Ob Liebe nun Abstand braucht, lass ich mal dahingestellt. Auf jeden Fall braucht es im Straßenverkehr Abstand, damit alle gesund ans Ziel kommen. Genau da setzt die neue Kampagne „Liebe braucht Abstand“ der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. an. Die Kampagne hat zum Ziel, die Verkehrsteilnehmer für einen ausreichend sicheren Abstand zu sensibilisieren. Es soll eine Verhaltensänderung initiiert und über den oft zu geringen und damit andere gefährdenden Abstand aufgeklärt werden.
Nach einer Imagekampagne in sechs Städten Nordrhein-Westfalens (Ahlen, Brühl, Dortmund, Dülmen, Minden und Troisdorf), soll es abschließend einen Aktionstag mit verschiedenen kreativen Straßenaktionen geben. Ein Imagevideo zur Kampagne gibt es jetzt schon.
Die Zentimeterabstände in diesem Flyer der Kampagne nehmt ihr bitte nicht wörtlich. Zu Radfahrern hält man als Autofahrer mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen. Und wenn das nicht geht, weil auf der Gegenfahrbahn Verkehr ist, dann wartet man so lange, bis frei ist.
PS: Da es einigen ja bekanntlich schwerfällt zu lieben, gibt es für Radfahrer noch die Alternative sicherer Radwege. Hier sind die Städte gefordert, breite und geschützte Radverkehrsanlagen zumindest an vielbefahrenen Straßen zu bauen. In Wohnviertel verlassen wir uns dann erstmal auf Nächstenliebe.
6 Antworten auf „Liebe braucht Abstand“
Leider erlebe ich fast täglich Radfahrer, die mich mit geschätzt 1.5 cm Abstand zwischen den Lenkerenden überholen. Manchmal sogar rechts!
Typische Situation 1: Ich befinde mich auf einem Fahrradstreifen und halte zu rechts parkenden Autos eine Türbreite Abstand. Manche Radfahrer sind nun so wahnsinnig, mich durch die Doring Zone zu überholen. Andere überholen mich zwar immerhin links, trauen sich aber kaum zum Überholen auf die Fahrspur auszuweichen bzw. haben es zu eilig, eine entsprechende Lücke im Autoverkehr abzuwarten und überholen mit zu geringem Abstand.
Typische Situation 2: Ich befahre wider besseren Wissens und Gewissens ausnahmsweise doch mal so einen vermaledeiten Hochbordradweg. Dieser läßt aufgrund seiner Breite kein sicheres Überholen zu. Nun wird entweder auch wieder links mit zu geringem Abstand überholt oder illegal via Gehweg überholt, wobei Fußgänger erschreckt und gefährdet werden.
Liebe braucht Abstand klingt nach Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Nicht schlecht.
Haar in der Suppe:
beim Zuparken der Gehwege wird leider die komplette Unpassierbarkeit in den Fokus gerückt, bzw. problematisiert.
Unterschwellig wird dabei ein ‚rücksichtsvolles‘ Gehwegparken, welches noch einen Meter Durchgang lässt als positiv konnotiert.
Das widerspricht allen Richtlinien zum Fussvekehr und ist zudem behinderten- und Kinderfeindlich.
Gehwegbreiten haben kommunikatives Rollifahren zu ermöglichen, und auch flüssiger Begegnungsverkehr mit Kinderwagen ist kein ’nice to have‘, sondern eine der GRUNDBEDINGUNGEN für funktionierenden Fussverkehr.
S. 21 dieser
https://www.agfs-nrw.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/parkraum_brosch_2015_WEB.pdf
AGFS Broschüre zeigt, dass Kenntnisse über die Rechtslage durchaus vorhanden sind, gleichzeitig wird aber der alltägliche Rechtsbruch unter der Hand legitimiert:
Die BEBILDERUNG (wirksamer als Text) der Problematik zeigt – genau wie im Film – eine vollständige Unpassierbarkeit mit Bildunterschrift:
„Radfahrende Kinder, Kinderwagen, Rollatoren und
Rollstühle werden gezwungen, die Straße zu nutzen.“
dito S.18
Neben fachich/sachlich falscher Wortwahl („Strasse“) fällt wieder einmal auf, dass nur die über die normalen Exzesse hinausgehenden Exzesse überhaupt skandalisiert werden.
So bleibt die AGFS letztlich – leider symptomatisch – auch beim Thema Parken am automobilen Status quo orientiert:
„Unumstritten ist jedoch, dass es nötig sein wird – und
zwar unabhängig von Anwohnerparkkonzepten –, in
hochverdichteten Gebieten Alternativangebote in Form
von privaten Stellplätzen zu schaffen.“
dito, S.18
Die ökologisch zwingende Notwendigkeit einer tatsächlichen Reduktion von Autoverkehr scheint leider vollständig ausserhalb der Denkbahnen der AGFS zu liegen.
Diese Videos machen doch Laien in irgendwelchen Agenturen, deren Wissen vermutlich daraus ergibt, was so hängen geblieben ist und was man schnell ergoogln kann.
Es geht nicht nur um Kinderwagen, die sich begegnen, sondern auch um radfahrende Kinder mit Begleiteltern, die sich auf Gehwegen begegnen. Für Kinder gibt es keine Pflicht, den rechten Gehweg zu nutzen.
Nur Parkplätze abbauen? Was soll das bringen? Auch heute ist den Leuten egal, ob es ein Parkplatz gibt. Hier um die Ecke stellt man halt die Wiese vor der Schule zu. Ohne Verknüpfungen mit der Pflicht, in der Nähe des Erstwohnsitzes einen PArkplatz nachzuweisen (und bei CS-Autos entsprechend auch PArkplätze nachgewiesen werden müssen) etc. führt dass nur zu einer weiteren Vergemeinschaftung der Parkkosten.
Parkplatzabbau in Verbindung mit starkem Kontrolldruck und hoher Abschleppwahrscheinlichkeit bringt schon etwas. Und der Kontrolldruck ist i.d.R. sogar kostenneutral aufzubauen, wenn nämlich die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung in das Ordnungsamtpersonal fließen.
Abstand… wie es einem gerade passt. Die Polizei kontrolliert und rügt lt. Bericht v. 12.9. in der NOZ derzeit Radfahrer, die sich mit Fußgängern zusammen durch 2m schmale Lücken an der Baustelle Johannisstraße quetschen, obwohl dort Radfahrer absteigen beschildert ist.
Wieso gibt es dann aber Gehwege und Bushaltestellen, die mit nicht mehr als 2m Breite ausdrücklich mit Radfahrer frei beschildert sind? Logik sieht anders aus. Abstand sowieso.