Radgesetz NRWNachdem der Volksentscheid Fahrrad in Berlin auf gutem Wege ist, seine Ziele zu erreichen und in Bamberg gerade ein Ableger gestartet ist, versucht es nun auch ein „Aktionsbündnis Radverkehrsgesetz NRW“ mit einem eigenen Anlauf. Initiiert vom Kölner Forum Radverkehr werden auf change.org Unterschriften für ein „Radverkehrsgesetz für NRW“ gesammelt (54 bei Veröffentlichung dieses Beitrag, 1.417 am 8. Mai). Die Petition richtet sich an den nordrhein-westfälischen Landtag.

Die Initiatoren wollen „den Aufbruch in ein modernes, bewegliches Land NRW und bis 2025 den Anteil des Radverkehrs auf 25 Prozent landesweit erhöhen. Dafür braucht das Land NRW ein Radverkehrsgesetz. Denn was bei unseren direkten Nachbarn in den Niederlanden klappt, das geht auch bei uns.“ Darüber hinaus könne man nur mit mehr Radverkehr den immer drängenderen Problemen Stau, Lärm und Abgase wirksam entgegentreten.

Wir wollen, dass der Anteil der FahrradfahrerInnen am Verkehr in 10 Jahren auf 25% ansteigt. Dafür brauchen wir ambitionierte und mutige Maßnahmen, damit mehr Menschen öfter aufs Rad steigen und auch längere Wege zurücklegen.

NRW habe alle Voraussetzungen für den Umstieg auf eine moderne Fahrrad-Mobilität:

  • NRW ist die am dichtesten besiedelte Fläche in Europa.
  • NRW ist in den Ballungsräumen flach wie die Niederlande.
  • In den Städten sind die Hälfte der Fahrten mit dem PKW kürzer als fünf Kilometer.
  • Fast 1/3 der bundesweiten Staukilometer 2016 entfiel auf Nordrhein-Westfalen (28%)
  • Mit Radschnellwegen wie dem RS1 oder der Nordbahntrasse in Wuppertal haben Pionier-Regionen gezeigt, was möglich ist.

Unter dem Titel „Aufbruch Fahrrad: Radverkehrsgesetz NRW“ werden neun Maßnahmen zur Förderung der Fahrradmobilität genannt, die in dem Radverkehrsgesetz NRW verankert werden sollen.

Maßnahme 1: NRW wirbt für mehr Radverkehr
Das Land NRW bewirbt Fahrradmobilität als Teil eines positiven Lebensgefühls. Das Land sensibilisiert die breite Öffentlichkeit in NRW mit gezielten Kampagnen für die Vorteile des Radfahrens. Das Land NRW wirbt für ein partnerschaftliches und rücksichtsvolles Miteinander im Verkehr und begegnet durch gezielte Maßnahmen aggressivem Verhalten unter den VerkehrsteilnehmerInnen.

Maßnahme 2: 1000 Kilometer Radschnellwege bis 2030
Vier Meter breite Radschnellwege ermöglichen ein schnelles Vorankommen über weite Strecken und führen weitgehend kreuzungsfrei durch das Land. Bis 2030 richten Land und Kommunen mindestens 1000 Kilometer dieses Netzes ein.
Maßnahme 3: 300 Kilometer Radwege pro Jahr
Bis 2025 sind jedes Jahr mindestens 300 Kilometer Radwege an Bundes- und Landestraßen in einer hohen Qualität gebaut oder in Stand gesetzt. Damit sind Lücken im Radnetz geschlossen und neue Verbindungen geschaffen. Zusammen mit den Radschnellwegen bilden die Radwege das Rückgrat des ausgebauten Fahrradnetzes NRW. Die Radwege sind so angelegt, dass RadfahrerInnen einander sicher überholen können und schränken die Mobilität von FußgängerInnen nicht ein.

