Cover: Rhombos-Verlag 2013, unter Verwendung eines Fotos von F. Gopp_pixelio.de

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Vor Kurzem ist dieses informative Buch bei mit angekommen: Recht für Radfahrer – ein Rechtsberater von Dietmar Kettler. Er ist Rechtsanwalt in Kiel und befasst sich u.a. intensiv mit Verkehrsrecht. Recht für Radfahrer ist 2013 bereits in der dritten Auflage erschienen und beinhaltet auch die Änderungen der neuen Straßenverkehrsordnung. Kettler selbst beschreibt sich auf seiner Homepage so: „Wenn Sie als Radfahrer irgendein rechtliches Problem haben oder umgekehrt eines mit einem Radfahrer, dann sind Sie bei mir richtig. Auch wenn Sie als Entscheidungsträger in Politik oder Verwaltung irgendeine rechtliche Frage im Zusammenhang mit Radverkehr haben, sind Sie bei mir richtig.“

Das Buch ist in zehn verschiedene Kapitel aufgeteilt, in denen sich Kettler mit verschiedenen Sachgebieten befasst. Los geht es gleich mal mit Grundlegendem – den Verkehrsregeln. Die Straßenverkehrsordnung wird hier nicht einfach abgedruckt, sondern fließt in einen Text ein und wird immer wieder erörtert und mit aktuellen Gerichtsurteilen unterfüttert. So konnte es mir bereits bei der Diskussion um die richtige Geschwindigkeit auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen helfen.

Darüber hinaus findet das Zivilrecht für Radfahrer im Buch genauso Beachtung wie das Strafrecht. Und auch auf verschiedene andere Rechtsbereiche wird eingegangen. Hinzu kommen noch Kapitel über Steuerliches, Richtiges Verhalten nach einem Unfall und Versicherungen. Viel Nützliches also, für das man sonst das Internet bemüht und sich nicht immer sicher sein kann, wie genau die Informationen dort sind.

Und auch beim Thema „Spucki“ hilft der Rechtsberater. Schon die Einführung in das Thema ist lesenswert:

Manch Radfahrer werden durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer (rücksichtslose Falschparker, rücksichtsloses Überholen ohne Sicherheitsabstand etc.) radikalisiert. Ordnungs- und Polizeibehörden unterstützen oftmals die blanke Machtausübung derjenigen, deren Tonne Stahl auf dem Radweg steht, indem sie nicht abschleppen lassen oder gegen Verstöße nicht einschreiten. Regelmäßig muss die beengte Ausstattung mit Personal und Sachmitteln als Rechtfertigung dafür herhalten, dass man längst vor rücksichtslosen Kraftfahrern kapituliert hat. In Polizeistatistiken wird dann der ach so schlimme „Parkdruck“ benutzt, um Rowdys einen Persilschein auszustellen; eine Verkehrsüberwachung findet einfach nicht statt.

Und daher „gelüstet es offenbar so manchen Radfahrer, den Kraftfahrern ihr verkehrswidriges Verhalten selbst für die Zukunft abzugewöhnen“. Eine Möglichkeit sind hier eben Spuckis. Und deren ‚korrektes‘ Anbringen (also so, dass das Führen des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird) wurde durch die Rechtsprechung bisher nicht als Sachbeschädigung beschieden…

Recht für Radfahrer ist sicher kein Buch, das man im eigentlichen Sinne liest. Viel mehr ist es ein Blätter- und Stöberwerk mit ausführlichem Sachverzeichnis, auf das man sich bei speziellen Fragen stürzen kann, um die nötigen Informationen zu finden.

Recht für Radfahrer – ein Rechtsberater
Dietmar Kettler
272 Seiten
ISBN 978-3-944101-07-1
Rhombos Verlag
3. Auflage, 2013