Ich weiß gar nicht so recht, was ich schreiben soll. Aber die Redakteurin von noz.de, die heute Abend noch den Unfall bearbeitet hat, bei dem ein 25-jähriger Radfahrer offensichtlich schwer verletzt wurde, schießt den Vogel in Sachen „Helm erwähnt“ ab. Was passiert ist, erfährt man in dem Artikel. Im Übrigen eine dieser typischen Situationen, in denen der Autofahrer nicht am Radfahrstreifen hält, sondern erst an der Spur für den motorisierten Verkehr.

Dann aber wird es interessant. Um nicht zu sagen abenteuerlich. Denn eigentlich konnte der Unfallverursacher (der Autofahrer) gar nichts dafür. Erstens verdeckte ein anderes Auto die Sicht. Und zweitens fuhr der Radfahrer „zwar mit Licht, dafür aber ohne Helm“. Ist ja klar. Hätte der Radfahrer einen Helm getragen, wäre es sicher nicht zu diesem Unfall gekommen…

Weil er dies aber nicht tat, musste er „schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht [werden] und wird zur Beobachtung dort bleiben müssen“.

Dass hier erwähnt wird, dass der Radfahrer mit Licht fuhr, ist im Übrigen auch sehr unredlich. Es suggeriert nämlich, dass RadfahrerInnen in der Regel nicht mit Licht fahren und verstärkt mal wieder ein gängiges Vorurteil. Warum wird eigentlich nicht erwähnt, ob der Autofahrer mit Licht fuhr? Oder ob das Auto noch TÜV hatte…

Ach ja, „der Autofahrer blieb unverletzt“…

#KopfaufTisch

Update 24. November – 14:50

Inzwischen hat noz.de die Passage zu „Licht und Helm“ aus dem Artikel genommen. Allerdings ohne Erklärung. Die kam dann aber über Twitter: