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Radverkehr

Grünpfeil für Radfahrer in Bünde

Das nordrhein-westfälische Bünde hat seit über zehn Jahren zwei Grünpfeilregelungen für den Radverkehr. Eine Eisenbahnunterführung verbindet hier die Haupt- mit der Bahnhofsstraße. Dieser kleine Tunnel, der eigentlich ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr geplant war, ist zu schmal für einen Zweirichtungs-PKW-Verkehr, sodass Ampeln auf beiden Seiten immer nur einer Richtung Grün geben. Für Fußgänger und Radfahrer ist hingegen Platz, sodass ein entsprechendes Schild Dauergrün signalisiert.

Im Tunnel gilt Tempo 30 für den PKW-Verkehr. Ein Mitarbeiter der Stadt regt bei der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aber an, über eine Fahrradstraße zu diskutieren, da diese den Autofahrern noch mal deutlicher signalisiere, dass sie nur Gast sind. Es sei zwar bisher nicht zu Unfällen gekommen, aber eine Fahrradstraße würde insgesamt Rechtssicherheiten für den Radverkehr im Tunnel schaffen. Die Grünpfeillösung davor würde unverändert bestehen bleiben.

Für Radfahrer eine feine Sache.

Auch Rolf Overlack von der ADFC-Ortsgruppe Bünde bestätigt die Eindrücke. Unfälle seien nicht bekannt. „Der ADFC hat damals diese Lösung begrüßt. Von Seiten der Polizei gab es zwar Bedenken, aber letztendlich ist das Schild für Radfahrer eine feine Sache“, so Overlack. Insgesamt also eine fahrradfreundliche Lösung!

Fotos: dd

3 Antworten auf „Grünpfeil für Radfahrer in Bünde“

Aber was hat das mit dem Grünpfeil zu tun?

Ich finde die Lösung wenig überzeugend. Es hätte völlig ausgereicht, die LSA mit einem Sinnbild „Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ (eventuell auch noch mit „Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas“) nach § 38 Abs. 7 StVO in der Streuscheibe auszustatten wie es das für den Radverkehr und Fußverkehr auch gibt.

Auf jeden Fall ist der Zusatz „Bei Rot“ völlig überflüssig. Es hat keinerlei Regelungsgehalt der über ein Schild ohne diesen Teil hinausgehen würde.

Und Zusatzzeichen gehören unten drunter – soweit nicht explizit anders geregelt. Ist in Fall 2 falsch.

Klingt alles übertrieben keinkarriert, aber da Verkehrs so komplex ist, muss die Verkehrsregelung möglichst intuitiv und leicht zu erfassen sein und das geht nur, wenn das in ganz Deutschland stringend nach gleichen Regeln gemacht wird.

Hallo Norbert,
ich wohne in der Nähe der Unterführung und nutze sie regelmäßig. Sowohl als Rad- wie auch als Autofahrer. Die derzeitige Beschildung ist für beide Seiten (Rad- bzw. Autofahrer) deutlich und verständlich. Diese Besonderheit im deutschen Straßenverkehr ist den Bürgern bekannt und wird von Radfahrern und Fußgängern (insbesondere Schüler auf dem Weg zur Schule) gerne genutzt. Durch die kurvige und unübersichliche Straßenführung kann dort ohnehin nicht schnell gefahren werden (in der Regel deutlich unterhalb der erlaubten 30 km/h). Die Ampelanlage dient der Verkehrregelung für Autofahrer, damit jeweils nur Autos aus einer Richtung unter der Brücke herfahren können. Pro Ampelschaltung und Richtung fahren max. drei bis fünf Autos durch. Fußgänger und Radfahrer können parallel dazu immer aus beiden Richtungen die Bahnunterführung nutzen.
Da sich hier Fußgänger, Rad- und Autofahrer den knappen gemeinsamen Verkehrsraum teilen und aufeinander achten (müssen) klappt die gemeinsame Nutzung unkompliziert und intuitiv. Genauso einfach funktioniert auch der „Shared Space“ in Bohmte. Einfach mal was neues wagen – ohne stringente Regelungen …

Hallo Klaus,

ich meinte nicht die Lösung an sich, sondern die Art der Beschilderung, die ohne Notwendigkeit nicht StVO-kompatibel ist.

Es ist nicht ausreichend, so geübte Rechtssprechungspraxis, dass ortskundige Menschen wissen, was gemeint ist, sondern ein ortsunkundiger Mensch muss mit beiläufigem Blick erkennen können, was gemeint ist und das geht nur, wenn man sich überall an die StVO hält.

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