Ich konnte es gestern Abend nicht wirklich glauben, was mir ein Freund da erzählt hat. Um es mal möglichst kurz zusammenzufassen: ihm wurde vor einem guten halben Jahr das Rennrad geklaut. Am vergangenen Dienstag hat er es dann vor der Uni-Bibliothek in Osnabrück zweifelsfrei wiedererkannt. Er hatte es gebraucht gekauft, halbwegs neu aufgebaut und sogar neu lackiert. Und dann stand es da so vor ihm.
Er ruft also bei der Polizei an und schildert die Lage. Die Polizistin weiß nicht so recht, was zu tun ist. Kann er nachweisen, dass es sein Rad ist? So spontan nicht wirklich. Aber er gibt an, dass er unzähligen Zeugen benennen kann. Und er kann noch Kontakt zu dem Verkäufer aufnehmen, von dem er das Rad hat. Die Frage, ob er den Diebstahl denn damals zur Anzeige gebracht habe, muss leider verneint werden. Darauf die Polizistin: „Naja, dann scheint das Rad ja nicht besonders viel wert zu sein.“ (!!!) Es sehe nicht gut aus, meint die Polizistin und wiegelt ihn schließlich mit der Begründung ab, es sei ohnehin nicht ihr Zuständigkeitsbereich. Sie würde aber der zuständigen Dienststelle Bescheid geben, die sich dann melden würde.
Brechen Sie das Schloss doch auf. Das ist dann allerdings Sachbeschädigung.
Das tut die „zuständige“ Dienststelle dann auch. 45 Minuten später. 45 Minuten, die mein Freund vor seinem Fahrrad wartet. Er geht ja davon aus, dass man sich der Sache umgehend annimmt und jemanden vorbeischickt. Damit liegt er aber komplett falsch. Erst mal muss er der zweiten Polizistin wieder alles schildern. Und auch sie weiß nicht, was sie machen soll. Jemanden vorbeischicken? Käme mir jetzt spontan in den Sinn. Im Zweifel kann man dann auf den neuen „Besitzer“ warten oder versuchen, ihn ausfindig zu machen. Aber nein, die Polizistin hat stattdessen folgenden Rat: „Brechen Sie das Schloss doch auf. Das ist dann allerdings Sachbeschädigung.“ (?!?!?!)
Wie bitte? Das hat sie ganz ernst gemeint. Er soll sein Fahrrad also zurückklauen?! Mehr kam nicht. Und was soll man dann schon machen? Weggehen und denken ‚Pech gehabt‘? Er hat das Schloss schließlich aufgebrochen und das Fahrrad einfach mitgenommen. Dabei kann er sich ja jetzt auf die Polizei berufen.
Keine Ahnung, ob das nun ein Einzelfall ist oder nicht. Aber zu meinem Artikel von gestern passt das wie die Faust aufs Auge. Fahrraddiebstahl sei ein „aufklärungsungünstiges Delikt“, weshalb die Aufklärungsrate in Niedersachsen auch bei nur 13,66 Prozent (2014) liege. Ich kenne dafür jetzt einen Grund mehr…
8 Antworten auf „Ein aufklärungsungünstiges Delikt“
POLIZEI – KARTOFFELBREI !
Jaaaa geil hahahahaha….oh man ey unser Freund und Helfer xD
Unglaublich. Vor allem, weil die als mithelfendem Bürger direkt wieder etwas unterstellt wird. Spielt doch keine Rolle, warum du es nicht angezeigt hast, aber dein Anruf sollte doch sowohl genug Interesse an deinem Rad als auch an gesetzmäßiger Aufklärung der Sache zeigen.
Wie ist die Sache nun ausgegangen?
Naja, er hat’s „zurückgeklaut“ und das war’s. Vielleicht meldet sich der andere ja bei der Polizei. Vermute mal, dass er es von dem Dieb gekauft hatte. Wer klaut schon in einer 160.000-Einwohner-Stadt ein Rennrad und fährt damit auch noch rum…
Ich werd dann nochmal die Rahmennummern auf meine Fahrradrechnungen addieren…..
Meine Güte sowas kann doch schon fast nicht wahrsein.
Ich habe letztes Jahr einen Randalierer gemeldet (ging vor allem auf abgestellte Autos und Fahrräder los).
Musste eine Viertekstunde warten und per Telefon durchgeben wo er unterwegs ist. Man hat sich nichtmal die komplette Strecke die ich beschreieben habe angeschaut-und auch im Bericht der dazu veröffentlicht wurde (von der Polizei und später auch NOZ) tauchte auch nur eine nicht komplette Fassung auf.
Eine Meldung meinerseits an die Stelle der Polizei zu dem Sachverhalt blieb ohne Antwort….
Kann wohl froh sein das er überhaupt eingesammelt wurde -.-
Die Viertelstund kam mir verdammt lang vor-war noch dazu mitten in der Innenstadt-Samstagnachts. Da wird einem dann doch etwas anders.
1) http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/mitte/20536945_Landtagsabgeordneter-Guenter-Garbrecht-hat-wieder-ein-Fahrradschloss-geknackt.html
2) Keine Anzeige? Keine Fotos? Was erwartet der Typ?
Oh man, was für eine Geschichte. Man hätte natürlich auch einfach vorbei kommen und auf den „Halter“ warten können, um mit dem zu reden. Wenn es sein Rad ist, kann er ja vermutlich eine Rechnung vorlegen. Aber ich denken da vielleicht zu einfach…
Sehr spannend finde ich, das der (zweite) Fahrraddiebstahl ja offensichtlich nun kein Diebstahl ist, sondern „nur“ Sachbeschädigung.
Ich denke, das ist kein Diebstahl, sondern Besitzkehr (§ 859 Abs 2 BGB)