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Osnabrück Radverkehr

Parkverbot für Fahrräder?

Saturn 2Leser Erik hat mich auf neue Schilder am Saturn-Markt in Osnabrück aufmerksam gemacht, die das Abstellen von Fahrrädern untersagen (wollen). Ein Mitarbeiter habe Eriks Fahrrad bereits zwei Mal eigenmächtig entfernt. Das wirft eine alte Frage auf: Gibt es ein Parkverbot für Fahrräder?

Die Frage ist hinreichend und in so ziemlich allen Medien beantwortet worden. Als Beispiel nehme ich einfach nur einen Beitrag der Süddeutschen Zeitung aus dem März 2015. Die kurze Antwort: Nein, es gibt kein Parkverbot für Fahrrädern. Solange die Räder betriebsbereit sind und nur vorübergehend abgestellt werden, ist das kein Problem. Auch nicht in „verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) sowie auf Gehwegen, Plätzen oder in Fußgängerzonen“.

Da die StVO keine speziellen Parkverbote für Fahrräder vorsieht, müssen entsprechende Verbotsschilder in Fußgängerbereichen auch nicht beachtet werden. Ein privates Schild ist ohnehin kein zu beachtendes Verkehrszeichen.

„Freies und ungeordnetes Parken bleibt weiterhin erlaubt“, so ADFC-Experte Huhn gegenüber sz.de. Es gibt allerdings auch kleine Einschränkungen: Fußgängern und Rollstuhlfahrern darf der Weg nicht versperrt werden und Rettungswege müssen frei bleiben. Beides ist im Fall vom Osnabrücker Saturn-Markt eigentlich kein Problem. Und auch Schaufensterware wird durch Fahrräder nicht verdeckt.

Dürfen Mitarbeiter von Saturn Fahrräder wegtragen? Nein, dürfen sie nicht. Roland Huhn schreibt mir dazu: „Private dürfen nur Falschparker vom eigenen Grundstück (z. B. vom Parkplatz eines Supermarkts) entfernen, unter dem zivilrechtlichen Gesichtspunkt der „Besitzstörung“, gegen die man sich als Berechtigter zur Wehr setzen darf.“ Im Falle der Fußgängerzone wäre höchstens das Ordnungsamt befugt, ein Fahrrad umzusetzen.

Insofern können die Schilder bei Saturn in Osnabrück ignoriert werden.

Gespiegelt in der Scheibe sieht man "wild" geparkte Fahrräder auf der anderen Seite.
Eines der Schilder am Saturn-Markt. Gespiegelt in der Scheibe sieht man „wild“ geparkte Fahrräder auf der anderen Seite. Fotos: dd.

Allerdings zeigt diese Situation ein anderes Problem auf: es gibt einfach zu wenig Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Stadt. Das ist lange bekannt und soll auch behoben werden. Allerdings wird die Nachfrage nicht so leicht zu befriedigen sein. Für den prognostizierten Bedarf von ca. 1000 Fahrrädern kann in der Innenstadt nur ein Angebot von ca. 900 Abstellplätzen geschaffen werden. Und der Bedarf dürfte mittelfristig noch höher liegen, wenn Osnabrück es wie gewünscht schafft, den Radverkehrsanteil deutlich zu steigern. Es wird also auch weiterhin „wild“ geparkt werden. Was in den meisten Fällen aber nicht verboten ist.

8 Antworten auf „Parkverbot für Fahrräder?“

In Oldenburg bei manchen Innenstadtgeschäften schon lange so. Neuester Schrei: bei den Schlosshöfen (einem großen, ECE-geführten Einkaufszentrum) werden Absperrbänder mit einem solchen Schild aufgestellt und Räder vom Sicherheitspersonal umgestellt.

… oder eine CM rund ums ECE … :-)

Natürlich nur, um vor Radlern zu schützen, die da einkaufen wollen und dreister Weise mit dem Rad kommen.

Abschleppen – und wenn es nur bis zur nächsten Ecke geht – ist Aufgabe der Polizei.

Ich wollte mich eh mal erkundigen, ob das zum Gelände des Centers gehört oder ob das Gelände der Stadt ist. Da kann man das gleich mal anmerken ;)

Das Problem kenne ich auch in Bremen. Ein Gastwirt im Buntentorsteinweg hat dieses Schild vor seiner Kneipe stehen. Wir haben das Schild ignoriert und dann 10 Minuten später festgestellt, dass er unser Lastenrad direkt vor dem Eingang des Nachbarhauses wegstellte. Darauf angesprochen verwies er auf das Schild. Wir fragten nach der Rechtsgrundlage. Daraufhin antwortete er genervt und agressiv, dass die Ecke vor der Kneipe noch Privatgrundstück sei. Bis wohin das Privatgrundstück genau ging wollte er uns dann in seiner Wut dann nicht mehr sagen und beschimpfte uns lieber als Hippstar. Leider kann man nicht erkennen, wo der öffentliche Bürgersteig aufhört und wo das Privatgrundstück anfängt. Somit bin ich mir nun auch bei den anderen mir begegneten Schildern nicht sicher, ob es sich bei dem Fall um ein Privatgrundstück oder oder um ein Schild handelt, welches keine Rechtsgrundlage hat.

Am 1.6 gabs in Dortmund eine große Demo gegen rechts und dort wurde auch ein Parkverbot ausgesprochen. Wer dem nicht nachkam, dessen Rad wurde geknackt und auf den Betriebshof der Stadt gebracht.

Nur mal angenommen… Ich fahre mit dem Rad zum Bahnhof weil ich 2 Wochen verreisen will und weiss nichts davon. Dann geh ich erstmal davon aus dass das gestohlen wurde. Die freundliche Rennleitung sagt mir dann dass das da steht. Ich geh hin hol es ab aber wer kommt dann für den Schaden auf? Das Schloss ist kaputt und ich muss ein neues besorgen :(

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/darum-gilt-am-hauptbahnhof-ein-rad-abstellverbot-id11876740.html

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