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Radverkehr

Ein Radverkehrsgesetz für NRW

Radgesetz NRWNachdem der Volksentscheid Fahrrad in Berlin auf gutem Wege ist, seine Ziele zu erreichen und in Bamberg gerade ein Ableger gestartet ist, versucht es nun auch ein „Aktionsbündnis Radverkehrsgesetz NRW“ mit einem eigenen Anlauf. Initiiert vom Kölner Forum Radverkehr werden auf change.org Unterschriften für ein „Radverkehrsgesetz für NRW“ gesammelt (54 bei Veröffentlichung dieses Beitrag, 1.417 am 8. Mai). Die Petition richtet sich an den nordrhein-westfälischen Landtag.

Die Initiatoren wollen „den Aufbruch in ein modernes, bewegliches Land NRW und bis 2025 den Anteil des Radverkehrs auf 25 Prozent landesweit erhöhen. Dafür braucht das Land NRW ein Radverkehrsgesetz. Denn was bei unseren direkten Nachbarn in den Niederlanden klappt, das geht auch bei uns.“ Darüber hinaus könne man nur mit mehr Radverkehr den immer drängenderen Problemen Stau, Lärm und Abgase wirksam entgegentreten.

Wir wollen, dass der Anteil der FahrradfahrerInnen am Verkehr in 10 Jahren auf 25% ansteigt. Dafür brauchen wir ambitionierte und mutige Maßnahmen, damit mehr Menschen öfter aufs Rad steigen und auch längere Wege zurücklegen.

NRW habe alle Voraussetzungen für den Umstieg auf eine moderne Fahrrad-Mobilität:

  • NRW ist die am dichtesten besiedelte Fläche in Europa.
  • NRW ist in den Ballungsräumen flach wie die Niederlande.
  • In den Städten sind die Hälfte der Fahrten mit dem PKW kürzer als fünf Kilometer.
  • Fast 1/3 der bundesweiten Staukilometer 2016 entfiel auf Nordrhein-Westfalen (28%)
  • Mit Radschnellwegen wie dem RS1 oder der Nordbahntrasse in Wuppertal haben Pionier-Regionen gezeigt, was möglich ist.

Unter dem Titel „Aufbruch Fahrrad: Radverkehrsgesetz NRW“ werden neun Maßnahmen zur Förderung der Fahrradmobilität genannt, die in dem Radverkehrsgesetz NRW verankert werden sollen.

Maßnahme 1: NRW wirbt für mehr Radverkehr
Das Land NRW bewirbt Fahrradmobilität als Teil eines positiven Lebensgefühls. Das Land sensibilisiert die breite Öffentlichkeit in NRW mit gezielten Kampagnen für die Vorteile des Radfahrens. Das Land NRW wirbt für ein partnerschaftliches und rücksichtsvolles Miteinander im Verkehr und begegnet durch gezielte Maßnahmen aggressivem Verhalten unter den VerkehrsteilnehmerInnen.

Maßnahme 2: 1000 Kilometer Radschnellwege bis 2030
Vier Meter breite Radschnellwege ermöglichen ein schnelles Vorankommen über weite Strecken und führen weitgehend kreuzungsfrei durch das Land. Bis 2030 richten Land und Kommunen mindestens 1000 Kilometer dieses Netzes ein.
Maßnahme 3: 300 Kilometer Radwege pro Jahr
Bis 2025 sind jedes Jahr mindestens 300 Kilometer Radwege an Bundes- und Landestraßen in einer hohen Qualität gebaut oder in Stand gesetzt. Damit sind Lücken im Radnetz geschlossen und neue Verbindungen geschaffen. Zusammen mit den Radschnellwegen bilden die Radwege das Rückgrat des ausgebauten Fahrradnetzes NRW. Die Radwege sind so angelegt, dass RadfahrerInnen einander sicher überholen können und schränken die Mobilität von FußgängerInnen nicht ein.

Maßnahme 4: Fahrradstraßen in den Kommunen
Das Land NRW fördert Kommunen, die Fahrradstraßen auf kommunalen Nebenstraßen ausweisen. Die geförderten Fahrradstraßen sind mindestens fünf Meter breit. RadfahrerInnen haben Vorfahrt. Der motorisierte Individualverkehr darf auf diesen Straßen nicht parken. Die Fahrradstraßen sind Teil eines kommunalen Radnetzes und sorgen dafür, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche – wie Schulen und Sportplätze – sicher und komfortabel erreichbar sind. Programme, wie „Mit dem Rad zu Schule“ ergänzen das Mobilitätsprogramm.

Maßnahme 5: Mehr Stellen und Fahrradabteilungen in Ministerien und Behörden
Für die Umsetzung des Fahrradgesetzes stellt das Land NRW genügend Personal bereit. Ein zentrales Referat für den Radverkehr koordiniert Planung und Umsetzung. Für die Zusammenarbeit mit Regierungsbezirken und Gemeinden bei der Verkehrslenkung werden Koordinierungs- und Planungsstellen eingerichtet. Zum Aufgabenbereich zählt auch die Fortbildung der MitarbeiterIinnen in den kommunalen Verkehrsdezernaten und die Einbindung der Rad-Akteure vor Ort.

Bei den Bezirksregierungen sowie bei Straßen.NRW und anderen mit Verkehrsbelangen befassten Landesbetrieben werden Radbeauftragte bzw. Radreferate eingerichtet. Radbelange werden durchgängig in den Planungen berücksichtigt.





Maßnahme 6: Fahrradstaffeln und eine Sondereinheit Fahrraddiebstahl
Das Land richtet in den Großstädten Fahrradstaffeln bei der Polizei ein und verstärkt bereits bestehende Fahrradstaffeln. Die MitarbeiterInnen der Fahrradstaffeln führen gezielt Schwerpunktkontrollen durch und ahnden Gefährdungen zum Nachteil von RadfahrerInnen und FußgängerInnen. Sie betreiben gegenüber allen Verkehrsteilnehmern Aufklärung und fördern ein rücksichtsvolles Miteinander auf den Straßen.

Das Land NRW erhöht die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen durch die Zentralisierung der Ermittlungsarbeit.

Maßnahme 7: Kostenlose Mitnahme im Nahverkehr
NRW unterstützt die effiziente Kombination der umweltfreundlichen Verkehrsmittel, indem die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn kostenlos ist. In vielen Ländern ist das bereits möglich. Busse und Bahnen werden mit ausreichend Raum für die Fahrradmitnahme ausgestattet, Bike & Ride-Stationen an Knotenpunkten von Bus und Bahn eingerichtet oder Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen gebaut.

Maßnahme 8: Fahrradabstellanlagen und E-Bike Stationen
Landesweit werden bis 2020 1 Million neuer Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum, vor öffentlichen Gebäuden, Schulen und Universitäten geschaffen. Dazu gehören gut gesicherte Abstellanlagen mit ausreichend großen Stellplätzen auch für Lastenräder. Für E-Bikes wird ein Netz an öffentlichen Ladestationen vorgesehen. Die Radstationen in NRW werden ausgebaut.

Maßnahme 9: Förderung von Lastenrädern
Lokale Transporte mit dem (E-)Lastenrad können einen großen Teil der innerstädtischen Logistik abbilden und die Lärm- und Abgasbelastungen, Staus und Parkraum-Fehlnutzung insbesondere in Städten deutlich reduzieren.

Das Land NRW fördert den Einsatz von Lastenrädern. Kommunen ab 50.000 EinwohnerInnen werden verpflichtet, jedes Jahr 1,7% Wachstum an Transport-Güter-Tonnen mittels Lastenrädern nachweisen. Das Land NRW adressiert HandwerkerInnen und MitarbeiterInnen des Kundendienstes mittels einer Werbekampagne, um ihnen das Lastenrad als effiziente und sparsame Alternative zu empfehlen. Es  unterstützt den Wandel mit einem Investitionskostenzuschuss zu betrieblich beschafften Lastenrädern in Höhe von 3.000 Euro (“Lastenradprämie”).

Hier geht’s zur Petition…

9 Antworten auf „Ein Radverkehrsgesetz für NRW“

Schön, dass an verschiedenen Stellen solche Aktionen anlaufen. Die Zielsetzungen der NRW-Initiative sind sehr ambitioniert und umfassend ausgearbeitet, daher bin ich gespannt, ob sie auf die notwendige Zustimmung treffen werden.

Mal wieder:
Kurzstreckenradverkehr (Strecken bis 5KM werden mal wieder explizit genannt) wird als Überdruckventil mißbraucht, um i Effekt einen weiteren drastischen Anstieg des Autopendelns zu ermöglichen.
Dann noch Radmitnahme im ÖPNV forcieren: zu Ende gedacht ist da eine sehr enge Kapazitätsgrenze für den multimodalen Umweltverbund bereits eingebaut. Ein Rad = 1-3 Passagiere geringere Kapazität. Das macht nur Sinn, wenn die Stoßzeiten ausgeklammert werden.

