Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt in einem Musterverfahren die Klage eines Münchner Bürgers, der sich für sichere Geh- und Radwege engagiert, Verstöße fotografisch dokumentiert und nun wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Datenschutz verwarnt wurde. Der betroffene Bürger fotografierte auf seinem täglichen Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad in unregelmäßigen Abständen Fahrzeuge, die illegal abgestellt wurden. Die Bilder der Autos schickte er ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle und forderte diese auf, gegen das Falschparken vorzugehen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) verwarnte den Bürger daraufhin mit Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung und forderte eine Gebühr von 100 Euro.

Die Bayerische Verwaltung ist offensichtlich von Kopf bis Fuß auf Autoverkehr eingestellt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Das Vorgehen der bayerischen Behörde ist vollkommen absurd. Anstatt gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen vorzugehen, bestrafen die Behörden zivilgesellschaftliches Engagement. Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet schwächere Verkehrsteilnehmende. Menschen, die mit dem Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind, müssen geschützt und nicht zusätzlich von Behörden gegängelt werden. Leider ist München aber kein Einzelfall: Das Blockieren von Fuß- und Radwegen durch Autos wird deutschlandweit geduldet. Die Behörden müssen die Gefährdung durch Falschparker endlich konsequent ahnden und Autos abschleppen lassen, wenn diese andere Verkehrsteilnehmende behindern. Dass der Freistaat Bayern die Datenschutz-Grundverordnung missbraucht, um zivilgesellschaftliches Engagement zu verhindern, ist ein Skandal. Wie bei unseren Klagen für Saubere Luft zeigt dieser Fall abermals: Die Bayerische Verwaltung ist offensichtlich von Kopf bis Fuß auf Autoverkehr eingestellt.“

Im November 2021 wurde der Bürger durch das Bayerische LDA über eine bevorstehende Verwarnung informiert. Das LDA wirft der Person vor, durch das Fotografieren und Weiterleiten der Kfz-Kennzeichen an die Polizei personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet zu haben, da weder eine Einwilligung der betroffenen Autobesitzer vorlag, noch ein berechtigtes Interesse an einer Meldung erkennbar sei. Mit Unterstützung der DUH hatte die betroffene Person eine Stellungnahme eingereicht und an die Behörde appelliert, vom Erlass einer Verwarnung abzusehen. Ende Januar 2022 hat das Bayerische LDA dennoch eine Verwarnung gegen die Person ausgesprochen und eine Gebühr in Höhe von 100 Euro festgesetzt. Die DUH finanziert und unterstützt nun anwaltlich im Rahmen eines Musterverfahrens die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen diese absurde Entscheidung.

Foto: dd
Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe