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Radverkehr

So wollen die GRÜNEN den Radverkehr fördern

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird morgen (27. September) das Positionspapier „Hochschalten statt Ausbremsen – Für eine aktive Radverkehrspolitik“ verabschieden. Ich konnte heute schon einen Blick reinwerfen. Die Fraktion beschreibt darin, was Radverkehr für sie bedeutet und wie er politisch aktiv gefördert werden soll. Oberstes Ziel ist für die GRÜNEN, Wege zu Fuß und mit dem Rad sicherer und attraktiver zu machen.

Die Verkehrspolitik muss die positive Entwicklung des Radverkehrs aufgreifen statt sie sich selbst zu überlassen. Wir als grüne Bundestagsfraktion wollen die Potenziale des Fahrrads für ein klima- und menschenfreundliches Mobilitätssystem ausschöpfen. Radfahren muss für alle leichter, bequemer und sicherer werden – vom Kindergartenkind bis zur Generation „Siebzig plus“. Dafür muss auch der Bund stärker als bisher Verantwortung übernehmen.

Nach einem Loblied auf das Fahrrad als praktisches, günstiges, umweltfreundliches und schnelles Verkehrsmittel in der Stadt sowie einem kurzen Abriss des Status Quo folgt eine Kritik an der Verkehrspolitik der aktuellen Bundesregierung, die „den Anschluss ans Fahrerfeld verliert. Sie setzt viel zu wenig um. Wer Mobilität neu gestalten will, muss mehr Pragmatismus und Experimentierfreude an den Tag legen.“ Zwar habe sie vor Jahren den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) fortgeschrieben, doch suche man ambitionierte Ziele und konkrete Maßnahmen dort vergeblich.

Wir Grüne im Bundestag drängen darauf, die Verkehrspolitik grundlegend zu erneuern.

Die GRÜNEN-Bundestagsfraktion will die Verkehrspolitik daher grundlegend erneuern. Es sei an der Zeit, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes und ihre intelligente Vernetzung entschlossen zu fördern. Die Kombination von Rad, öffentlichem Verkehr und Auto müsse daher in Städten genauso wie in ländlich geprägten Räumen gezielt verbessert werden. (Habe ich schon mal mit einer Petition versucht.) Darüber hinaus müsse man sich auch mit der Aufgabe beschäftigen, Verkehrsflächen neu aufzuteilen und dem veränderten Verkehrsgeschehen anzupassen. Dazu gehört in erster Linie der Rückbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum.

Konkret fordert die Fraktion:

  • Radwege an Bundesstraßen ausbauen und Qualitätsstandards setzen
  • Radschnellwege mit jährlich 100 Millionen Euro fördern
    Verkehrssicherheit in Kommunen verbessern
  • Kinder unter acht Jahren und erwachsene Begleitpersonen sollen gemeinsam auf dem gleichen Weg Radfahren können. Dabei sollte freigestellt sein, ob sie gemeinsam auf dem Rad- oder dem Gehweg fahren.
  • Grünpfeil für Radfahrer: Um Unfallschwerpunkte zu beseitigen und den Verkehrsfluss zu erhöhen, sollte das Rechtsabbiegen für RadfahrerInnen an geeigneten Kreuzungen vereinfacht werden.
  • Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Radschnellwege sowie gut ausgebaute außerörtliche Radwege für S-Pedelecs freizugeben.
  • Auf der Fahrbahn markierte Rad- und Schutzstreifen schaffen zeitnah und kostengünstig mehr Platz und Sicherheit. Der Bund sollte rechtliche Hürden abbauen, so dass Schutzstreifen auch in Tempo-30-Zonen sowie außerorts unbürokratisch eingerichtet werden können.
  • Kommunen sollten das Recht erhalten, innerorts eigenständig und unbürokratisch über die Einführung von Tempo 30 zu entscheiden, auch wenn es sich um Bundesstraßen handelt.
  • Zeitlich befristetes Bundesprogramm für die Umsetzung von Lastenrad-Sharing-Konzepten. Hier 1.000 Euro Prämie pro Lastenrad.
  • Die Möglichkeit der Fahrradmitnahme in allen Zügen der Deutschen Bahn.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bekommt in dem Papier auch sein Fett weg. Während das Bundesumweltministerium für „einige wenige Modellprojekte“ sogar gelobt wird, seien Klimaschutz und Verkehrswende für Dobrindt Fremdwörter. Ohnehin versage er bei den zentralen verkehrspolitischen Aufgaben der kommenden Jahre und sei vorrangig damit befasst, die ausländerfeindliche Pkw-Maut hinzubiegen und den Abgas-Skandal zu vertuschen. Von Engagement in Sachen Radverkehr sei nichts zu sehen.

