„Immer wieder im Oktober“ muss man leider schon fast sagen. Seit 2014 ist nun jedes Jahr im Oktober eine Radfahrerin oder ein Radfahrer in Osnabrück getötet worden. Heute traf es nach Polizeiinformationen eine ca. 70-jährige Frau, die an der Kreuzung Lengericher Landstraße/An der Blankenburg von einem rechtsabbiegenden LKW überrollt und so schwer verletzt wurde, dass sie kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb.
Der Unfallhergang ist wegen unterschiedlicher Zeugenaussagen noch unklar. Eines steht aber fest: eine fehlertolerante Infrastruktur hätte diesen Unfall verhindern können. Ein geschützter Radweg findet sich hier nicht. Dafür sechs (!) Spuren für Autos. Radfahrer müssen auf einem schmalen Radfahrstreifen fahren, den rechtsabbiegende Autofahrer wiederum kreuzen müssen.
Wann passiert etwas, damit endlich nichts mehr passiert?
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12 Antworten auf „Radfahrerin in Osnabrück-Hellern getötet“
Was hätte ein „Geschützter“ Radweg im Kreuzungsbereich gebracht? Nix. Getrennte Ampelphasen schon eher, aber ich wette, dass die Mehrheit der Radfahrer*innen nicht warten würden, wenn der motorisierte Verkehr grün hat und sie rot.
Es kann hier noch nicht ausgeschlossen werden, dass sich die ältere Frau nicht getraut hat, auf dem Radfahrstreifen zu fahren und daher auf dem Gehweg gefahren ist. Das wäre bei einem geschützten Radweg anders.
Eine getrennte Ampelschaltung funktioniert an anderer Stelle in Osnabrück ganz gut. Leider mussten auch dort drei Menschen sterben, bis sie eingeführt wurde.
Das Problem bleibt die Stelle, an der sich die Wege kreuzen, egal ob Radfahrstreifen mit oder ohne Plastikpömpel, Gehweg oder Fahrbahnnutzung. Und ob ein paar Plastikpömpel, Blumenkübel, Autos auf der linken Seite das Verhalten des Opfers beeinflusst hätten, ist reine Spekulation.
Ok, gut zu wissen, dass es in OS funktioniert.
“ aber ich wette, dass die Mehrheit der Radfahrer nicht warten würden, wenn der motorisierte Verkehr grün hat und sie rot.“
Diese Wette hat allerdings wenig mit der realen Schutzwirkung einer solchen Schaltung zu tun. Überwiegend trifft es bei den Unfällen Unfällen im Kreuzungsbereich die vermeintlich „schwächsten“ Verkehrsteilnehmer_innen, welche sich, ob der ihnen ganz besonders zu eigenen Verletzbarkeit/ der starken bedrohung durch den motorisierten Verkehr bewusst, zu einem überwiegenden Anteil an die vorgegebenen Stopzeichen der Lichtsignalanlagen halten.
Ich plädiere bei Lösungen zum Schutz von Menschenleben unbedingt für eine praktische Evaluation des Effekts! Gelabert, whataboutismed und Täter-Opferumkehr hatten wir zur Genüge und damit diese dramatische Situation, dass einem gewissen Anteil der Bevölkerung die Perspektive für das Notwendige völlig abhanden gekommen ist: Es geht hier um die körperliche Unversehrtheit unserer Partner, Kinder, Freunde, Nachbarn…
Gerade innerhalb der Internet-Radaktivistenszene gibt es viele, die für sich in Anspruch nehmen, rote Ampeln nicht beachten zu müssen. Und draußen auf der Straße sieht man auch viele, die mit Ignorieren auf rote Ampeln reagieren. Warum sollte das anders sein, wenn es versetzte Phasen gibt, auch wenn das ein simples und effektives Mittel wäre gegen Rechts-Abbiege-Unfälle?
lies meinen beitrag nochmal. fokus: verallgemeinerung vs. differenzierung.
