Die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer, die jedes Jahr auf deutschen Straßen ums Leben kommen, ist seit 2010 kaum gesunken. Deshalb fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in einem umfassenden Beschluss die Radverkehrssicherheit zu erhöhen. DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf: „Die Bundesregierung möchte Mobilität ermöglichen. Das setzt voraus, dass man ohne große Gefährdung Fahrrad fahren kann.“

Eichendorf forderte die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene weiterhin intensiv für die schnellstmögliche verpflichtende Ausrüstung von LKW mit Abbiegeassistenten und für Notbremsassistenten in allen Kraftfahrzeugen stark zu machen. Dies könne aber nur ein erster Schritt sein – auch weil die Umsetzung noch Jahre dauern wird. „Ein ganzes Bündel von Maßnahmen muss auf die Agenda nachhaltiger Verkehrspolitik“, stellte der DVR-Präsident fest. Hier seien der Bund, aber vor allem auch die Länder und Kommunen gefragt.

Insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten muss für alle, die am Verkehr teilnehmen, klar erkennbar und begreifbar sein, wo Fahrräder fahren können. Wer Rad fährt, muss gesehen werden, insbesondere von denen, die mit Lkw oder Pkw unterwegs sind. Parkende Fahrzeuge dürfen diesen Blickkontakt keinesfalls stören. Auch die – heute noch höchst unpopuläre – Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h könne im Einzelfall das richtige Mittel sein, um die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern zu gewährleisten.

Die Bundesregierung möchte Mobilität ermöglichen. Das setzt voraus, dass man ohne große Gefährdung Fahrrad fahren kann.

Beides erfordere eine bessere Überwachung des Straßenverkehrs, so Eichendorf weiter. Als ein Beispiel für eine Verkehrsüberwachung mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung nannte der Präsident die Fahrradstaffel der Berliner Polizei. Sie sei das ganze Jahr über im Straßenverkehr präsent und befasse sich ausschließlich mit Verkehrsdelikten . Der DVR-Präsident ermunterte die Polizeibehörden, vermehrt Fahrradstaffeln aufzubauen. Diese müssen dann einen Blick für alle Verkehrsteilnehmer haben und nicht nur für Radfahrer.

Den Beschluss des Deutschen Verkehrssicherheitsrates kann man hier nachlesen. Schon im vergangenen Jahr forderte der DVR, dass Bemühungen, die sogenannten „schwächeren“ Verkehrsteilnehmergruppen, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Kinder und ältere Menschen, besser zu schützen, im Vordergrund stehen müssten.