Maßnahme 4: Fahrradstraßen in den Kommunen
Das Land NRW fördert Kommunen, die Fahrradstraßen auf kommunalen Nebenstraßen ausweisen. Die geförderten Fahrradstraßen sind mindestens fünf Meter breit. RadfahrerInnen haben Vorfahrt. Der motorisierte Individualverkehr darf auf diesen Straßen nicht parken. Die Fahrradstraßen sind Teil eines kommunalen Radnetzes und sorgen dafür, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche – wie Schulen und Sportplätze – sicher und komfortabel erreichbar sind. Programme, wie „Mit dem Rad zu Schule“ ergänzen das Mobilitätsprogramm.

Maßnahme 5: Mehr Stellen und Fahrradabteilungen in Ministerien und Behörden
Für die Umsetzung des Fahrradgesetzes stellt das Land NRW genügend Personal bereit. Ein zentrales Referat für den Radverkehr koordiniert Planung und Umsetzung. Für die Zusammenarbeit mit Regierungsbezirken und Gemeinden bei der Verkehrslenkung werden Koordinierungs- und Planungsstellen eingerichtet. Zum Aufgabenbereich zählt auch die Fortbildung der MitarbeiterIinnen in den kommunalen Verkehrsdezernaten und die Einbindung der Rad-Akteure vor Ort.

Bei den Bezirksregierungen sowie bei Straßen.NRW und anderen mit Verkehrsbelangen befassten Landesbetrieben werden Radbeauftragte bzw. Radreferate eingerichtet. Radbelange werden durchgängig in den Planungen berücksichtigt.





Maßnahme 6: Fahrradstaffeln und eine Sondereinheit Fahrraddiebstahl
Das Land richtet in den Großstädten Fahrradstaffeln bei der Polizei ein und verstärkt bereits bestehende Fahrradstaffeln. Die MitarbeiterInnen der Fahrradstaffeln führen gezielt Schwerpunktkontrollen durch und ahnden Gefährdungen zum Nachteil von RadfahrerInnen und FußgängerInnen. Sie betreiben gegenüber allen Verkehrsteilnehmern Aufklärung und fördern ein rücksichtsvolles Miteinander auf den Straßen.

Das Land NRW erhöht die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen durch die Zentralisierung der Ermittlungsarbeit.

Maßnahme 7: Kostenlose Mitnahme im Nahverkehr
NRW unterstützt die effiziente Kombination der umweltfreundlichen Verkehrsmittel, indem die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn kostenlos ist. In vielen Ländern ist das bereits möglich. Busse und Bahnen werden mit ausreichend Raum für die Fahrradmitnahme ausgestattet, Bike & Ride-Stationen an Knotenpunkten von Bus und Bahn eingerichtet oder Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen gebaut.

Maßnahme 8: Fahrradabstellanlagen und E-Bike Stationen
Landesweit werden bis 2020 1 Million neuer Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum, vor öffentlichen Gebäuden, Schulen und Universitäten geschaffen. Dazu gehören gut gesicherte Abstellanlagen mit ausreichend großen Stellplätzen auch für Lastenräder. Für E-Bikes wird ein Netz an öffentlichen Ladestationen vorgesehen. Die Radstationen in NRW werden ausgebaut.

Maßnahme 9: Förderung von Lastenrädern
Lokale Transporte mit dem (E-)Lastenrad können einen großen Teil der innerstädtischen Logistik abbilden und die Lärm- und Abgasbelastungen, Staus und Parkraum-Fehlnutzung insbesondere in Städten deutlich reduzieren.

Das Land NRW fördert den Einsatz von Lastenrädern. Kommunen ab 50.000 EinwohnerInnen werden verpflichtet, jedes Jahr 1,7% Wachstum an Transport-Güter-Tonnen mittels Lastenrädern nachweisen. Das Land NRW adressiert HandwerkerInnen und MitarbeiterInnen des Kundendienstes mittels einer Werbekampagne, um ihnen das Lastenrad als effiziente und sparsame Alternative zu empfehlen. Es  unterstützt den Wandel mit einem Investitionskostenzuschuss zu betrieblich beschafften Lastenrädern in Höhe von 3.000 Euro (“Lastenradprämie”).

Hier geht’s zur Petition…