Die deutsche Verkehrspolitik steht seit Jahrzehnten im Stau. Die Treibhausgasemissionen im Verkehr sind seit 1990 nicht gesunken und die Zahl der Autos auf unseren Straßen steigt kontinuierlich an. Aus Sicht des VCD braucht es dringend einen übergeordneten Rechtsrahmen auf Bundesebene, der den Menschen und seine Umwelt in den Mittelpunkt verkehrspolitischer Entscheidungen stellt: ein Bundesmobilitätsgesetz.

Der jüngste Klimaschutzbericht der Bundesregierung hat erneut gezeigt: Der Verkehr hinkt beim Klimaschutz weiter hinterher. Die Maßnahmen, die von der Politik auf den Weg gebracht wurden, reichen nicht aus, um das im Klimaschutzgesetz verankerte Ziel zu erreichen. Danach müssen die Treibhausgasemissionen aus dem Verkehr bis 2030 eigentlich um 42 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert werden. Doch ernstzunehmende Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Mobilität sind nicht erkennbar, kritisiert der ökologische Verkehrsclub VCD. Ein wesentliches Hindernis ist der bestehende Rechtsrahmen im Verkehrsbereich. In sämtlichen Gesetzen, die Mobilität betreffen, fehlen konkrete Ziele, um die Verkehrswende in die Wege zu leiten.

Wir brauchen ein Verkehrssystem, das Mobilität als Ganzes betrachtet und nicht mehr das Auto in den Mittelpunkt stellt, sondern den Menschen.

Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD: „Wir brauchen ein Verkehrssystem, das Mobilität als Ganzes betrachtet und nicht mehr das Auto in den Mittelpunkt stellt, sondern den Menschen. Bisher werden Fahrrad, Auto, Bus, Bahn und Flugzeug meist getrennt voneinander geplant, finanziert und ausgebaut. Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Paragraphenwerk. Das muss sich ändern. Wir brauchen eine integrierte Gesamtplanung der Mobilität. Deshalb fordern wir einen neuen Rechtsrahmen, der klare gesellschaftliche Ziele für die künftige Verkehrsplanung und -gestaltung setzt.“

Mit seiner Kampagne will der VCD eine breite politische Debatte anstoßen und das Thema Bundesmobilitätsgesetz in den anstehenden Bundestagswahlkampf einbringen. Ziel ist die Verabschiedung eines Bundesmobilitätsgesetzes in der kommenden Legislaturperiode. Damit wäre eine integrierte Verkehrsplanung möglich, die öffentliche Interessen in Bezug auf Mobilität, Klimaschutz, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Stadt- und Raumverträglichkeit gleichermaßen im Blick hat.

Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher VCD: „Wenn wir die Reform der Straßenverkehrsordnung sehen, dann hat sie zwar zu einigen Verbesserungen bei der Sicherheit von Fußgängerinnen und Radfahrern geführt. Vom Ziel „Vision Zero – Null Verkehrstote“ sind wir aber noch meilenweit entfernt. Das liegt auch am mangelnden Willen des Gesetzgebers, den Autoverkehr effektiv zu beschränken – und dies auch rechtlich zu verankern. Ein Bundesmobilitätsgesetz könnte hier helfen. Auch der Versuch, mit Hilfe des berühmten Formfehlers in der StVO härtere Strafen für zu schnelles Fahren auszuhebeln, hätte schlechtere Chancen, wenn ein Bundesmobilitätsgesetz die Vision Zero vorgäbe.“

Weg von der autozentrierten Stadt, hin zur Mobilität der Zukunft – dieser Paradigmenwechsel könnte mit einem Bundesmobilitätsgesetz in einen gesetzlichen Rahmen gegossen werden. Die Politik würde dazu verpflichtet, langfristige Ziele und Strategien für einen Umbau des Verkehrssektors zu entwickeln. Alle verkehrsrelevanten Vorschriften und Gesetze könnten an dem Bundesmobilitätsgesetz ausgerichtet werden, um einen kohärenten Rechtsrahmen sicherzustellen. Um seine volle Wirkung zu entfalten, gelten die Ziele des Bundesmobilitätsgesetzes idealerweise auch für Bundesländer und Kommunen.

Es kann nicht sein, dass es aufwendige Nachweise für die Notwendigkeit von neuen Radwegen braucht. Damit werden der Verkehrswende hohe Hürden auferlegt.

Michael Müller-Görnert: „Mit einem Bundesmobilitätsgesetz erhalten letztlich auch Kommunen den Gestaltungsspielraum, den sie brauchen, um die Verkehrswende vor Ort voranzubringen. Die Stadt Berlin kämpft gerade darum, ihre Pop-up Radwege zu behalten – besser kann man das Dilemma nicht veranschaulichen. Es kann nicht sein, dass es aufwendige Nachweise für die Notwendigkeit von neuen Radwegen braucht. Damit werden der Verkehrswende hohe Hürden auferlegt.“

In den kommenden Wochen wird der VCD einen gesellschaftlichen Dialog mobilisieren, um den Ansatz eines Bundesmobilitätsgesetzes zu diskutieren und für eine breite Unterstützung zu werben. Weitere Beispiele, wie der bestehende Rechtsrahmen die Verkehrswende behindert, werden im Laufe der Kampagne veröffentlicht.

Weitere Infos auf einen Blick gibt es in diesem Factsheet.