Wieso wird nicht EXPLIZIT 365 Tage 24/7 Befahrbarkeit genannt?
Ist das nicht gegeben gibt es Problemverschärfung für den ohnehin anämischen OPNV.
Wieso mit keinem Wörtchen Abschaffung der Benutzungspflichten erwähnt?
Stattdessen wird – mal wieder – der Katzentisch für den Radverkehr gefordert: die Beschneidung des allgemeinen Verkehrsnetzes in eine minderwertiges sogen. „Radverkehrsnetz“ mit einigen RSW-Leuchttürmen für die Hochglanzbroschren.
Das ist kein Weg um das vorhandene Wegenetz für den Umweltverbund zu transformieren und mit RVA sinnvoll zu ergänzen, sondern ein Programm, um es durch ein Radwegenetz ZU ERSETZEN!
(außer auf unwichtigen Nebensträßchen, wo der Autoverkehr durch Radfahrende eh nicht relevant behindert wird)
Das wird aber so nicht gesagt. Dann doch bitte reinen Wein einschenken.

Dass Auto-Stau, der letzte verbliebene Hemmfaktor für das weitere Wachstum des Autoverkehrs, als zu bekämpfen dargestellt wird zeigt die eigentliche Stoßrichtung:
Bevor der Autoverkehr an seinem eigenen Auswucherungen erstickt, soll ihm jetzt der Kurzstreckenradverkehr unter die Arme greifen und als Bypass die notwendige infrastrukturelle Ergänzung schaffen.
Vielleicht von einigen gut gemeint, aber in Summe ein Förderprogramm fürs Rad-Brötchenholen und für das Anwachsen des Auto-Pendlerwahnsinns mit weiterer Ausweitung der Auto-Erreichbarkeitsradien.

Dann sag doch mal, wie du einen höheren Radverkehrsanteil erreichen willst. Falls du das durch die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht und durch einen Mischverkehr erreichen willst, dann reichen mir diese beiden Stichworte. Dazu brauchst du keine langen Ausführungen starten. Und wie es aussieht, wären das hoffnungslose Unterfangen. Denn kein Mensch sagt sich „So, die Benutzungspflicht ist aufgehoben, jetzt fahre ich Fahrrad statt Auto.“ Mischverkehr mit Tempo 30 hilft leider auch nur in Wohnviertel. Kein Mensch steigt aufs Fahrrad um, wenn die zweispurige Einfallstraße Tempo 30 bekommt, was ohnehin kaum passieren wird. Und wenn man dann als Radfahrer nicht wieder Umwege in Kauf nehmen will, braucht es einen einfallstraßenbegleitenden Radweg. Aber ich bin mir sicher, dass du das anders siehst…

Zu Deiner Argumentation habe ich gar keinen Dissens.
Und ich muss Deine Erwartung enttäuschen: das was Du oben schreibst sehe ich bei den von Dir aufgeführten Punkten nicht sonderlich anders.
Ich bin allerdings davon überzeugt, dass die Zielsetzung „höherer Radverkehrsanteil“, auf den Du oben Deinen Argumentationsstrang aufbaust zunächst mal herzlich wenig mit einer Verkehrswende zu tun hat.
Da liesse sich auch fordern: mehr Leute ans Schwimmen kriegen (gesund, lebenswert, etc, etc..), oder ‚mehr wandern‘.
Auch schön.
Die neuerdings vertretene pupulistische Simpifizierung: „höherer Radverkehrsanteil = Verkehrswende“ ist m.E. schlicht Unsinn und empirisch nicht zu belegen.
„Verkehrswende“ wäre ja zunächst mal und vor allem eines: WENIGER AUTOVERKEHR.
Erreichbar ist das bekanntlich durch Verkehrssparsamkeit und durch Umstieg auf den Umweltverbund. Dass das deutliche Rückfahren der MIV-Verkehrsleistung und u.U. das generelle Zurückfahren der Verkehrsleistung dabei nicht auf Kosten der Mobilitätsqualität gehen muss setze ich mal ebenso als Konsens voraus, wie die Tatsache, dass die drastische Reduktion der MIV Verkehrsleistung kein nettes AddOn ist, sondern schlicht eine ökologische Notwendigkeit.

