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Radverkehr

Miteinander im Verkehr

Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. hat einen neuen Flyer für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr herausgegeben. Er soll Radfahrer und Autofahrer anregen, hin und wieder die Perspektive zu wechseln.

Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. hat einen neuen Flyer für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr herausgegeben. Er soll Radfahrer und Autofahrer anregen, hin und wieder die Perspektive zu wechseln.

Wir Menschen agieren oft aus Gewohnheit – auch im Verkehr hat sich bei vielen seit der Fahrprüfung ein erlerntes Verhalten manifestiert, über das wir später nur noch wenig nachdenken. Diese eingeschlichene Routine kann jedoch schnell zum Problem werden, denn auch wenn wir uns nicht ändern, verändert sich unsere Umwelt stetig: Das Mobilitätsverhalten auf den Straßen ist im Wandel und auch die Infrastruktur wird teils daraufhin angepasst. Neue gesetzliche Regelungen sind nicht selten die Folge. Durch eine bewusste Auseinandersetzung mit diesen oder dem Auffrischen bisheriger Regelungen können typische Konflikte entschärft werden oder treten gar nicht erst auf. Für ein sicheres Miteinander im Verkehr ist das unerlässlich.

Gute Idee. Und ich würde wetten, dass manche Regeln nicht jedem bekannt sind. Man merkt das ja ab und zu auf der Straße…

12 Antworten auf „Miteinander im Verkehr“

Ich möchte gar nicht die Perspektive wechseln und mich in einen Autofahrer hineinversetzen. Autofahrer sollten genausowenig als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden, wie sie es auch mit den Radfahrern machen. Kein Miteinander mit Autos im Straßenverkehr! Sollen die auf ihrer Autobahn fahren.

Weil einige Autofahrer blöde fahren, sollen alle anderen Verkehrsteilnehmer sich auch blöde allen Autofahrern gegenüber verhalten? Nee, seids ma freundlich im Verkehr.

Der Flyer verbreitet eine unheilvolle Unwahrheit: Die Fahrradampel ist nicht „vorrangig“ zu beachten und die Fahrbahnampel ist nicht nur zu beachten, „wenn keine Fahrradampel vorhanden ist“.

Im Gegenteil gilt die Fahrradampel nur fuer auf Radwegen Fahrende. Wenn ich als Radler auf der Fahrbahn fahre, dann gilt die Fahrbahnampel, selbst wenn es eine Fahrradampel gibt.

Zitat StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.“

Nein, es ist nicht „nicht ganz ausdifferenziert“, sondern schlicht falsch dargestellt.

Die aktuelle Regel ist sehr einfach: Faehrt man auf dem Radweg und gibt es dort eine Ampel mit Radsymbol, dann gilt diese. Ansonsten gilt immer die Fahrbahnampel. Das sind genau zwei Faelle, die zu unterscheiden sind.

Frueher war es kompiziert, daher auch noch die komplizierte Tabelle unter https://fahrradampel.de/

Eine eigene LSA kann es nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1* nur für markierte Fahrstreifen geben und hätte ich einen eigenen Fahrstreifen für den Radverkehr, wäre es dann eine Radverkehrsführung. Also ist das fast richtig, wenn noch drin stehen würde, dass man nur den jeweiligen Straßenteil berücksichtigen soll.

Das Problem ist hier, dass es keine Legaldefinition von Radverkehrsführung gibt. Das bereitet auch bei der Auslegung von § 9 Abs. 2 Satz 3**.

Aus § 39 Abs. 5 Satz 1 kann man als Annäherung schließen, dass Radverkehrsführungen auf dem VzKat zurückgreifen müssen. Aber wirklich definiert ist das damit noch nicht.

* https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html
** https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
*** https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html

Die Abbildungen der Handzeichen des Radfahrerchens wirken mit dem Text dazu irritierend… linker Arm zum rechts abbiegen ? Nein, denn das Radfahrerchen kommt ja von vorne.

Ich finde denn Flyer gut, danke dafür! Habt ihr sowas auch für Regeln bezgl. Radfahrstreifen und Schutzstreifen? Da besteht bei uns auch erhöhter Bedarf der Aufklärung..

Hallo Mathe,
auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) gibts diverse Materialien.
Schutzstreifen: https://www.agfk-bw.de/projekte/kommunikationsmaterialien-schutzstreifen/
Fahrradstraßen: https://www.agfk-bw.de/projekte/fahrradstrasse/
Argumente fürs Fahrrad: https://www.agfk-bw.de/projekte/ueberzeugend-argumentieren/
und noch manches mehr. Einfach mal in Ruhe und mit ausreichend Zeit durchsehen.

Meiner Meinung nach viel zu viele Informationen auf dem Flyer, liest sich dann eh keiner durch… Ein einfacher Flyer mit den wichtigsten Infos (seitlicher Abstand beim Überholen!) würde auch schon einiges bewirken… Das hatten wir doch mal vor gehabt… Schade, dass das im Sande verlaufen ist…

Kann man den Flyer denn auch irgendwo bestellen? Dann könnte man ihn mal an parkende Pkw verteilen…

Ich habe übrigens gerade wieder gegen einen Fahrer Anzeige erstattet! Wie sind deine Erfahrungen damit?

Naja, Verfahren wurden immer eingestellt; aber ich habe jetzt auch schon einige Namen von Überholtätern hier liegen… ich hoffe daher zumindest, dass die n Brief nach Hause bekommen haben, wrin das Fehlverhalten konnuniziert wurde und die Auftretenswahrscheinlichkeit dadurch reduziert wird. Zudem denke ich, dass wenn andere den gleichen Fahrer melden, sich dieser dann auch Unglaubwürdig macht, sollte er wieder leugnen…ich habe den Brei auf jeden Fall so auf nach dem Erlebnis heute wieder!

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