Künftig können an allen Berliner Straßen mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit bis Tempo 30, also auch an entsprechenden Abschnitten auf Hauptverkehrsstraßen, speziell für Lastenräder konzipierte Bügel auf gesicherten Parkflächen aufgestellt werden. Auch für das Abstellen von E-Tretrollern ist die Ausweisung von Abstellbereichen in mehreren Varianten möglich. Diese E-Scooter-Parkflächen sind, bei entsprechender Beschilderung, auch für Fahrräder nutzbar. Für beide neuartigen Parkflächen können die Bezirke Kfz-Stellplätze an der Fahrbahn umwandeln.
Auf einem Kfz-Stellplatz in Längsrichtung können je drei schräg gestellte Lastenfahrradstellplätze eingerichtet werden, gekennzeichnet mit Baken und gesondertem Parkschild (siehe oben). Die Fahrradbügel für Lastenradparkplätze sind mit 35 Zentimeter deutlich kürzer als die herkömmlichen Fahrradbügel, weil Lastenfahrräder mehr Platz zum Rangieren benötigen.
Bei diesen Lastenradstellflächen kommt es dann auf die Disziplin der Radfahrenden an. In Osnabrück gibt es schon seit zwei Jahren speziell für Lastenräder ausgewiesene Bügel. Die werden allerdings regelmäßig von „normalen“ Fahrrädern blockiert. Auf die Frage, ob in Berlin „falschparkende“ Fahrräder entfernt werden, hat mir die Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz inhaltlich noch nicht geantwortet.
Update
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weist auf Nachfrag noch mal darauf hin, dass die neuen Parkplätze für Lastenfahrräder „ausschließlich für Lastenräder vorgesehen“ sind. Ob es ein relevantes Problem mit irrtümlich oder auch absichtlich dort abgestellten anderen Fahrrädern geben wird, lasse sich heute noch nicht sagen. Man rechne allerdings nicht damit.
3 Antworten auf „Berlin: Parkplätze für Lastenräder und E-Tretroller“
Aktuell gibt es keine Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtlich korrekt beschilderte Lastenradstellplätze und damit auch keine Handhabung gegen empfundene Falschparker dort.
Der bekanntgewordenen Entwurf zur nächsten STVO-Novelle
https://www.umkehr-fuss-online-shop.de/kostenlose-downloads/category/27-geh-recht.html
sieht erstmalig die Möglichkeit vor.
Bis das Rechtskraft hat, kann dann da jeder parken.
Was Berlin wohl macht, ist die zukünftigen Möglichkeiten, so sie Rechtskraft bekommen, zu nutzen.
In der Novelle heißt es jetzt:
„Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen; dies gilt nicht für Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger.“
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0591-19
Weniger schlecht, aber Verkehrswende geht anders.
Was ist mir Dreirädern?
und was will man machen wenn normale Fahrräder am Lastenradbügel wie oben im Bild oder auf einem E-Tretrollerplatz stehen? Abschleppen? Knöllchen? hahahaha….. Wird hier ganz langsam über die Hintertür vielleicht ein Fahrradkennzeichen eingeführt, damit man Velo-Falschparker zur Verantwortung ziehen kann?
Dieser ganze Aufwand mit dem Schilderwald ist doch absoluter Unsinn! Weniger Regulierungswut ist mehr fürs Gesamtbild.