HochbordradwegAmsterdamIch habe kürzlich mal die Grüne Stadtratsfraktion in Osnabrück gefragt, ob man die Radwege, die nicht zurückgebaut werden, bei Straßenbauarbeiten nicht wenigstens auf ein einheitliches Niveau heben kann. Jeder (schnellere) Radfahrer kennt sicher das ständige Auf und Ab an vor allem an Einfahrten. Hier werden die Radwege in Deutschland traditionell für die Autos abgesengt.

Andere Länder sind da schon weiter Wie das Bild zeigt, müssen in Amsterdam die Autos den Höhenunterschied von Straße und Hochbordradweg überbrücken. RadfahrerInnen können hingegen gleichmäßig auf einem Niveau dahingleiten.

Wenn das woanders geht, sollte das doch auch bei uns in Osnabrück möglich sein. Die Grüne Fraktion hat meine Frage anscheinend zum Anlass genommen, um selbst mal bei der Stadtverwaltung nachzufragen:

Die Hochbordradwege werden in Osnabrück aber nicht nur an Straßeneinmündungen, sondern an jeder einzelnen Grundstückszufahrt abgesenkt. Der Fahrkomfort für Radfahrer leidet darunter erheblich. An der Süntelstraße finden sich beispielsweise auch noch alte Absenkungen an Stellen, an denen Zufahrten schon längst Hauseingängen gewichen sind.

Die Absenkung zur Fahrbahn erfolgt hier [in Amsterdam und Soltau] erst nach dem Radweg, so dass dieser auf einem Niveau verlaufen kann.

Wir fragen die Verwaltung: Was spricht gegen einen solchen Aus- oder Umbau von Hochbordradwegen an den Strecken, wo auf sie nicht gänzlich verzichtet werden kann?

Die Antwort der Verwaltung ist ein bisschen ausführlicher und enthält natürlich Interessen und Bedürfnisse verschiedener Gruppen. Dass die Absenkungen zum Beispiel auch für Blinde eine wichtige Funktion erfüllen, hatte ich bisher nicht „auf dem Schirm“. Dass eine Absenkung zur Fahrbahn hin für tiefergelegte Autos im Zweifel ein Problem sein kann, war mir natürlich klar. Da stehen sich dann wieder zwei Lobbys gegenüber…

Und dass eine barrierefreie Nutzung mit Rollator oder Rollstuhl durch eine steile Anrampung erschwert wird, halte ich für ein eher theoretisches Problem. Denn bisher sind dort ja Bordsteine, die selten dasselbe Niveau wie die Fahrbahn haben. Insofern ist ein Anrampung, die bei den genannten Maßen ja nicht „steil“ genannt werden kann sicherlich rollstuhlfreundlicher als eine fünf Zentimeter hohe Kante.

Nichtsdestotrotz soll in Zukunft geprüft werden, ob man die Radwege in dieser Hinsicht nicht komfortabler machen kann. Hier die Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich werden in Osnabrück bei Ausbau- und Umbaumaßnahmen Radfahrer auf der Fahrbahn geführt, soweit die Verkehrsmenge und –zusammensetzung (Schwerverkehrsanteil) nicht dagegen spricht und die Fahrbahnbreiten ausreichend sind. Die Verwaltung orientiert sich dabei am geltenden Regelwerk „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010“. Es gibt jedoch Fälle, wie z .B. an der Meller Straße, wo der Baumbestand eine Verbreiterung der Fahrbahn verhindert und der Radfahrer weiterhin auf einem Hochbordradweg geführt wird.

An Grundstückszufahrten werden bisher die Bordsteine von Gehwegen und Geh-/Radwegen abgesenkt. Mit der Gestaltung, dass nicht der Gehweg abgesenkt wird, sondern anstelle des Bordes ein Rampenstein eingebaut wird, um den Höhenunterschied zu überbrücken, wurden nur Erfahrungen beim Ausbau der Albrechtstraße im Gehwegbereich gesammelt. Als problematisch zeigte sich das Zusammentreffen von hohen Quer- und Längsneigungen von Fahrbahn und Gehweg, was dazu führte, dass z. T. Autos aufsetzten. Außerdem kritisierte der Sehbehinderten- und Blindenverband, dass die taktile Führung der Blinden durch die Bordsteinkante unterbrochen wird.

Beachtet werden muss, dass Absenkungen an Grundstückszufahrten auch als Querungsmöglichkeiten für Fußgänger genutzt werden. Eine barrierefreie Nutzung mit Rollator oder Rollstuhl wird durch eine steile Anrampung erschwert.

Um den Fahrkomfort der Radfahrer zu erhöhen, wäre der Einbau von Rampensteinen statt Bordsteinabsenkungen an Grundstückszufahrten sicherlich sinnvoll. Unter folgenden Bedingungen hält die Verwaltung diese Lösung für realisierbar:

  • Einsatz an getrennten Geh-/Radwegen (wegen der o.g Kritik des Sehbehinderten- und Blindenverband)
  • Ausreichende Breite des Seitenraums: Die Absenkung muss im Bereich des 0,50 cm breiten Sicherheitstrennstreifens liegen, um Radfahrer nicht zu gefährden. Daran schließt sich Radweg mit einer Mindestbreite von 1,60m (Regelmaß 2,00m) an.
  • Unproblematische Längs- und Querneigung.
  • Ausreichende Querungsmöglichkeiten für Fußgänger

Bei den nächsten Straßenplanungen wird die Verwaltung prüfen, ob diese Gestaltungsform möglich ist. Kosten dafür müssen noch ermittelt werden.