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Fußball als Falschparker-Magnet

An jedem zweiten Wochenende kommt es in Teilen Osnabrücks zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Immer, wenn der VfL Osnabrück ein Heimspiel hat, werden im Umfeld des Stadions zahlreiche Rad- und Gehwege zugeparkt. Von der Stadt wird das offenbar geduldet, wie mir ein Leser wiederholt schreibt. Bereits im Frühjahr hatte er sich mit der Bitte an die Verwaltung sowie die Polizei Osnabrück gewandt, den Radfahrstreifen am Hunteburger Weg frei zu halten. Man wollte die Verkehrssituation in den Blick nehmen, hieß es daraufhin.

Geändert hat sich aber offenbar nichts. Ich habe Bilder aus dem August und Oktober bekommen. Und weil die Stadt mehr als eine Woche für eine Rückmeldung auf meine Anfrage brauchte, konnte ich mir die Situation am Sonntag auch noch mal selber anschauen. Im gesamten Stadionumfeld gab es zahlreiche Falschparker. Von den acht Autos auf dem Radfahrstreifen am Hunteburger Weg hatten drei sogar einen Strafzettel am Scheibenwischer. Hat die Stadt nach meiner Anfrage also jemanden vom Ordnungsamt losgeschickt? Warum werden die Verkehrshindernisse hier aber nicht abgeschleppt, wenn das Falschparken doch mit Ansage und alle zwei Wochen wieder passiert? Und wieso bekommt kein Gehweg- oder Wildparker ein Ticket? (Apropos Gehweg: Wo ist hier eigentlich der Bund der Fußgänger, der sich sonst wegen jedes einzelnen Gehwegradlers meldet?)

Ich hatte sowohl die Stadt als auch den VfL Osnabrück angefragt, ob die Situation bekannt ist und etwas dagegen getan werde. Die Polizei argumentiert regelmäßig damit, dass sie für den ruhenden Verkehr nicht zuständig sei. Was ich bis heute nicht wirklich akzeptiere, da Radwegparker in den fließenden Radverkehr eingreifen.

Der Pressesprecher vom VfL Osnabrück, Sebastian Rüther, weist darauf hin, dass bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen ein gewisses Verkehrsaufkommen einfach einkalkuliert werden müsse, die Parkmöglichkeiten aufgrund der innerstädtischen Lage der Bremer Brücke (Stadion) allerdings stark eingeschränkt seien. „Über die notwendige Anzahl an Parkplätzen, zum Beispiel für die TV-Produktion und Medienvertreter, hinaus, können wir keine öffentlichen Parkflächen anbieten. In direkter Umgebung haben wir nur die Möglichkeit, auf den privaten, gebührenpflichtigen Parkplatz an der Halle Gartlage zu verweisen, der allerdings aufgrund anderer Veranstaltung nicht an jedem Heimspieltag zur Verfügung steht.“

Daher bittet der Verein in seinen Spieltagsinformationen auch regelmäßig um die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und weist darauf hin, dass die Eintrittskarten zu den Spielen auch ab drei Stunden vor An- bis drei Stunden nach Abpfiff zur kostenlosen Nutzung der Busse in der Tarifzone 100 berechtigen. Man könnte also bequem am Stadtrand (zum Beispiel in Belm) parken und mit dem Bus direkt vors Stadion fahren. Nach meiner Anfrage wurden die Spieltagsinformationen sogar um einen weiteren Hinweis ergänzt. (Der in Osnabrück allerdings rein theoretisch zu verstehen ist. Falschparker werden hier vom Ordnungsamt praktisch nie abgeschleppt.)

Grundsätzlich liege es aber „in der Verantwortung jedes einzelnen Autofahrers, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten und Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Parkflächen abzustellen. Da können wir nur an die Verantwortung und Vernunft eines jeden appellieren“, so Rüther.