An der Stelle wird zur Zeit der gesamte Verkehr baustellenbedingt rechts abgeleitet, mit einer Spur und einem schmalen Radweg. Mir ist gerade an der Stelle das gleiche passiert mit einem Gelenkbus neben mir. Ich musste ganz scharf bremsen und er hat noch meine Schulter berührt. Da hilft nur mitten auf der Straße fahren, dann muss der MIV hinter mir bleiben. Radfahrer müssen nämlich schon nach 100m wieder links um den früheren Bahr herum, so lange werden die Autos wohl mit niedrigerer Geschwindigkeit fahren können!!
Gut, dass es bei dir nichts passiert ist. Leider werden bestimmte Autofahrer sehr schnell nervös, wenn Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Das trägt dann auch nicht zur allgemeinen Sicherheit bei und viele Radfahrer fühlen sich bedrängt…
Und es bleibt neben den meisten Radfahrstreifen eine Ordnungswidrigkeit, die man begehen muss, um sicher zu fahren. Das mit der mangelnden Benutzbarkeit wird i. d. R. sehr eng ausgelegt. Und es bestätigt das „Radfahrer halten sich nicht an die Regeln“-Bild. Um solche Situationen zu verhindern, hilft es nur, sich bei der zuständigen Behörde konsequent zu beklagen, bis die soetwas nicht mehr anordnen oder dulden. Gerade bei überlasteten Behörden kümmert man sich sinnvollerweise eher um die Probleme, die mit viel Leidensdruck verbunden sind.
„Und es bleibt neben den meisten Radfahrstreifen eine Ordnungswidrigkeit, die man begehen muss, um sicher zu fahren.“
Bei uns in Berlin ist bei gefühlten 95% der sogenannten Radwege keine Benutzungspflicht angezeigt (Schild). Wie ist die Situation in Osnabrück? Radfahrstreifen werden hier sehr gut angenommen und scheinen abseits der ewigen Falschparker- und Dooringproblematik einen recht positiven Einfluss auf das Miteinander im Verkehr zu haben.
„Und es bestätigt das „Radfahrer halten sich nicht an die Regeln“-Bild“.
Bestätigen würde ich es nicht nennen, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer aufgrund von Unkenntnis der STVO (Benutzungspflicht, Zumutbarkeit) ein falsches und verallgemeinerndes Bild vom Verhalten von Radfahrern machen und daraus womöglich ein Sanktionsrecht herbeihalluzinieren. Auch halte ich es für falsch sich aufgrund der vorherrschenden Unkenntnis und Ignoranz in Gefahr zu begeben bzw. anderen davon abzuraten, die für sie geltenden Rechte zum Schutz vor Verletzungen in Anspruch zu nehmen.
Es bedarf starker Anstrengungen von Seiten des Bundes, der Kommunen und auch jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers diese Unwissenheit durch aktive Information und notfalls auch nachhaltige Sanktion zu beseitigen und das vorherrschende schiefe Bild einer Automobilgesellschaft gerade zu rücken. Alle Laufen, viele fahren Fahrrad, einige fahren Auto :)
Die meisten, die einen Radweg für nicht benützbar halten, verwechseln „Ich kann nicht so fahren wie ich will“ mit „Nicht benützbar“. Die Regelunkenntnis ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Die Urteile sind nicht großzügig, bei der Auslegung der „Nicht Benützbarkeit“. so bekommt es eine gewisse Dragik, wenn eine Radfahrer sich falsch verhält und von einem Autofahrer deswegen „erzogen“ wird, der dabei auch Regeln missachtet.
„Die meisten, die einen Radweg für nicht benützbar halten, verwechseln „Ich kann nicht so fahren wie ich will“ mit „Nicht benützbar“.“
Hast du für diese pauschale Verurteilung irgend einen hinreichenden Belege außer eines persönlichen EEGs?