In diesen Tagen tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich vorgenommen, durch die Novelle Sicherheit und Komfort für Radfahrende deutlich zu erhöhen. Nach Einschätzung des Fahrradclubs ADFC ist das zum Teil gelungen, eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts steht allerdings noch aus.
ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Wir haben uns mehr Möglichkeiten für Kommunen gewünscht, Tempo 30 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzuführen. Auch muss es ohne große Hürden möglich sein, Fahrradstraßen oder geschützte Radfahrstreifen einzurichten, um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen. Mit dem „Gute-Straßen-für-alle-Gesetz“ hat der ADFC hier viele wichtige Vorschläge gemacht. Wir nehmen Minister Scheuer beim Wort, dass er die Leitideen hieraus bei der angekündigten Reform des Straßenverkehrsgesetzes auch tatsächlich umsetzt.“
Das ändert sich für Autofahrende – in Bezug auf den Radverkehr
Mindestüberholabstand 1,50 m ist Pflicht
Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrenden nicht, deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO und die schnelle Entwicklung von geeigneter Verkehrsüberwachungstechnik.
Radwege zuparken wird teurer
Für das Parken auf Geh- und Radwegen gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße bei Gefährdung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe und auf Straßenbahnschienen. Weil das Zuparken von Radwegen ein gefährliches Massenphänomen ist, fordert der ADFC eine deutlich höhere Kontrolldichte der Behörden bis hin zur Bereitschaft, behindernde Falschparker konsequent abschleppen zu lassen.
Gedankenloses Abbiegen und Tür-Aufreißen wird teurer
Wenn Autofahrende ohne Schulterblick abbiegen oder die Tür aufreißen, kann das für Radfahrende tödlich enden. Deshalb werden die Bußgelder deutlich erhöht. Wer als Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.
Halten auf „Schutzstreifen“ ist verboten
Bisher durften Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis zu drei Minuten halten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Das Halten auf diesen Streifen ist mit der neuen StVO jetzt verboten.
Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw
Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt dem Lkw-Führenden mehr Zeit, die Abbiegesituation zu überblicken. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister. Der ADFC hat sich für diese Regelung stark gemacht, weil Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw häufig sind und besonders schwere Folgen haben.
Das ändert sich für Radfahrende
Nebeneinanderfahren ist erlaubt
Mit der StVO-Novelle ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, dass man zu zweit nebeneinander mit dem Rad fahren darf. Anderer Verkehr darf dadurch zwar nicht behindert werden, aber solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben. Bislang lautete die Grundregel: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden.
Grünpfeil für den Radverkehr
Mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten. Entsprechende Verkehrszeichen sind bereits in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zur Beschleunigung des Radverkehrs erfolgreich im Einsatz, dort sogar ohne Anhaltepflicht. Der schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg, stellt die neue StVO klar.
Auch Jugendliche und Erwachsene dürfen im Lastenrad mitfahren
Bisher durften in Deutschland nur Kinder bis sieben Jahre im Lastenrad mitgenommen werden. Ab sofort dürfen auch Menschen jenseits des Kinderalters auf Fahrrädern mitgenommen werden, die zur Personenbeförderung gebaut und entsprechend eingerichtet sind.
Gehwegradeln wird teuer
Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht. Der ADFC weist seit Langem darauf hin, dass das Radfahren auf Gehwegen rücksichtslos und gefährlich ist. Gleichzeitig bekräftigt er die Forderung nach durchgängigen Qualitätsradwegenetzen, denn wenn Radfahrende auf Gehwege ausweichen, ist das oft auf fehlende oder schlechte Radinfrastruktur zurückzuführen.
Neue Verkehrszeichen
Fahrradzone – hier haben Radfahrende Vorrang
Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben.
Radschnellweg – hier geht es zügig und sicher voran
Das neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden. Radschnellwege sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten. Auf Radschnellwegen können auch längere Strecken zügig und sicher zurückgelegt werden, beispielsweise von Pendlern.
Lastenrad – die neue Art des Transports
Mit dem neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ können extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden.
Haifischzähne – hier müssen Autos abbremsen
Wer oft in den Niederlanden unterwegs ist, kennt sie schon: die „Haifischzähne“. Diese an Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs. Mit der neuen StVO können sie auch in Deutschland eingesetzt werden.
Pressemitteilung des ADFC
8 Antworten auf „Die neue StVO – das hat sich geändert“
Schon geil (Achtung Ironie)
Wenn dann Proll-Peter mit seinem 2,5t-SUV die Radfahr-Renate mit 60Km/h und 10cm Abstand überholt, zahlt er etwas mehr als die Hälfte von dem, was Radfahr-Renate zahlen muss, wenn sie in Schrittgeschindigkeit und 1,5m Abstand auf einem Gehweg einen Fußgänger überholt.
Wann kommt das Ding denn nun wirklich? Die letzte Fassung des Bundesgesetzblatt kam am 14.03. raus, der Termin für das nächste steht noch nicht fest.
Daniel: was hast du für Infos? Wann wann wann?
https://www.youtube.com/watch?v=mMaIzHkGwO8
Ich vermute, am 1. April. Wie so oft. Aber ich versuche, es rauszukriegen.
Die StVO tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Aber keiner weiß gerade, wann das sein wird. Mal Herrn Scheuer fragen…
Die Haifischzähne in den Niederlande dienen nicht dem Schutz der Radfahrer. Sie sind ein allgemeines Vorfahrt-Achten -Zeichen, welches man auch auf Radwegen findet, wo Radfahrer anderen Radfahrern oder Autos Vorfahrt gewähren müssen. Es ist ein Fahrbahnmarkierung, die meist ein Verkehrsschild unterstützt.
Vorteil: man muss weniger nach Verkehrsschildern suchen, Blick auf die Straße reicht, um zu sehen, wer Vorfahrt hat.
Die Heifischzähne finde ich vor allem gut, um den unübersichtlichen Chaos eindeutig zu machen. Abgesenkter Bordstein oder nicht, Kreisverkehre, mehrteilige Fuhrten, die teilweise über rechtsabbiegespuren führen und anderes machen es öfters nicht ganz eindeutig wer vorfahrt hat. Die aufgemalten Mini-Vorfahrt-Achten-Schilder, sind besser als die auf Belch, wo man sich fragt, ob diese passend gedreht sind.
Ist die die neue STVO nun in Kraftgesetzt?
Kann bisher keine Verkündung finden
Am 28. April 2020 ist sie in Kraft getreten.