Auch 2018 wir der Deutsche Fahrradpreis wieder vergeben. Vom 1. September 2017 bis zum 15. November 2017 können Projekte der Radverkehrsförderung eingereicht werden. Diese sollen das Radfahren im Alltag, in der Freizeit oder im Tourismus fördern, erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. In den drei Kategorien „Kommunikation“, „Service“ und „Infrastruktur“ können sich öffentliche und private Institutionen, Einzelpersonen, Gruppen und Vereine bewerben. Erkennbares Ziel der eingereichten Projekte und Maßnahmen sollte sein, einen gesellschaftlichen Mehrwert für besseren Radverkehr zu schaffen.

Zum ersten Mal lese ich in der Ankündigung auch „Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Projekt StVO- und StVZO-konform ist.“ Das geht wohl auf das peinliche Hin und Her um den Soester Schutzstreifen zurück, der zunächst mit dem Fahrradpreis 2013 ausgezeichnet wurde, dann aber (acht Jahre nach Aufbringung) vom NRW-Verkehrsministerium als rechtswidrig beschieden wurde.

2017 hat übrigens eine Piktogrammkette den Deutschen Fahrradpreis gewonnen. In der Kategorie „Infrastruktur“. Fand ich nicht so gkücklich.

In kreativen Beiträgen können Sie zeigen, was alles mit dem Fahrrad möglich ist.

Ebenfalls am 1. September startet der Fotowettbewerb. Das Motto „Mein Rad kann…“ schreit ja förmlich nach Bildern mit Lastenradtransporten. Bis zum 15. Dezember 2017 können Beiträge eingereicht werden. Übrigens auch wieder Videos.

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