Matthias Gastel, zuständig für Radverkehr in der GRÜNEN-Bundestagsfraktion: „Die Bundesregierung hinkt dem Mobilitätswandel hinterher. Sie betreibt keine Radverkehrspolitik – obwohl die Bedürfnisse der Menschen nach besseren und sicheren Radwegen rasant wachsen. Wer die Verkehrswende gestalten will, muss den Radverkehr engagiert fördern. Der schlechte Zustand vieler Radwege und Abstellanlagen macht Investitionen dringend erforderlich. Wir wollen die Bundesmittel für den Radverkehr verdreifachen, um dem Radverkehr einen Schub zu geben. Hier liegt noch viel Potential für ein nachhaltiges Verkehrssystem brach. Radschnellwege und E-Lastenräder können Staus verhindern und die Lebensqualität der Menschen erhöhen. Das einseitig aufs Auto ausgerichtete Verkehrsrecht muss fahrrad- und fußgängerfreundlicher werden – auch um die Sicherheit aller zu erhöhen.“

Hier ist das Positionspapier jetzt online.

13 Antworten auf „So wollen die GRÜNEN den Radverkehr fördern“

Ich kommentiere mal selber. Die Idee mit den Schutzstreifen in Tempo-30-Zonen halte ich für kontraproduktiv. Gerade hier werden Autofahrer doch daran gewöhnt, dass Radfahrer auch die Fahrbahn nutzen dürfen und nicht immer überholt werden müssen. Radfahrer auch hier an den Rand zu „drängen“, halte ich für falsch.

Korrekt. Wenn, dann gehören da mittig Sharrows auf die Fahrbahn.
Auch die Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs halte ich für falsch. Mit 45 gehört man auch außerorts auf die Fahrbahn. Eine freiwillige Nutzungserlaubnis wird doch wieder von Autofahrern fehlinterpretiert und mit lebensgefährdenden Erziehungsversuchen geahndet.
Verpflichtende Qualitätsstandards für benutzungspflichtige Radwege fände ich gut. Leider ist mein Vertrauen in die Politik da eher weniger ausgeprägt.

Also das mit der Fahrradmitnahme,

ist Bestandteil eines sog. „Eisenbahnpakets“ der Europäischen Union und damit kommendes Recht. Wenn ich mich recht entsinne verpflichtend ab 2017 oder 2018 inkl. ICE (daher der Launch der neuen Serie….).
Was mir immer wieder auffällt: Die Grünen wollen zwar mehr RadlerInnen auf die Strasse bekommen, aber das Thema Mobilität wird irgendwie verdruckst gehandhabt. Mobilität ist nämlich NICHT einfach mehr RadlerInnen auf die Strasse zu bekommen. Es bedeutet schnell und umweltschonend von A nach B zu kommen, ohne Vorbestimmung des Gefährts. Es bedeuet Vernetzung, Taktung im öpnv, Stadt-land-Beziehung undundund. Mal abgesehen von der Verpflichtung zu Klimazielen, die mit noch weiter steigenden Verkehrsemissionen schlicht nicht zu realisieren sein werden.
Das ist zu wenig.
Meinetwegen, so ein Positionspapier muss kein Regierungsprogramm sein, das ist eher für den Papierkorb, aber dafür, dass die Partei in vielen Ländern in der Regierung sitzt, kommt da erschreckend wenig, obwohl Möglichkeiten durchaus da wären.

Wir werden in den nächsten 10 Jahren das Auto nicht abschaffen können. Wenn wir aber die nächsten 10 Jahre nicht einmal über die Möglichkeiten nachdenken, die „einfach so“ da sind, dann wird sich auch in 30 Jahren nix ändern.

