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Bundestagsabgeordnete lehnen Anti-StVO-Petition ab

Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und die damit verbundene Anhebung der Bußgelder hat zu heftigen Reaktionen von Autofahrern geführt, denen es offenbar schwerfällt, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten.

Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und die damit verbundene Anhebung der Bußgelder hat zu heftigen Reaktionen von Autofahrern geführt, denen es offenbar schwerfällt, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Ich hatte schon über den Autoclub Mobil in Deutschland e.V. geschrieben, der in der StVO-Novelle eine „Führerschein-Vernichtungsmaschine“ erkannt haben will. Präsident und CSU-Politiker Michael Haberland war so entzürnt, dass er sogar eine Petition gestartet hat, die die Rücknahme der Änderungen fordert. Inzwischen geben über 100.000 Unterzeichner mit ihrer Unterschrift praktisch zu, dass sie sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.

Die Petition wurde am 1. Mai an die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages mit Bitte um Stellungnahme geschickt. Die ersten Rückmeldungen von Abgeordneten gibt es bereits und ich möchte hier die besten veröffentlichen:

Mathias Stein (SPD)

„Die Änderungen der STVO wurden vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen und vom Bundesrat ergänzt und beschlossen. Der Bundestag hat keine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Meine Einschätzung der Reform erläutere ich Ihnen dennoch gern.

Als Berichterstatter für Fahrradpolitik der SPD-Bundestagsfraktion ist meine Überzeugung: Damit Radfahren nicht nur sicherer, sondern auch attraktiver wird, müssen aus Städten für Autos Städte für alle werden. Das gilt für den öffentlichen Raum, der neu aufgeteilt werden muss, weil nicht nur der Radverkehr, sondern auch die Zahl der verschiedenen Verkehrsmittel auf Radwegen zunimmt. Und das gilt selbstverständlich auch für die Rechte im Straßenverkehr. In der Straßenverkehrsordnung muss klargestellt werden, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt sind.

Schneller zu fahren als erlaubt, ist kein Kavaliersdelikt.

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, die seit dem 28. April in Kraft ist, gehen wir die richtigen ersten Schritte auf dem Weg zu diesem Ziel. Schneller zu fahren als erlaubt, ist kein Kavaliersdelikt, sondern bringt vor allem Radfahrer*innen und Fußgänger*innen in tödliche Gefahr. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, hat weder einen Punkt in Flensburg noch einen Führerscheinentzug zu befürchten.“

Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen)

„Jährlich sterben über 3000 Menschen im Straßenverkehr – zuvorderst durch den Autoverkehr – und das allein in Deutschland. Dazu kommen zigtausende Schwerverletzte. Das ist nicht hinnehmbar. Das Ziel muss sein, Verkehrstote vollständig zu vermeiden. Hierfür bedarf es weiterer Nachbesserungen in der Straßenverkehrsordnung und im Straßenverkehrsgesetz. Die Novellierung der StVO stand seit langem an. Die Bußgelder in Deutschland stechen im europäischen Vergleich keineswegs hervor, bewegen sich nun allenfalls im Mittelfeld.

Ein Auto ist aufgrund seiner Größe, seines Gewichts und seiner Kraft gefährlich, wenn es nicht mit äußerster Vorsicht und Rücksicht geführt wird. Durch einen Fehler oder eine Unachtsamkeit können durch die Nutzung des Autos Menschen schwer verletzt oder getötet werden. Aus gutem Grund darf nur ein Auto führen, wer durch die Führerscheinprüfung bewiesen hat, dass die Straßenverkehrsordnung verstanden und diese Verantwortung anerkannt wurde. Jede Person am Steuer eines KfZ trägt enorme Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen.

Straßenverkehrsregeln, allen voran Geschwindigkeitsbegrenzungen, sind keine grobe Richtlinie. Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen handelt es sich um die maximal zulässige Geschwindigkeit, die bei idealen Straßen-, Sicht- und Verkehrsverhältnissen gefahren werden darf. Man darf und muss langsamer fahren, wenn die volle Übersicht über das Verkehrsgeschehen nicht gegeben ist. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen das Leben aller Verkehrsteilnehmenden schützen. Ein Unterschied von 20 km/h innerorts kann der entscheidende Unterschied sein zwischen einem großen Schreck und einem getöteten Menschen.

Straßenverkehrsregeln, allen voran Geschwindigkeitsbegrenzungen, sind keine grobe Richtlinie. Wenn die zulässige Maximalgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten wird, ist klar, dass die in dieser Situation nötige Verantwortung gegenüber allen anderen Menschen im Straßenverkehr nicht wahrgenommen worden ist.

