen durchgängige Netze aus vom Autoverkehr getrennten Radwegen sein.“ Das finde ich dagegen nicht schlecht. Es ist nunmal so, daß viele Radfahrer nach 64 Jahren RWBP und noch mehr Jahren des automobilen Terrors geradezu traumatisiert sind und sich nur mit albernen Helmen („looks like shit“) überhaupt aus dem Haus trauen. Auch ich fahre viel entspannter auf bestimmten, ausreichend breiten, gut asphaltierten, getrennten Radwegen, als auf der Fahrbahn einer Hauptverkehrsstraße. Es ist ein zweischneidiges Schwert, weil die Gefahr besteht, daß dadurch der Radverkehr von der Fahrbahn gedrängt wird und Fußgänger ganz unter die Räder kommen. Daher ist und bleibt die wichtigste Forderung die nach Tempo 30!

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