Man darf nicht vergessen, dass dieses Papier von der Bundestagsfraktion kommt. Was die Kollegen in den Ländern machen, ist wiederum deren Sache. Der Bundestagsfraktion geht es mit dem Papier darum, was der Bund in Sache Radverkehr machen kann.

In NRW sind die Grünen an der Regierung und faktisch wird dadurch für den Radverkehr nichts besser als wenn sie nicht dabei wären. In Dortmund teilen sie sich mit SPD und CDU die Macht und das Bild ist ähnlich und das wissen zum Thema teilweise erschreckend gering.

Dazu gehört in erster Linie der Rückbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum.

Über weniger Parkplätze lohnt es sich erst zu reden, wenn Autobesitzer einen Stellplatz nachweisen müssen.

Radschnellwege mit jährlich 100 Millionen Euro fördern
Verkehrssicherheit in Kommunen verbessern.

Zusätzliche Verkehrsinfrastruktur schafft mehr Verkehrsvolumen durch sinkende Raumwiederstände. Parallel müssen Kapazitäten für den MIV zurückgefahren werden.

Kinder unter acht Jahren und erwachsene Begleitpersonen sollen gemeinsam auf dem gleichen Weg Radfahren können. Dabei sollte freigestellt sein, ob sie gemeinsam auf dem Rad- oder dem Gehweg fahren.

Radverkehrsförderung auf Kosten des Fußverkehrs identifiziert zuverlässig diejenigen, die sich scheuen, darüber nachzudenken, den Stellenwert des Autos neu zu definieren und entsprechend zu handeln. Keine Radfahrer*innen auf Gehwegen.

Radschnellwege sowie gut ausgebaute außerörtliche Radwege für S-Pedelecs freizugeben.

Wie sicherfühlen sich Kinder, Alte, Neueinsteiger, wenn andauern mit 20 cm Abstand ein S-Pedelec vorbeikachelt.

Auf der Fahrbahn markierte Rad- und Schutzstreifen schaffen zeitnah und kostengünstig mehr Platz und Sicherheit.

Nein, sie nehmen Platz. Ohne Schutzstreifen kann ich die ganze Fahrbahn nutzen, um 1,50 Meter Abstand zu halten zu parkenden Autos. Bei 1,25 Schutzstreifen fahre ich in der Dooringzone …

Der Bund sollte rechtliche Hürden abbauen, so dass Schutzstreifen auch in Tempo-30-Zonen sowie außerorts unbürokratisch eingerichtet werden können.

Wie kommt man auf solche Ideen? Du kritisierst das zurecht.
Gab es nicht ein Pilotversuch zum SS außerorts, der wenig erfolgreich war?

Die Möglichkeit der Fahrradmitnahme in allen Zügen der Deutschen Bahn.

Ich hoffe in dem Papier geht es um alle EVU.

Es stimmt ja:

Es kommt von der Bundestagsfraktion. Genau das meinte ich aber auch: Es schaut beharrlich auf den eigenen Bauchnabel. Weder geht es darauf ein, welche Möglichkeiten die Bundesländer wahrnehmen könnten (aber nicht tun, Grüne in der Regierung hin oder her), noch, welche Aspekte über den Umweg „Europa“ relevant sind oder in Zukunft relevant werden.
Das ist ziemlich ängstlich und im schlimmsten Fall erzeugt es den schalen Beigeschmack von ziemlicher Unwissenheit. Ist aber nicht nur bei Mobilität so. Leider.

Falsch, die Bundestagsfraktion will mit diesem Papier zeigen, was der Bund in Sachen Radverkehr machen kann. Sie kann ja nur für sich sprechen. Natürlich kann sie andere Akteure oder Ebenen ermutigen. Aber sie selber muss sich in erster Linie um ihren Aufgabenbereich kümmern und im besten Fall Grundlagen schaffen, mit denen die „unteren“ Ebenen arbeiten können.

Stimmt schon. Bund ist was anderes als die Länder. Aber es bleibt eine Partei. Der erste Satz war auch mehr als Einleitungssatz, warum ich skeptisch bin, wenn GRÜNE über Radverkehr reden.

