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Radverkehr

Grünpfeil für Radfahrer in Ulm

Wie können wir einen Grünpfeil für Radfahrer in Deutschland realisieren? Einige Kommunen wollen sich über den Deutschen Städtetag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für ein neues Verkehrsschild einsetzen. In Nachbarländern werden einfach Pilotprojekte durchgeführt, um eine dauerhafte Lösung zu testen.

Und in Ulm gibt es bereits zwei Grünpfeile für rechtsabbiegende Radfahrer – an der Kreuzung Glöcklerstraße/Neue Straße befindet sich ein kleines dauerleuchtendes Lichtsignal. Radfahrer, die aus der Glöcklerstraße kommend rechts in die Neue Straße abbiegen wollen, können das auch bei roter Ampel.

Ulm 3Eine zweite Variante findet sich seit 2013 an der Kreuzung Blaubeurer Straße/Jägerstraße in Form eines Schildes. Hier gilt der Stadt ein großes Kompliment. Wie mir Tom Philipp Schiller aus der Abteilung Verkehrsplanung der Stadt Ulm erklärte, wurde auf die Blaubeurer Straße im Zuge einer anderen Baumaßnahme, bei der ein Radweg komplett gesperrt werden musste, ein Schutzstreifen aufgetragen. Da dieser Radweg aber auf einer hochfrequentierten Route lag, die dazu noch deutlich kürzer war, hatte man sich entschlossen, an besagter Kreuzung einen Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer anzubringen, der die Reisezeit verkürzt und die neue „Umleitung“ attraktiver macht. Hier fährt man vom getrennten einseitigen Geh- und Radweg auf den Schutzstreifen – auch bei roter Ampel.

Schiller hat zum Grünpfeil für Radfahrer am vergangenen Freitag (22. Januar 2016) bei einem Fachseminar der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) e.V. in Stuttgart referiert und Erfahrungen aus Ulm weitergegeben. Seine Präsentation gibt es hier online. Ergebnis des Vortrages: die inzwischen 52 AGFK-BW Mitgliedskommunen sollen nach Ihrer Meinung befragt werden und nach Prüfung und Positionierung der AGFK-BW ein Interessenspapier an die oberste Verkehrsbehörde beim Ministerium stellen.

Vorteile aus Schillers Sicht:

  • Radfahrende könnten aus dem Totenwinkel geholt werden
  • Akzeptanz von Radfahrenden an Lichtsignalanlagen erhöht sich
  • mehr Radfahrende auf die Fahrbahn holen (Umfahrung der Ampel über Fußweg)
  • Radfahrende weg von Abgasen
  • Räumzeiten an Knotenpunkten würde sich durch geringer Menge an Radfahrende verbessern
  • Vorteile des Radverkehrs innerorts stärken

Ich denke, dass der Grünpfeil aus kommunaler Sicht kein Problem darstellt, wenn er gezielt eingesetzt wird. Problematisch bleibt trotz der Ulmer Variante, dass es (noch) kein offizielles Schild in der Straßenverkehrsordnung gibt, das eine umfassendere Einführung zulässt. Denn zurzeit funktioniert der Grünpfeil – das zeigt das Beispiel Ulm – eben nur an Kreuzungen mit eigener Fahrradampel.

7 Antworten auf „Grünpfeil für Radfahrer in Ulm“

Man muss wirklich mal festhalten dass wir mit Tom Philipp Schiller hier in Ulm einen _sehr_ engagierten Radverkehrsbeauftragten haben. Wenn man ihn mal erlaubt hat weiß man mit welcher persönlichen Bergeisterung er alle möglichen Themen vorantreibt. Ich hoffe dass er uns noch lange erhalten bleibt und vorallem auch nicht durch den neuen OB ausgebremst wird.

Das Ermöglichen des freien Rechtsabbiegens für Radfahrer ist auch jetzt schon möglich, indem Radwege mitten durch die Fußgängerwartebereiche geführt werden.
Das Gute an dem Grünpfeil wäre dann, dass man dann auf der besseren Alternative, die Führung des Radverkehr auf Radfahrstreifen im Kreuzungsbereich (Berliner lösung), auch bei Rot Rechtsabbiegen darf.

„Radfahrende könnten aus dem Totenwinkel geholt werden.“
Dieses Argument kann ich nicht unterstützen, denn Radfahrer, die bei roter Kfz-Ampel eintreffen, sind aufgrund der vorgezogenen Haltelinie oder der Grünvorlaufs nicht gefährdet. Es geht hierbei um die bei Grün eintreffenden Radfahrer, die meist die Autoschlange von hinten überholen. Hier helfen Veloweichen oder Qualifizierte Rechtsabbiegefahrstreifen.

Zuletzt muss man zwischen Schildpfeil und Leuchtpfeil unterscheiden. Bei dem Leuchtpfeil handelt es sich bestimmt um feindliches Grün.

Der Leuchtpfeil an dieser Stelle ist kein feindliches Gruen. Er zeigt in Richtung des an dieser Stelle benutzungspflichten Radwegs. Auf diesen darf der ggf. zeitgleich gruen habende Querverkehr nicht einfahren.

Signalisiert dieses dauergrüne Pfeil-Lichtzeichen nicht Radfahrern das konfliktfreie Abbiegen selbst dann, wenn die Fußgängerampel gerade Grün hat?

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