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Osnabrück

Benutzungspflicht am Neuen Graben

Ich habe es am 7. Dezember noch mal mit einer Bitte um Aufhebung einer Radwegebenutzungspflicht im Online-Meldesystem der Stadt Osnabrück (EMSOS) versucht. Es geht um ein kurzes Stück am Neuen Graben, das definitiv nicht mehr benutzungspflichtig sein dürfte. Vor ca. zwei Jahren hatte ich das schon mal moniert, wurde aber auf eine geplante Umgestaltung des kompletten Neuen Grabens verwiesen, mit dem Hinweis, dass man dabei auch die Benutzungspflicht überprüfen würde.

Neuer Graben 1

Bisher ist in Sachen Neugestaltung allerdings nichts geschehen, weshalb ich mein Anliegen noch mal vorgetragen habe. Man kommt vom Neumarkt mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahrend und soll dann auf den wirklich schlechten gemeinsamen Hochbordrad- und Gehweg, der sehr rutschiges Pflaster hat und durch die Wartezone einer Bushaltestelle führt (siehe kleines Bild links). Am Ende wird man von einem Schild aufgefordert, nicht geradeaus auf der Fahrbahn durch die Martinistraße zu fahren, sondern rechts durch die Katharinenstraße (kleines Bild rechts).

Da inzwischen immer mehr Radfahrer sowieso schon auf der Busspur oder der Fahrbahn des Neuen Grabens fahren, wäre es wirklich an der Zeit, die Benutzungspflicht aufzuheben, damit im Falle eines Unfalls der Radfahrer nicht noch erklären muss, warum er trotz Benutzungspflicht überhaupt auf der Fahrbahn/Busspur unterwegs war. Eine Überprüfung durch verschiedene Behörden und Institutionen ist an dieser Stelle wirklich nicht notwendig, um zu erkennen, dass die Benutzungspflicht nicht rechtens ist.

Hier zwischen „Alte Münze“ und „Am Struckmannshof“ sollte die Benutzungspflicht des Radwegs endlich aufgehoben werden. Viele RadfahrerInnen nutzen ohnehin schon die Busspur oder die Fahrbahn. Käme es da jetzt zu einem Unfall, befände sich der Radfahrer haftungstechnisch in einer sehr schlechten Situation. Der Hochbordradweg, der durch die Wartezone der Bushaltestelle führt, erfüllt ohnehin kaum Kriterien für Radwege. (Bitte nicht mit der anstehenden Straßensanierung argumentieren. Das habe ich vor zwei Jahren bereits gehört. Das Schild kann einfach abmontiert werden.) – EMSOS-Eintrag

Bei EMSOS kam ziemlich zügig (am Folgetag) die Meldung, dass das Ereignis „abgeschlossen“ sei. Nett, dachte ich. Benutzungspflicht aufgehoben. Denkste… Mit „abgeschlossen“ ist gemeint: „Wir haben die Meldung an den Fachbereich Bürger und Ordnung Thema Verkehrslenkung weitergeleitet.“ Und nun? Drei Wochen lang erst mal nichts…

4 Antworten auf „Benutzungspflicht am Neuen Graben“

Es ist schon erstaunlich wie unterschiedlich die einzelnen Städte mit sowas umgehen ich hatte eine Situation in Haltern am See bei der eine Radfahrerfuhrt neben einem Zebrastreifen mit „Radfahrer absteigen“ auf einer Verkehrsinsel rechtsungültig beschildert war. Außerdem standen die blauen Lollis rum. Ich hab ne Mail an die Stadt geschrieben. Nach einem Tag die Antwort das sich gekümmert wird. Nach 4 Tagen war die Benutzungspflicht aufgehoben, die „Radfahrer absteigen“ Schilder entfernt und stattdessen zusätzlich für den MIV Schilder mit “ Radfahrer kreuzen“ aufgestellt. Und ich bin nicht mal Haltener Bürger. Sondern Wuppertaler, aber da kennen wir diese Probleme auch. 6 Monate um ein Schild aufzuhängen das die Einbahnstraße freigibt ist Alltag…

Ich hab jetzt noch mal den Stadtbaurat persönlich angesprochen. Er will das prüfen lassen. Bin gespannt. Bestimmt geht es dann nicht, weil gerade keine „Fahrrad frei“-Schilder für die Busspur da sind…

Sollten sich die Behörden weiterhin quer stellen, dann hilft nur noch eine Klage beim Verwaltungsgericht. Die werden dann feststellen, ob die Benutzungspflicht aufrecht erhalten werden kann oder nicht. Das kann aber auch ein Weilchen dauern…

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