Hätte von den GRÜNEN erwartet, dass die mindestens eine Milliarde JÄHRLICH an Bundesfördermitteln für den Ausbau von Fahrradinfrastruktur fordern. Die 100 Millionen für Radschnellwege wirken wie Peanuts oder frühzeitiges Kleinbeigeben.

Eine Milliarde wäre schöner, aber gibt es überhaupt schon so viele Projekte, die damit finaziert werden können? Mit einer Milliarde sind wir ganz schnell wieder da, wo das Geld wegen mangelender Projekte und Personal nicht ausgegeben werden kann…

Aus einer Rezension des Grünen Papiers auf RP-online:

„In dem Papier verlangen die Grünen neben einer Verdreifachung der Bundesmittel Änderungen im Verkehrsrecht und mehr Handlungsspielräume für Kommunen.“

Dieser Punkt ist interessant. Und richtig. Man muss die Kommunen aus den Zwängen der StVO befreien, damit eine Verkehrswende von unten, in den Kommunen ihren Anfang nehmen kann.

Viele Aktive kennen das: Noch die kleinste Verbesserung wird von den Verkehrsbehörden, meistens ist das die Polizei, mit Hinweis auf die StVO verhindert.

Die StVO schreibt bis ins Kleinste vor, wie der Verkehr und das Verhältnis der verschiedenen Verkehre unterteinander (Fuß-, Rad-, Kfz-) zu organisieren ist und gibt so den Kommunen fast keinerlei Handlungsspielraum für eine andere Schwerpunktsetzung. Ein Wettbewerb zwischen den Kommunen um Verkehrskonzepte ist so der Riegel vorgeschoben.

Dies ist besonders unter dem Blickpunkt der Kfz-Lobbykonzentration im bei der StVO federführenden Bundesverkehrsministerium bedenklich. Denn diese Bestimmungen der StVO liefern das kommunale Selbstbestimmungsrecht in Sachen Verkehrsförderung letztlich an die Kfz-Lobby aus.

Berüchtigt ist insb. der § 45 Abs 9 StVO, der außer Schutzstreifen und Fahrradstraßen jegliche Radinfrastruktur (und T 30 an „Hauptstraßen“) vom Nachweis eines höheren Risikos abhängig macht.

Der Vorstoß der Landesverkehrsminister – die diese Fesselung ziemlich deutlich erkannt haben – nach der dieser Abs 9 gestrichen werden sollte (und Lärmschutz sowie Luftreinhaltung Bestandteil der StVO werden sollten), überlebte den Bundesrat nicht.

Siehe 3.c) auf:
http://www.bundesrat.de/…/druc…/2016/0301-0400/332-1-16.pdf…

In der Begründung zu Buchstabe c) heißt es:
„Die Streichung des § 45 Absatz 9 StVO würde eine Abwägung „auf Augenhöhe“ zwischen den Belangen des (motorisierten) fließenden Verkehrs und anderen Verkehrsformen ermöglichen.“

Von einer öffentlichen Vorbereitung dieser Abstimmung oder gar einer öffentlichen Unterstützung der Grünen habe ich nichts mitbekommen.

Eine mögliche Erklärung:

Eine „Entfesselung“ der kommunalen Verkehrspolitiken würde viele neue Spielräume eröffnen. Koaltionen zwischen Grünen und sog. Autosozen würden weitaus schwieriger werden: Ein neues Konfliktfeld wäre eröffnet: Kfz-Förderung wie bisher – oder Neuaufstellung des Individualverkehrs nach bspw. niederländischem Muster?
Oder etwas dazwischen? Vieles wäre möglich.

Ist man bei den Grünen deshalb vielleicht ganz froh, sich auf kommunaler Ebene an die Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums halten zu „müssen“?
Koalitionen – und Regierungsverantwortung – sind so jedenfalls leichter zu haben – allerdings auf Kosten einer Verkehrswende von unten, aus den Kommunen.

