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Abbiegen bei Rot für Radfahrer erlauben?

Der Blog der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat einen Beitrag zum Grünpfeil für Radfahrer geschrieben. Die Titelfrage „Abbiegen bei Rot für Radfahrer erlauben?“ wird darin klar mit Nein beantwortet. Allerdings stört mich die Argumentation dabei. Denn hier werden Äpfel mit Birnen verglichen und bei der Gelegenheit gleich noch Kirschen und Orangen mit ins Spiel gebracht.

Schon die Einleitung halte ich für zweifelhaft. Da viele Stellen „in Redaktionsstuben längst mit aktiven Radfahrern besetzt“ seien, würde eine Debatte über Verhaltensfragen bei Radfahrern nicht in Gang kommen, auf der anderen Seite würden sicherheitskritische Vorschläge für andere Verkehrsteilnehmer hingegen wohlwollend aufgenommen. Das liegt wohl weniger an Rad fahrenden Redakteuren, als vielmehr am Schadpotenzial der anderen Verkehrsteilnehmer (PKW, LKW). Und immer wiederkehrende Begriffe wie „Kampfradler“ und „Radlrambos“ bezeugen auch etwas anderes.

Und überhaupt: grundsätzlich soll es in dem Artikel ja um den Grünpfeil für Radfahrer gehen, den ich übrigens sehr befürworte. Gründe finden sich hier im Blog genug, ich muss sie nicht noch mal ausführen.

Natürlich kann man Vorbehalte gegen den Grünpfeil haben oder ihn auch einfach kategorisch ablehnen. Wenn man das aber zu begründen versucht, sollte man auch die ganze Wahrheit schreiben. Es reicht dann nicht, den Vergleich zum Idaho Stop zu ziehen, der ja sogar noch eine extended version des Grünpfeils ist. Bei ihm gelten Ampeln für Radfahrer generell als „Vorfahrt achten“. Der Grünpfeil hingegen muss an jeder einzelnen Ampel angebracht sein, damit er gilt. Insofern könnte ich die „typischen Aktivisten-Argumentationen“ auch gleich dem Blog der UDV vorwerfen. Denn die erfolgreichen Pilotprojekte oder langjährig praktizierten Beispiele unserer europäischen Nachbarn werden gar nicht genannt. (Weil sie den Grünpfeil stützen?)

Dass der Grünpfeil für Radfahrer dieselben Folgen hätte wie der Grünpfeil für Autofahrer, ist rein spekulativ.

Weiter heißt es, dass in einer Untersuchung der UDV „für den grünen Blech-Abbiegepfeil“ erhebliche Gefahren und vor allem auch Komforteinbußen für Radfahrer und Fußgänger festgestellt wurden. Hier kommen die Birnen ins Spiel. Daraus zu schließen, dass der Grünpfeil für Radfahrer dieselben Folgen hätte, ist spekulativ und eher abwegig: „Kein Problem haben sie aber offensichtlich, sich Vorteile zu Lasten noch schwächerer Verkehrsteilnehmer zu verschaffen.“

Die Kirschen schließen sich gleich an: „In der Sendung erzählte ein Hörer, dass er in Münster mit der kleinen Tochter an der Hand auf den Radweg ausweichen musste, weil der Gehweg mit Rädern vollkommen zugeparkt war und ein von hinten kommender Radfahrer ihn von hinten dann wüst schimpfend bedrängte.“ Das hat mit dem Grünpfeil nichts mehr zu tun.

Die hinkenden Vergleiche (Orangen) kommen zustande, weil hier zwei Diskussionen miteinander verknüpft werden sollen, wie es im Teaser heißt: „die Diskussion über Verbesserungen für den Radverkehr“ mit der „Debatte über Verhaltensfragen“. Das halte ich aber für falsch. Wie wollte man da auch vorgehen? Verbesserungen erst, wenn keine Regelbrüche mehr begangen werden? Eine Vielzahl der Regelverletzungen beruhen ja darauf, dass die Infrastruktur mangelhaft ausgestaltet ist. Fahrbahnradeln trotz Radwegebenutzungspflicht (bei schlechten Radwegverhältnissen, über die im Zweifel jeder anders urteilt) ist hier noch ein harmloses Beispiel.

Ebenfalls ein anderes Thema: „Den Umgang von Radfahren mit Fußgängern kann jeder auch mal an Zebrastreifen beobachten. Habe ich noch nie erlebt, dass Radfahrer für Fußgänger halten. Mal ganz abgesehen von dem Verhalten beim Befahren der Gehwege.“ Kann auch nicht als Argument gegen den Grünpfeil hervorgebracht werden.

Die Diskussion über das Verhalten einzelner Radfahrer kann geführt werden, keine Frage. Aber individuelles Verhalten gegen Elemente der Radverkehrsförderung hervorzubringen, ist falsch.

Etwas ratlos lese ich den letzten Absatz.

Ich finde es daher an der Zeit, dass hier mal Klartext gesprochen wird. Es ist ja sicher verständlich und schön, dass man mit dem Rad zügig fortkommen möchte und jedes Bremsmanöver Zeit und Kraft kostet. Aber das rechtfertigt nicht die Aneignung des gesamten Verkehrsraums zu Lasten von allen Fußgängern, von Behinderten und Kindern.

Die Aneignung des gesamten Verkehrsraums durch Radfahrer? Die Gruppe, die froh sein kann, wenn sie zwischen Gehweg und Fahrbahn überhaupt noch einen schmalen Streifen bekommt? Davon sind wir wohl noch weiter entfernt als von der Einführung des Grünpfeils für Radfahrer.

Und ganz sicher sollten wir nicht auch noch die StVO ändern, um das zu legalisieren.

Gleiches war beim Grünpfeil für den motorisierten Verkehr (ja, er gilt auch für den Radverkehr) aber kein Problem. Und von einer dringlichen Forderung der UDV nach Abschaffung dieses Pfeils habe ich auch noch nicht gelesen.

Eigentlich ärgere ich mich, dass ich für diesen Text eine Stunde meines Sonntagvormittags „geopfert“ habe. Aber so wollte ich den Artikel der UDV nicht stehen lassen…

Der Artikel ist unter Abstimmung mit Simon von VeloCityRuhr entstanden, mit dem ich Freitag schon über den Blog-Beitrag der UVG diskutiert hatte und der diesen in erster Linie für eine Polemik hält.

5 Antworten auf „Abbiegen bei Rot für Radfahrer erlauben?“

„Da viele Stellen „in Redaktionsstuben längst mit aktiven Radfahrern besetzt“ seien“
Haha
Schick denen mal einen Link zu deiner Analyse der mobilen Seiten in den Zeitungen.

Ich lese im verlinkten Artikel nur: Radfahrer sind alle irre, alles permanente Regelrechter und auch noch unfreundlich. Man sollte diesen Verbrechern nicht noch mehr Rechte zugestehen.
Aber Argumente? Vor allem der Spruch mit dem Zebrastreifen. Genauso kann ich. Und das mit Recht sagen, noch nie ist ein Autofahrer in der 30er Zone 30 gefahren.

Ja, was er da so herrlich pauschal zusammenschreibt, erinnert schon ein wenig an das, was in den Kommentarspalten mancher Blättchen von den Vertretern eher bildungsferner Schichten so abgesondert wird. Und nichts davon eignet sich als Argument für oder gegen den Grünpfeil.

Wirklich scharf wird es ja zum Schluss: „Fußgänger sollten auch weiterhin die Gewähr haben, dass sie bei Grün die Straße sicher überqueren können.“

Oha. WEITERHIN? Dass ist angesichts der oft tödlichen Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern, die durch abbiegende Kraftfahrzeuge verursacht werden, obwohl Fußgänger oder Radfahrer grün haben, schon eine recht bemerkenswerte Aussage. Wer vor diesem Hintergrund ausgerechnet die abbiegenden Radfahrer als eine immense Gefahr darstellt, die um Größenordnungen bedeutendere Gefahr durch abbiegende Lkw und Pkw aber ignoriert, der denkt wohl ausschließlich durch die Windschutzscheibe.

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