Moderne E-Lastenräder haben in Kombination mit Mikrodepots ein großes Potenzial für nachhaltige urbane Logistik. Mit Nutzlast bis 200 kg und mehr ermöglichen sie eine emissionsfreie, effiziente und stadtverträgliche Zustellung kleinteiliger Sendungen. Trotzdem gibt es nun einen Aktionsplan für Drohnen und Flugtaxis, nicht für Lastenräder. Zur heutigen Vorstellung des Innovationsprogramm Logistik 2030 durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärt der Radlogistik Verband Deutschland e.V. (RLVD): „Wir begrüßen, dass das Innovationsprogramm Logistik 2030 das Potential der Radlogistik explizit erwähnt und Mikro-Depots fördern will. Allerdings fehlen im Abschnitt ‚Letzte Meile‘ konkrete Fördermaßnahmen für E-Lastenräder, wie sie zum Beispiel für autonomes Fahren und Drohnen vorgesehen sind. So kann das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Mai beim Nationalen Radverkehrskongress in Dresden ausgegebene Ziel von 20 Prozent urbanem Lieferverkehr auf Lastenrädern nicht erreicht werden.“
Unverständlich bleibt für den RLVD, wieso die für elektrische Lieferfahrzeuge geplante Sonderabschreibung von 50 Prozent nicht auch für E-Lastenräder gelten soll. Zwar gibt es seit März 2018 auch eine bundesweite Kaufprämie für gewerbliche Schwerlasträder. Diese schließt aber eine Förderung von Leasing aus und ist auf besonders großvolumige Modelle beschränkt. Hier werde ein großes Potenzial für effektive Elektromobilität im Lieferverkehr verschenkt.
Wir brauchen analog zum ‚Aktionsplan Drohnen und Flugtaxis‘ einen ‚Aktionsplan E-Lastenräder‘ der Bundesregierung.
Der Gesetzentwurf zur anstehenden StVO-Reform sieht zudem ein Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand vor. Das bedeutet de facto eine Diskriminierung von emissionsfreien und stadtverträglichen E-Lastenrädern gegenüber Kraftfahrzeugen, die für die Förderung nachhaltiger urbaner Logistik absolut kontraproduktiv ist. Stattdessen bräuchte es mehr Möglichkeiten für Kommunen, um den Einsatz von E-Lastenrädern in der urbanen Logistik gezielt zu fördern. „Wir begrüßen deswegen das geplante Verkehrszeichen für Lastenrad-Parkplätze in der anstehenden StVO-Reform. Es erlaubt Kommunen die Ausweisung von Lieferzonen speziell für Lastenräder. Solche Fördermöglichkeiten bräuchte es auch bei der Vergabe von Transportaufträgen der öffentlichen Hand und bei der Einrichtung von Mikrodepots“, so der RLVD.
Martin Schmidt, RLVD-Bundesvorsitzender: „Wir brauchen analog zum ‚Aktionsplan Drohnen und Flugtaxis‘ einen ‚Aktionsplan E-Lastenräder‘ der Bundesregierung. Im Gegensatz zu Drohnen und Flugtaxis tragen E-Lastenräder und Lastenanhänger bereits jetzt in vielen Städten zu emissionsfreier und stadtverträglicher Logistik auf der letzten Meile bei. Bei gezielter Förderung sind 20 Prozent urbaner Lieferverkehr auf E-Lastenrädern locker drin.“
Die Förderung der Radlogistik ist auch Thema der 1. Nationalen Radlogistik-Konferenz am 24.-26. Oktober in Berlin. Martin Seißler, RLVD-Fachvorstand Konferenzen: „Mit der 1. Nationalen Radlogistik-Konferenz bieten wir erstmalig eine prominente Plattform an der Schnittstelle von Logistik und Radverkehr, um nachhaltige urbane Logistik mit E-Lastenrädern in Deutschland zu diskutieren.“ Die Fachkonferenz wird von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Verbänden der Logistikbranche und der Fahrradwirtschaft unterstützt.
6 Antworten auf „Logistik: Förderung für Drohnen und Lufttaxis statt für Lastenräder“
Parkverbot für Fahrräder in der StVO-Reform? Ernsthaft? Oder bezieht sich das auf Lastenräder?
Ich gehe davon aus, dass sich das auf die Lastenräder bezieht, weil die den Radverkehr auf der Fahrbahn für viele überhaupt erst sichtbar macht. „Normale“ Fahrräder parken ja praktisch nie auf der Fahrbahn. Aber wenn Paketdienste flächendeckend mit Lastenrädern unterwegs sind, müssen sie da halten. Weiß auch nicht, wie das funktionieren soll. Das mit den Ladezonen funktioniert ja heute auch schon mit Transportern nicht…
Ich denke der Punkt wird der sein, dass Drohnen oder selbstgesteuerte Flug- und Fahrzeuge wegen wegfallender Personalkosten billiger sind und das in Zukunft den Markt in der Zustellungs- und Dienstleistungsbranche beherrschen wird.
Irgendwann wird Arbeit jeglicher Art im Prinzip überflüssig werden, weil alles um uns herum automatisch läuft, aber andererseits ist dann auch kaum ein Konsument mehr da, der die Waren oder Dienstleitungen mangels Geld bezahlen kann. Letztendlich wird das so aufgeblähte „künstliche“ System über kurz oder lang kolabieren.
Umweltschutzaspekte muss man auch aufdröseln, da sowohl E-Lastenräder, als auch Drohnen, andere selbstfahrende Objekte, sowie E-Auto/-LKWs/-Züge Akkus benötigen werden, die bislang in der Masse wie benötigt garnicht hergestellt werden können und außerdem auch einen erheblichen Schaden auf unserem Planeten anrichten werden. In Südamerika wird aus Salzseen Lithium für Akkus gewonnen, dabei wird jedoch der Grundwasserspiegel drumrum erheblich abgesenkt und die Umwelt zudem mit Luftverschmutzung durch giftige Stäube belastet, aber das ist ja am anderen Ende der Welt, die paar Bauern dort kann mann ja ruhig ihrer Existenzgrundlage berauben und krank machen.
Momentan leben wir Menschen zum Teil total über unsere Verhältisse und geben weiter „Vollgas“, während auf der anderen Seite des Planeten die Bevölkerung weitgehend unbeachtet die Zeche dafür bezahlt. Irgendwann fällt das alles auf uns zurück.
Die Brennstoffzelle wäre wahrscheinlich der zunächst mal bessere Weg für motorbetriebene Fahrzeuge aller Art. Aber auf der anderen Seite müssen wir uns einschränken, in Bescheidenheit leben, weniger ist mehr für unsere Zukunft.
Fahrräder sind seit der Fahrradnovelle von 1997, Fahrzeuge und auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen zu parken.
Also wie Kraftfahrzeuge!
Versteht kein Mensch, ist aber so.
Versteht kein Mensch? Weiß sogar niemand! Bitte mit Quellenangabe und Zitat.
Es wird ja immer darauf verwiesen, dass Fahrräder Fahrzeuge im Sinne der StVO sind, aber die StVO kennt in dem Punkt „Halten und Parken“ keine Fahrräder, sondern bezieht sich auf Kraftfahrzeuge, Anhänger, Zugmaschinen, Fahrgastbewegungen:
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/99-12-halten-und-parken
Paragraph 12, Absatz 4 bezieht sich anscheinend nicht nur auf „Kraftfahrzeuge“:
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen […] zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“
Offenbar gilt das auch für Fahrräder.