Vorbild für Niedersachsen? Der RS1 zwischen Essen Mülheim.

Pressemitteilung

Um den Bau von Radschnellwegen zu beschleunigen, hat Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies ein ‚Sonderprogramm Radschnellwege‘ in Höhe von 12,35 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Ab sofort können Kommunen Förderanträge bei den jeweils zuständigen regionalen Geschäftsbereichen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel) stellen.

Verkehrsminister Olaf Lies: „Mit unserem bundesweit ersten Radschnellweg in Göttingen haben wir vor vier Jahren Maßstäbe gesetzt. Der Erfolg dieses Radschnellwegs hat uns darin bestärkt, das Sonderprogramm aufzulegen. Der Radverkehr hat sich geändert. Die Verkaufszahlen für Pedelecs und E-Bikes sind gestiegen. Radfahren ist schneller geworden, entsprechend muss auch die Infrastruktur angepasst werden. Gerade für Pendler können Radschnellwege interessant sein und zum Umstieg vom Auto auf das Rad bewegen. Ohne Gegenverkehr und Ampeln können Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit über größere Entfernungen sicher unterwegs sein. Die ursprünglichen Nutzungsprognosen in Göttingen wurden jedenfalls bei weitem übertroffen. 2016 waren mehr als eine Million Radfahrer auf dem Göttinger Radschnellweg unterwegs.“

Radfahren ist schneller geworden, entsprechend muss auch die Infrastruktur angepasst werden.

Verkehrsplaner sehen in Radschnellwegen ein hohes Potenzial. Die gewollten Nebeneffekte, wie z.B. die Verringerung von Staus und Schadstoffbelastungen, lassen Radschnellwege zu einem wichtigen Baustein eines nachhaltigen Verkehrssystems werden und sind insbesondere für Pendlerstrecken interessant. Niedersachsenweit gibt es zurzeit nur in Göttingen einen Radschnellweg. Aber auch andere Städte und Kommunen denken über den Bau eines Radschnellweges nach. (Osnabrück ist schon dabei.)

Die Förderbedingungen wurden in enger Absprache mit den Kommunen erarbeitet. Grundlage für die Förderung ist das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt, NGVFG. Die maximale Förderung beträgt 75 Prozent. Förderfähig sind sowohl investive als auch planerische Kosten für Radschnellwege von einer Mindestlänge von fünf Kilometern. Das Programm läuft bis 2018.

Und so sieht es dann optimal umgesetzt aus:

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