@Vorstadt-Strizzi
Vorher sachkundig machen, DANN schreiben?
Der Vorschlag des Verkehrsausschusses (BR) wurde nicht abgelehnt, sondern angenommen.
Der Vorschlag der Streichung von 45 Abs.9 kam nicht vom Verkehrsausschuss (auch nicht von den ‚Landesverkehrsministern‘), sondern vom BR-Umweltausschuss. Er wurde (nebst der eher ökologisch ausgerichteten anderen Vorschläge des Umw.Aussch.) mehrheitlich abgelehnt.

Richtig ist aber, dass fortan überall da, wo dem Kraftverkehr – und das ist das Neue(!) – zu mehr Flüssigkeit verholfen werden soll, ohne Ansehen von Gefährdungen nunmehr begründungslos ein Fahrbahnverbot für den Radverkehr verhängt werden kann – mittels Vorhandensein irgendeiner beliebigen Nebenanlage, die ab jetzt sogar ein erheblich höheres Gefährdungspotential haben darf als die begleitende Fahrbahn.

Schmale Wurzelwege mit gefährlichen Querungen im tiefergelegten Linksverkehr bei begleitender sicherer Fahrbahn können nicht mehr wahlfrei geklagt werden.

Das lässt sich durchaus als Paradigmenwechsel bezeichnen. Bislang galt ein Primat von objektiver Sicherheit (auch wenn das ggf. erst eingeklagt werden musste) nunmehr hat die Flüssigkeit des MIV gesetzlichen Vorrang vor der Gefahrenlage.

Die Änderung seitens der BR-Verkehrsausschusses in Richtung der Wiedereinführung einer allgemeinen Benutzungspflicht erfolgte aufgrund/im Zuge aktiver Intervention der ADFC Bundesebene.

Die vollständige Wiedereinführung aller Benutzungspflichten (bei Vorhandensein irgendeines Weges abseits der Fahrbahn) wurde aufgrund von Rücksichtnahmen gegenüber dem VPP und gegenüber den verkehrspolitisch aktiven Mitgliedern noch nicht vorgeschlagen / angeregt bzw. einzuführen versucht.
Das wird aber wohl im nächsten Schritt kommen.

(Glückwunsch an die ‚Strizzis und Pöhlers‘: Ziel der allgemeinen Benutzungspflicht mit Fahrrad-befreiten Autofahrbahnen fast erreicht)

Infolge der Änderungen werden sich die Reisezeiten bei den überörtlichen Verkehren für den MIV verbessern und für den Radverkehr verschlechtern.
Selbst mieseste RVA mit erheblichen zusätzlich geschaffenen Risiken können künftig ausserorts nicht mehr wahlfrei geklagt werden, sondern müssen nach Willkür der anordnenden Behörden benutzt werden, was – durch angeordneten Radweg Linksverkehr – in vielen Flällen einem Fahrverbot bei Dunkelheit gleichkommt.
Auch Z.254 (Strasse für Radverkehr gesperrt) wird wohl NOCH häufiger zu sehen sein, da die Flüssigkeit des Kraftverkehrs bei Nichtvorhandensein eines Radwegs als wichtiges Rechtsgut leichter Vorrang vor Sicherheit und Zügigkeit für den Radverkehr erhalten dürfte.
Der sehr weitestgehende Ausschluss des Radverekhrs aus dem bislang ALLGEMEINEN Verkehrsnetz wird natürlich auch verstärkte Auswirkungen auf die Wegweisung nach sich ziehen, wodurch verstärkt die touristischen „Radwegenetze“ für den überortlichen Radverkehr als einzige durchgängig befahrbare Möglichkeit übrigbleiben.
Die Finanzen für die Restaurierung Instandsetzung solcher Wege werden nicht bereitgestellt werden.
Von der Möglichkeit der ERA-Kompatibilität mal ganz zu schweigen. Das war ja bislang noch ein Hebel, wenn geklagt werden konnte wegen nicht ERA gerechtem Radweg die Benutzungspflicht aufzuheben. Fortan entfällt dieses Mittel ersatzlos!
Der grüne Verkehrsminister in BW hat das vor Jahren schon schön auf den Punkt gebracht: „Radfahrer haben auf Landstrassen nichts zu suchen“.
BASTA. Ab in den Wald aufs naturnahe grüne ‚Radverkehrsnetz‘.

Das erstmal zur neuen Situation außerorts.

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