Sollte hier (Notwendigkeit der drastischen Reduktion der MIV-Verkehrsleistung) die Meinung auseinandergehen, dann ist tatsächlich keine gemeinsame Diskussionsgrundlage gegeben.
Sollte die Meinung Konsens sein, dann folgt doch daraus, dass für eine erfolgreiche Verkehrspolitik im 21. Jhd. der Ausweis bzw. das Benchmarking nur eines sein kann:
ist die jeweilige verkehrspoltische Maßnahme absehbar geeignet die Autoverkehrsleistungzu reduzieren? Oder ist sie das nicht?

Das mag im einen wie im anderen Fall mit steigendem oder fallendem Radverkehrsanteil einhergehen.
Es lässt sich international sowohl sinkende MIV-Verkehrsleistung bei fallendem/schlechtem „Radverkehrsanteil“ beobachten, wie auch steigende MIV-Verkehrsleistung bei hohem/steigendem „Radverkehrsanteil“.

Wenn dieses Faktum mal zur Kenntnis genommen würde, dann wären wir m.E. schon mal einen kleinen Schritt weiter.
Interessanterweise wird dies bei inoffiziellen Gesprächen mit NL-Planenden durchaus von diesen auch so gesehen, selbst wenn dann lustigerweise bei den nächsten Powerpoint-Folien wieder die offizielle Losung vom Radverkehrsanteil auftaucht, und vom verschwindenden Autoverkehr bei mehr Radwegen.
Dafür dass der Autoverkehr seit 15 Jahren auf den Powerpointfolien durch Radwegbau immer weiter verschwunden ist, wird in NL dann doch recht viel Auto gefahren, und es lässt sich ebenso wie in DK eine Steigerung empirisch eindeutig feststellen.
Das ist nicht Meinung, sondern Faktum.
Klar machen die – was Radverkehr angeht – ne Menge richtig. Es wäre aber doch aus ökologischer Sicht vielmehr die Frage zu stellen:
Was machen die Radwegebauländer falsch, dass der Autoverkehr auch dort nicht zurückgeht?
Stattdessen wird auf deutlich schlechterem Niveau die Radwegbauerei kopiert ohne auch nur im geringsten zu reflektieren, was GEÄNDERT werden müsste, um das Ziel der Reduktion der Autoverkehrleistung zu erreichen.
Bei der ganzen ‚best-practice‘ PR gilt es doch eines im Blick zu behalten: ‚best practice‘ gibt es (noch) nicht!

Ein ‚best-practice‘ hätte ja zumindest schon mal eine vorsichtige 20%ige Reduktion der MIV-Verkehrsleistung auszuweisen. Auch mickrige 10% wärn schon mal ein diskutabler Anfang.
Wo findet das statt?
Nirgendwo.

Was müsste passieren?
Bei Kritik an Pendlerpauschale u.a. … … gehe ich mal von Konsens aus.
Dissens besteht m.E. im Hinblick auf die must-have und die Kriterien einer Radverkehrsförderung, die nicht autogerecht, sondern ökologisch orientiert ist:
Notwendig wäre eine sehr deutliche Verschiebung (push and pull) der Reisezeiten / Erreichbarkeitsradien mit klarem Vorteil Umweltverbund und klarer Benachteiligung beim Auto- und Flugverkehr.
Da ich nicht endlos schreiben will bleib ich mal exemplarisch bei diesem Punkt.

Autogerechte Radverkehrsförderung:
– Verkehrsinfrastruktur mit schlechten Radreisezeiten
– Rad-Infrastruktur mit Wirkung/Nebenwirkung einer Beschleunigung der Autoreisezeiten
– Radverkehrsführung, die Kapazitätsverbesserung für Langstreckenautoverkehr bringt
– Radverkehr als ‚Anti-congestion‘, um das Ersticken des Autoverkehrs an sich selbst (Stau) zu verhindern
Sichtbare Ausprägungen:
kein Rad-Rad-Überholen, schlechte Oberflächen, keine Vorfahrt vor MIV, keine schnellen Radien, keine 24/7/365 Befahrbarkeit, keine soziale Sicherheit, Umwegigkeit, viele Anhaltenotwendigkeiten, Vorfahrtsentug selbst auf Vorfahrtsstrassen, Streckenverbote (Z.254), Benutzungspflicht/Fahrbahnverbot, Fehlen von 8-80 Erreichbarkeit, …
(kurzum: all das, was wir auf den real existierenden sogenannten ‚Radwegen‘ vorfinden)

Ökologisch ausgerichtete Radverkehrsförderung:
– Erweiterung der Rad-Erreichbarkeitsradien durch Reisezeitbeschleunigung,
– Erweiterung von separater Rad-Infrastruktur stets mit äquivalenter/kompensierender Einschränkung für den MIV koppeln (sonst ‚erntet‘ der Autoverkehr die ggf. stattfindende „Verkehrsanteils-Verschiebung“ zu seinen Gunsten
– Verstärkte Umwidmung von Kapazitäten (nicht nur ‚Raum‘ ! ) zu Gunsten des Umweltverbundes und zu Ungunsten des MIV
– „Lückenschluss“ durch Umweltverbund überall da, wo noch Autovorhaltenotwendigkeit besteht.

