Ich starte mal mit einem Zitat von verkehrslexikon.de zu Schutzstreifen: „Da sich das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO auch an Radfahrer richtet, folgt hieraus eine indirekte Benutzungspflicht. Die Nichtbenutzung ist als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot eine Ordnungswidrigkeit.“ Radfahrer müssen also auf Schutzstreifen fahren, wenn welche da sind.

Dem gegenüber stehen dann zwei Gerichtsurteile:

„Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann. (LG Berlin, Az. 24 O 466/95)“

„Ein Radfahrer, der an einem haltenden Kfz vorbeifährt, hat grundsätzlich einen ausreichen den Sicherheitsabstand einzuhalten, weil er – sofern das Kfz nicht erkennbar unbesetzt ist – stets damit rechnen muss, dass die Fahrertür zur Fahrbahn hin geöffnet wird. (OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77)“

Weiter heißt es dann bei verkehrslexikon.de unter „Seitenabstand“:

„Beim Überholen, beim Vorbeifahren an haltenden und parkenden Fahrzeugen […] müssen jeweils der vorgefundenen Verkehrssituation und den örtlichen Verhältnissen entsprechend unterschiedliche seitliche Sicherheitsabstände eingehalten werden. Insbesondere auch bei Radfahrern ist die Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes von äußerster Wichtigkeit. Auch bei verkehrswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer führt die Verletzung dieses Gebotes in der Regel zu einer Mithaftung des zu dicht Vorbeifahrenden.“

Radfahrerinnen und Radfahrer, die in der „Dooring“-Zone fahren und von einer sich öffnenden Autotür zu Fall gebracht werden, können also mit haftbar gemacht werden. Was bedeutet das eigentlich für die vielen Schutz- und Radfahrstreifen auf unseren Straßen, die entlang von Parkstreifen geführt werden? Sind die dann fahrlässig aufgetragen worden? Kann die Kommune dann auch haftbar gemacht werden, weil sie Radfahrerinnen und Radfahrer zwingt, hier zu fahren, wo sie doch gar nicht den gebotenen Abstand halten können?

Wie gesagt, mir ist das mal so aufgefallen. Sollte man vielleicht mal genauer drüber nachdenken…

Als Beispiel mal der Radfahrstreifen am Blumenhaller Weg in Osnabrück. Der liegt komplett in der "Dooring"-Zone. Ist es also eher ein Abstandsstreifen?

Als Beispiel mal der Radfahrstreifen am Blumenhaller Weg in Osnabrück. Der liegt komplett in der „Dooring“-Zone. Ist es also eher ein Abstandsstreifen?

Besser sieht es da an der Bremer Straße aus. Hier wurde die “Dooring”-Zone bei der Neugestaltung gleich mit eingerechnet.

Besser sieht es da an der Bremer Straße aus. Hier wurde die “Dooring”-Zone bei der Neugestaltung gleich mit eingerechnet.

Fotos: dd