ParagraphImmer wieder wird man darauf aufmerksam gemacht, sein Fahrrad gerade an einer verbotenen Stelle abzustellen oder man sieht kleine selbstgemalte Schilder, die einen auf ein Parkverbot für Fahrräder hinweisen.
Das ist grob gesagt erstmal Unfug. Denn laut Straßenverkehrsordnung gibt es kein spezielles Parkverbot für Fahrräder. Grundsätzlich dürfen Fahrräder überall abgestellt werden, auch auf Gehwegen. Dort dürfen sie dann allerdings keine Fußgänger behindern oder Einfahrten versperren.

Interessant ist auch, dass man Parkverbotsschilder in Fußgängerzonen getrost ignorieren kann. Das hat sogar das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Auch vor Geschäften gibt es in der Regel kein Parkverbot, da die Fläche vorm Schaufenster öffentlich ist und nicht zum Geschäft gehört.

Aufpassen sollte man allerdings trotzdem in einigen Fällen. Das Anlehnen an Häuser oder Schaufenster kann sehr wohl verboten sein. Und wer sein Velo zu nah an einem Auto abstellt, handelt fahrlässig und kann haftbar gemacht werden, wenn dieses umfällt und einen Schaden am Auto anrichtet. Allerdings muss dann noch bewiesen werden, was als erstes da war: das Fahrrad oder das Auto.