Ausprägungen:
Radinfrastruktur (Micsh und/oder Separat) durch Dimensionierung und Reisezeitoptimierung in erfolgreiche Konkurrenz zur jeweiligen A zu B Verbindung bringen, also: Top Oberfläche, Vorfahrt gegenüber MIV (wo nötig aber Wartepflicht gegenüber ÖPNV), sicheres Rad-Rad überholen unproblematisch, 24/7/365 befahrbar (so dass Autovorhaltung entfallen kann), integrierte Planung mit Umweltverbund-Reiseketten, vollständige A zu B Erreichbarkeit von 8-80 ggf. in Kombination mit ÖPNV, ggf. mit dualen Routen, etc, etc.

Reiner Mischverkehr wird diesen Kriterienkatalog bis auf weiteres nicht erfüllen können. Grund ist aber nicht die Infrastruktur (im Gegenteil, die hat Top-Qualität ist umwegefrei und erlaubt höchste Kapazitäten), sondern die leidige Tatsache, dass der längst aus dem Ruder gelaufene Autoverkehr (noch) zu zahlreich ist und (wenn auch nur in Einzelfällen) erheblich zu aggressiv auftreten darf.

Die gegenwärtige Radwegeplanung wird diesen Kriterienkatalog aber ebensowenig wie reiner Mischverkehr erfüllen.
Eher im Gegenteil, da sich auch bei den aktuellen Radwegplanungen weit überwiegend die Kriterien einer autogerechten Radverkehrsförderung finden lassen.
——
Ich plädiere für Realismus, statt ‚Heilserwartung‘.
Weder hat die (berechtigte!) Forderung nach Fahrbahnnutzung als ‚Heilslehre‘ im Sinne einer Verkehrswende funktioniert, noch hat die Radwegebaueritis als ‚Heilslehre‘ funktioniert. Da hat der münstersche OB durchaus Recht, wenn er sagt, dass ohne separierten Radverkehr der Autoverkehr in Münster längst an sich selbst erstickt wäre. Und so wachsen denn in Münster Radwege und Autoverkehr munter weiter.

Kein Grund also jetzt über die Masche „Hauptsache viele Radwegkilometer“ die Menschen populistisch hinter die Fichte zu führen und eine unkritische Radwege-baueritis fälschlich als ökologische Verkehrswende zu verkaufen.

p.s.:
ich beschäftige mich aktiv und mal auch nur passiv-beobachtend mit Radverkehrspolitik seit Ende der 70er, und hab diese Diskurse in den 80ern ja auch schon erlebt. Müssen denn alle Fehler gleich mehrmals gemacht werden?

hallo
alfons krückmann,

schnipp
Dafür dass der Autoverkehr seit 15 Jahren auf den Powerpointfolien durch Radwegbau immer weiter verschwunden ist, wird in NL dann doch recht viel Auto gefahren, und es lässt sich ebenso wie in DK eine Steigerung empirisch eindeutig feststellen.
Das ist nicht Meinung, sondern Faktum.
schnapp

also wenn das faktum ist …
dann fällt uns ja bald
der himmel auf den kopf,
gute güte.

nun gut, es ist seine meinung
und kein faktum,
da haben wir ja
noch mal glück gehabt!

hire and fire

pri and sac

Das ist interessant. Ich finde es besonders gut, dass der Ruf nach Radwegen sich nun bis auf Platz 2 und 3 der Forderungen hochgearbeitet hat. Sowas sah bei den Initiativen in der Region vor einigen Jahren noch ganz anders aus. Noch 2016 hatte eine der Aufrufenden, die Kölner Sternfahrt, ihre Aktion als Demo gegen Radwege inszeniert Hoffentlich ist der Sinneswandel nun von Dauer.

Warum als erste Maßnahme Werbung geschaltet werden soll, erschließt sich mir aber nicht, ebensowenig wie der Ruf nach mehr Polizei(-staffeln): Die Staffeln kontrollieren meist nur andere Radler und unternehmen nichts gegen Autoverkehr.

Aber grundsätzlich ist der Aufruf echt in Ordnung.

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