Da die Verantwortung und Vernunft hier aber offensichtlich regelmäßig aussetzt, wäre eigentlich die Stadt gefragt, für freie Wege zu sorgen. Auf meine erste Anfrage, was das Ordnungsamt unternimmt, ob regelmäßig kontrolliert und Radwegparker abgeschleppt werden, kam nach einer Woche eine sehr knappe Antwort: „Während der Heimspiele des VFL finden im Umfeld des Stadions durch Polizei und Verkehrsaußendienst Kontrollen des ruhenden Verkehrs statt. Der Einsatz des Verkehrsaußendienstes erfolgt im Rahmen der personellen Kapazitäten und in Abstimmung mit der Polizei. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, werden ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge auch abgeschleppt.“

Da interessiert mich natürlich, um welche Voraussetzungen es sich handelt. Denn die Frage, ob Falschparker auf Radwegen während Heimspielen abgeschleppt werden, wird damit clever umschifft. Also Nachfrage. Da kommt aber seit zwei Tagen wieder keine Rückmeldung.

Die Stadt bleibt aber auch hier beim Falschparken mit Ansage ihrer Linie treu und schont Autofahrer, wo sie nur kann. Die haben praktisch Narrenfreiheit und kaum etwas zu befürchten. Gehwege, Radwege, Grünflächen, hinter Pollern, vor Pollern – geparkt wird, wo ein Auto hinpasst. Und so wird das Stadionumfeld wohl auch bei den nächsten Partien zugeparkt, weil Autofahrer zu bequem sind, sich einen richtigen Parkplatz zu suchen und die Stadt kein Interesse hat, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen. Dieses erlernte Fehlverhalten wird dann leider auch an andere Stellen weitergetragen. Es muss – wie so oft – wohl erst etwas passieren…

PS: Ich finde die Bremer Brücke übrigens großartig. Sie liegt mitten im Stadtteil Schinkel und bietet zumindest noch baulich echten Fußballcharme. (Das Drumherum bei Spielen ist genauso durchkommerzialisiert wie bei anderen Zweitligisten.) Aber die Situation im Umfeld muss eben auch stimmen.

Sogar die Stadtwerke parken ihren Bus zwei Stunden lang auf dem Radfahrstreifen…

8 Antworten auf „Fußball als Falschparker-Magnet“

Was spricht gegen die 110 -> Verkehrsbehinderung melden – eventuell sogar Gefährdung (Beides wichtige „Zauberworte“)?

Dann entsprechend auf Abschleppen bestehen, wenn die Polizei vor Ort ist, mit Verweis auf diese Urteile (Ausdrucken)

https://critical-mass-kiel.de/wp-content/uploads/2017/09/Regelfall-Umsetzung.pdf

Bei Verweigerung Namen der Beamten besorgen und Beschwerde bei der Polizei einlegen/Wachdienstleitung anrufen.

Wird in Berlin recht erfolgreich umgesetzt -> Polizei ist in NRW (auch) zuständig, wenn Verkehr behindert oder gefährdet wird.

Zur Zuständigkeit:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=15924&gld_nr=2&ugl_nr=2051&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ordnungswidrigkeit#det

„1.1.1
Polizei

Die Polizeibehörden sind eigenverantwortlich handelnde Verfolgungsbehörden (Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 OWiG) bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach

– §§ 23, 24, 24 a, 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG)

(…)
solange sie die Sache nicht an die Ordnungsbehörde oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben haben.“

1.1.2.1:
„Die Zuständigkeit der Polizeibehörden bleibt unberührt.“

und auch

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=4&ugl_nr=45&bes_id=3524&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

„(2) Daneben wird die Zuständigkeit für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten auch den Polizeibehörden übertragen, solange sie die Sache nicht an die Kreisordnungsbehörden oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben haben.“

„Die Polizei argumentiert regelmäßig damit, dass sie für den ruhenden Verkehr nicht zuständig sei.“

D.h. wenn ich auf der mittleren Spur einer Autobahn parke, ist sie nicht zuständig?

Exakt.

Läuft hier im Süden genauso ab. Alles voller Falschparker, POL ist nicht zuständig, weil „ruhender Verkehr“ und „darum kümmert sich die Bußgeldstelle“. Jedes mal, wenn ich bei der POL anrufe, und der Satz kommt, frage ich nach ob sie vorbei kämen wenn ich a) einen Außenspiegel abtrete, b) mein Rad mitten auf der Straße parke oder c) mein Auto mitten auf der Straße parke.
Und die Bußgeldstelle sagt: „Um private Anzeigen von Falschparkern im öffentlichen Raum kümmern wir uns grundsätzlich nicht.“

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