Seit dem 1. März fördert die Bundesregierung den Kauf gewerblicher Schwerlasträder mit einem Zuschuss von 30 Prozent (max 2500 Euro). Eigentlich eine gute Idee, gäbe es da nicht ein wichtiges Detail. Der Zusatz „Schwer“ vor dem Lastenrad macht es nämlich vielen Interessierten in der Tat schwer. Gefördert werden eben nur Schwerlasträder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter. Die Bundesregierung drückt das auf Anfrage der GRÜNEN-Bundestagsfraktion so aus:

Förderfähig ist im Rahmen des Moduls 5 – Schwerlastfahrräder – der Kleinserien-Richtlinie die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) sowie Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr sowie Gespannen aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss. E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen jeweils ein Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter (1 m3) und eine Nutzlast von mindestens je 150 kg aufweisen. Bei Gespannen muss das Gesamttransportvolumen mindestens 1 m³ erreichen.

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, in den Genuss der Förderung zu kommen. Entweder man kauft sich ein wirklich großes Schwerlastrad oder man kombiniert ein „normales“ Lastenrad mit einem Lastenanhänger. Das macht die Sache aber wieder viel zu kompliziert und zum Teil auch unsinnig. Es gibt nämlich durchaus Interessierte, denen ein normales Lastenrad reichen würde, um innerstädtische PKW-Fahrten zu ersetzen. In Bramsche bei Osnabrück ist es zum Beispiel bei Tischlermeister Claus Meyer der Fall, wie noz.de kürzlich berichtete. „Bei meinen Recherchen im Internet bin ich erst darauf gestoßen, dass es Fördermittel für Lastenfahrräder gibt. Allerdings erst ab einem Volumen von einem Kubikmeter. Das ist für meine Zwecke viel zu viel“, wird Meyer zitiert. Also testet er nun erst mal das Angebot „Ich entlaste Städte“ des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt.




Alternativ könnte Meyer sich natürlich sein Wunsch-Lastenrad aussuchen und noch einen Anhänger dazu nehmen. Für ihn aber auch keine optimale Lösung. Arne Behrensen von cargobike.jetzt wird immer wieder mit dem Problem des großen Transportvolumens konfrontiert: „Besonders viele gewerbliche Kfz-Fahrten können durch kleinere schnellere Cargobikes ersetzt werden. Es braucht nicht jeder gleich ein Kubikmeter Transportvolumen. Mir ist auch im europäischen Ausland keine Kaufprämie für Cargobikes mit solch einer kontraproduktiven Einschränkung bekannt.“

Behrensen hatte dieses Problem bereits früh erkannt und im Januar 2018 geschrieben: „Wie auch immer die Kaufprämie des Bundes für große eCargobikes im Detail ausfallen wird, sie ist viel zu kurz gegriffen: Die Einschränkung auf große eCargobikes ignoriert das wesentlich größere Potential für die Luftreinhaltung, das in der Förderung der ganzen Bandbreite von Cargobikes liegen würde. Das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt München und weitere Kommunen zahlen bereits Kaufprämien für gewerblich genutzte Cargobikes – teilweise auch für privat genutzte oder nicht-motorisierte Modelle und für Lastenanhänger. Auf die eigenartige Idee einer Begrenzung auf Cargobikes mit besonders großer Zuladung ist bisher noch niemand gekommen.“

Dass die aktuelle Kaufprämie bisher kein großer Erfolg ist, zeigen die eingegangenen Förderanträge: Lediglich 61 Anträge aus ganz Deutschland. (Die Anträge werden zurzeit auch nur bearbeitet und zur Bewilligung vorbereitet. Die Bewilligung der einzelnen Anträge selbst kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) erfolgen. Also vermutlich nach der Sommerpause.)

Wenn sich im städtischen Wirtschaftsverkehr also wirklich etwas ändern soll, dann braucht es Kaufprämien, die für alle Gewerbetreibende attraktiv sind. Tischler, Maler, Apotheken usw. können viele Autofahrten mit einem Lastenrad ersetzen. Ihnen muss nur das passende Angebot gemacht werden.

Und warum wird bei der Gelegenheit nicht auch gleich an Privatpersonen gedacht? Schließlich geht es hier im Rahmen der ‚Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten‘ um den Klimaschutz. Und das Klima unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Fahrten. Die GRÜNEN wollten das in ihrer Anfrage an die Bundesregierung wissen. „Fördert die Bundesregierung nicht gewerblich genutzte Lastenräder?“ Antwort der Bundesregierung: „Nein. Hier besteht nach Einschätzung der Bundesregierung kein Förderbedarf.“ Warum sieht die Bundesregierung denn bei E-Autos Förderbedarf, bei Lastenrädern aber nicht? Ist nur eine durch ein E-Auto ersetzte Autofahrt eine gute Fahrt?

Teaserbild: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt