Jetzt habe ich gestern gerade erst geschrieben, dass ich nicht daran glaube, dass es wirklich zu Fahrverboten kommen wird, da lese ich heute eine Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie der Stadt Hamburg, in der bekanntgegeben wird, dass schon ab April auf zwei Straßen ein Dieselfahrverbot angeordnet wird.

Die im Luftreinhalteplan beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Diesel-Fahrzeuge (PKW und LKW älter als Abgasnorm Euro 6 bzw. VI) werden demnach an Abschnitten der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße umgesetzt, wo die Werte für Stickstoffdioxid noch über dem EU-Grenzwert liegen. Anwohnerinnen und Anwohner und deren Besucher, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferverkehre sind von der Beschränkung ausgenommen.



Für notwendige Kontrollen zur Einhaltung der Durchfahrtsbeschränkungen ist die Polizei zuständig. Es werde gerade zum Beginn der Regelung vermehrt Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen geben. Jetzt aber die gute Nachricht für Dieselfahrer. Wie es in Deutschland eben so üblich ist, gibt es beim Verstoß gegen das Durchfahrtverbot ein portokassenfreundliches Verwarngeld in Höhe von 20 Euro (LKW über 3,5 Tonnen zahlen 75 Euro). Das hat mir gerade ein Mitarbeiter der Behörde für Umwelt und Energie bestätigt.

Portokassenfreundliches Verwarngeld in Höhe von 20 Euro…

Laut Bußgeldkatalog wären meiner Meinung nach auch ein anderes Bußgeld möglich gewesen: „Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung: 80 Euro und ein Punkt“. Theoretisch möglich wäre auch „Umweltzone verkehrswidrig befahren (ohne Umweltplakette): 80 Euro“. Praktisch aber wohl nicht, weil die Bundesregierung weiterhin die Blaue Plakette verhindert.

80 Euro wären dann wohl bereits beim ersten Verstoß nachhaltig gewesen. Bei 15.000 Autos am Tag auf der Max-Brauer-Allee muss man sich nun aber wohl nicht allzu viele Gedanken über eine drohende Verarmung machen. (Kann man das Verwarngeld eigentlich dem jeweiligen Autokonzern in Rechnung stellen?)

Update
Kleine Ergänzung, ich habe gerade mit Roland Huhn, Referent Recht beim Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) gesprochen. Er hat mich darauf hingewiesen, dass ein wiedeholter Verstoß hier als Vorsatz gewertet werden dürfte, was das Bußgeld verdoppelt. Wenn die Stadt darauf aufmerksam wird.