Tempo 30Bei der Ankündigung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, Tempo 30 unkomplizierter anordnen zu können, sieht der gemeine deutsche Autofahrer wieder spontan seine Freiheit in Gefahr. Dabei geht es gar nicht darum, von heute auf morgen Tempo-30-Zonen aus unseren Städten zu machen. (Was im Übrigen gar nicht so schlimm wäre.) Der Vorschlag von Dobrindt soll Städte und Kommunen überhaupt erst in die Lage versetzen, Tempo 30 auf sensible Bereiche (vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen) ausweiten zu können.

Jan Heidtmann kommentiert es in der Süddeutschen Zeitung sehr passend:

Bislang unterliegt die Regelung einer geradezu perversen Logik: Eine Tempo-30-Zone darf erst ausgewiesen werden, wenn der Bereich als Unfallschwerpunkt gilt.

Wie absurd! Die Straße vor einer Schule, die gemeinhin ein höheres Unfallrisiko birgt, muss erst zu einem Unfallschwerpunkt werden, bevor die Unfallursache bekämpft werden kann. Wieso sollte man hier nicht präventiv eingreifen dürfen?

Eine entsprechende Gesetzesänderung, die bereits 2014 von den Verkehrsministern der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gefordert wurde, würde hier Abhilfe schaffen.

Darüber hinaus sollte es Städten und Kommunen generell überlassen sein, wo Tempo 30 anzuordnen ist. Eine niedrigere Geschwindigkeit entschärft nämlich nicht nur Unfallschwerpunkte, sondern macht den gesamten städtischen Verkehr sicherer. Insofern sollten Städte und Kommunen über „ihre“ Geschwindigkeit selber entscheiden können.

Eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h Innerorts lehnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund übrigens mit der Begründung ab, „das wäre eine unnötige Gängelung der Bürgerinnen und Bürger“. Warum eigentlich? Warum ist 30 eine Gängelung, 50 aber nicht? Wo stehen diese in Stein gemeißelten Gesetze zum Thema Verkehr? Auch in Sachen Geschwindigkeit kann und sollte man immer wieder neu denken.