Es handelt sich bei dem von Ihnen kritisierten Punkt nicht um eine Geringfügigkeit. Wenn die zulässige Maximalgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten wird, ist klar, dass die in dieser Situation nötige Verantwortung gegenüber allen anderen Menschen im Straßenverkehr nicht wahrgenommen worden ist. Die Schwere eines Autounfalls bestimmt sich neben der Masse der Fahrzeuge gerade auch durch die Geschwindigkeit. Die Fahrzeuge sind in den letzten Jahrzehnten im Durchschnitt auch noch deutlich schwerer geworden. Der in der Petition verwendete Begriff Solidarität sollte daher doch wohl zuallererst Rücksicht meinen: Rücksicht in Bezug auf andere, besonders auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer|innen wie zu Fuß Gehende und Radfahrende. Rücksicht nimmt und solidarisch handelt, wer umsichtig und entsprechend der Verkehrsregeln fährt.“

Es stehen noch viele weitere Rückmeldungen aus, aber schon diese beiden erklären hervorragend, warum die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung dringend notwendig und richtig war. Ich bin gespannt, ob und wie die Abgeordneten von der CSU auf die Petition ihres Parteikollegen aus München reagieren werden.

7 Antworten auf „Bundestagsabgeordnete lehnen Anti-StVO-Petition ab“

Ich habe den Bericht jetzt nicht gelesen aber schon die eine Erfahrung gemacht, dass ich keine legale Möglichkeit mehr habe auf Kilometerlangen Wegen zwischen zwei Ortschaften die eine Fahrbahn breit oder ein wenig breiter ist an einem Radfahrer vorbei zu fahren. Also bleibe ich dahinter. Nun kommen mir auch Radler entgegen. Der Abstand ändert sich nicht! ???
Ganz toll.
P.S. Das letzte mal das ich geblitzt werden bin ist schon lange her. Es war mit 51 km/h bei 30 km/h bei einem Lehrgang. War nicht der einzige. 17 von 20 Teilnehmern wurden da aufgenommen. PP.S. 3 waren Ortskundig.

Genauso wie du einem Traktor hinterherfahren müsstest.

Was Radfahrer, die dir entgegenkommen mit Überholabständen zu tun haben musst du schon genauer ausformulieren. Ich vermute, dass du hier dem unter Autofahrern weit verbreiteten Irrglauben unterliegst, dass das Vorbeifahren an entgegenkommendem Verkehr auch „Überholen“ ist. Das ist es nicht.

hier wurde eine Straße mit zusätzlichen Fußgängerfurten ausgestattet, kein Zebrastreifen, keine Ampel. Die Fahrbahnen wurden mit deutlich sichtbaren 30km/h-VZ ausgestattet. Kaum ein Autofahrer hält sich dran, außer wenn der getarnte kleine Blitzer oder etwas, was so aussieht am Straßenrand steht sieht man wie sie alle abbremsen.

Mir kann kein Autofahrer erzählen, dass er wegen Ortsunkenntnis zu schnell fährt, wenn er den vermeintlichen Blitzer sieht und dann abbremst weiß er ganz genau, das er zu schnell war.

Nochmal, bei 30-Schild ohne Blitzer werden 50-60 km Normalgeschwindigkeit gefahren, mit irgend einem Gegenstand am Fahrbahnrand siehste bei allen die Bremslichter aufleuchten. wer dann gepennt hat fährt auf.

In Wohngebieten mit eher engen Straßen kann man mittlerweile davon ausgehen, dass alles 30-Zone oder Fahrradstraße ist. In meiner Nähe ist ne Berufsschule, die 30-Zone-Schilder jeweils an der Einmündung zur Hauptstraße, die Schüler kommen zum Schulschluss „hintenrum“ über Seitenstraßen durchs Wohngebiet geknallt, manchmal auch deutlich über 50 km, ich musste schon mal in ne Parklücke flüchten weil Autos regelrecht im Tiefflug mittig in der engen Straße angerast kamen, Mindestabstand ist da auch nur sehr schwer möglich. Auch LKWs von einem nahen Industriegebäude müssen hier durch und „vergessen“ anscheinend regelmäßg, dass da 30-Zone ist.
Rechts-vor-Links gilt da auch nicht wirklich, es wird ganz offensichtlich ignoriert; Für Radfahrer bremsen, warten und durchlassen? – Ich doch nicht!

Irgendwo beim Wandern haben wir mal in einem Garten einen „Fake-Polizisten“ aus Holz mit einem Starenkasten gesehen. Der sah verdammt echt aus und hätte mir als Autofahrer wohl auch einen Schreck eingejagt. … Insbesondere wäre es witzig, wenn er auch mal seinen Standort ändert. :) Vielleicht wäre es was für deine Gegend?

Beim BMVI da steht:
Mindestüberholabstand für Kfz

Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden u. Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher hatte die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.

D.h. von vorne kommend bei gleichem Abstand legal von hinten nicht erlaubt.

Und inzwischen mit über 100.000 Unterzeichner mit ihrer Unterschrift praktisch zu, dass sie sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.
Ich denke der teuerste Verkehrsminister aller Zeiten (PKW Maut und Beraterverträge) auch das mit der Novelle auch nicht zu Ende gedacht hat.

Interessant ist immer die Situation wenn ich mit dem Fahrrad in einer Tempo 30 Zone unterwegs bin …. bin ohnehin mit 30 , oder vielleicht auch ein bisschen mehr ;-) , unterwegs- aber einige Autofahrer müssen dann trotzdem noch auf Biegen und Brechen überholen….
Ein Schelm wer Böses dabei denkt ….

Spätestens wenn man weiß das 20 Meter weiter ein Blitzer steht wird es interesssant ;-)

Selten habe ich Schadenfreude, da verkneife ich mir dieses aber net.^^

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