Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat ein absurdes Urteil gefällt und die Helmpflicht quasi durch die Hintertür eingeführt: Eine Radfahrerin, die sich bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen zuzog, wurde eine Mitschuld von 20 Prozent zugeschrieben. Und das obwohl der Unfall von einer Autofahrerin verursacht wurde, die ohne Rücksicht auf die herannahende Radfahrerin ihre Autotür aufgestoßen hatte.
Das Gericht entschied, dass Radfahrer, die keinen Helm tragen, bei einem Unfall ein Verschulden gegen sich selbst tragen – und somit auch eine Teilschuld. In diesem konkreten Fall habe die Radfahrerin also Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen und trage damit eine Mitschuld an den erlittenen Verletzungen. Dass der Unfall allerdings gar nicht passiert wäre, wenn die Autofahrerin sich richtig verhalten hätte, wie es die Radfahrerin im Übrigen getan hat, scheint das Gericht nicht so recht zu berücksichtigen.

Was für ein absurdes Urteil! Bedeutet das nun, dass auch Opfer von Schlägereien eine Mitschuld tragen, weil sie keinen Kampfanzug tragen? Oder Opfer von Amokläufen, weil sie keine schusssichere Weste tragen?

Ich gehe davon aus, dass das Unfallopfer in Berufung geht und das Urteil doch noch kassiert wird. Wer so argumentiert wie das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, kann jedem Kläger in jedem Prozess irgendwie eine Mitschuld zuschreiben.

Ein schlechtes Zeichen ist dieses Urteil auch für die Don’t door me!-Kampagnen, die auf genau dieses Problem mit den Autotüren hinweisen. Es ist die Pflicht des Autofahrers, auf den herannahenden Verkehr zu achten. Er trägt die volle Verantwortung für einen solchen Unfall, weshalb dem Radfahrer auch keinerlei Mitschuld gegeben werden kann.

Update 19. Juni:
Inzwischen schaltet sich der ADFC ein und will die Klägerin bei ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof unterstützen.