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Dynamopflicht: Was denn nun?

Knog Blinder (5)Wie taz.de vom 7.7.2013 zu entnehmen ist, hat sich der Hamburger Staatsrat Wolfgang Schmidt (SPD) im Bundesrat “auf den letzten Drücker” darum gekümmert, dass nun wohl doch alles erlaubt sein soll, was Licht macht. Egal, ob Akku, Batterie, Dynamo und mit oder ohne Kapazitätsanzeige.

Hier der Originaltext aus der Bundesrat-Drucksache 445/3/13:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

Diese von Schmidt kurzfristig eingereichte Neufassung der Gesetzesvorlage wurde am Freitag beschlossen. Jetzt muss Peter Ramsauer nur noch über seinen Schatten springen und das von der Opposition verbesserte Gesetz unterzeichnen. Schaffen Sie das Herr Ramsauer?

Friede, Freude, Eierkuchen herrscht dann allerdings auch noch nicht. Denn wieso musste man das Ganze mit der Nennspannung von 6 V wieder eingrenzen? Und auch bei der Art der Lampe sind wir nicht wirklich weitergekommen. Denn § 67 Abs. 2 StVZO sagt, dass die Beleuchtung fest am Fahrrad angebracht sein muss. Da bleibt aber der Interpretationsspielraum, ob das Licht bei der Fahrt einfach nur nicht wackeln darf oder ob es wirklich fest am Rad angebracht sein muss, sprich nicht abnehmbar sein darf.
Aber solange es diesen Interpretationsspielraum gibt, kann man meiner Meinung nach für eine abnehmbare Beleuchtung auch nicht wirklich bestraft werden. Warten wir also mal ab, was als nächstes kommt. Das letzte Wort hat nämlich der „Überraschungsfaktor“ Ramsauer…

Zu Ramsauers Entlastung muss hier noch gesagt werden, dass überraschenderweise nicht er hinter der Idee mit der Kapazitätsanzeige steckt, sondern laut taz.de die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen. Das ist wirklich eine überraschende Wendung. Ich werde mal versuchen herauszufinden, ob das wirklich so stimmt.

Update 1. August

Ab heute gilt es: jetzt dürfen auch Lichter mit Akkus und Batterien betrieben werden. Allerdings gibt es immer noch einige Ungereimtheiten, die das Bundesverkehrsministerium in einer kommentierten Fassung der Verordnung klären will. „Fest angebracht“ soll demnach wohl nicht fest verschraubt bedeuten. Also wären Anstecklichter auch okay. Blinken dürfen die Lichter allerdings nicht. Also mal abwarten, was noch alles in der kommentierten Fassung stehen wird…

6 Antworten auf „Dynamopflicht: Was denn nun?“

Das Wurde gestern auch auf SPON so berichtet, dass der (fehlerhafte) Gesetzesentwurf Hamburgs (Definition der Nennspannung, fest angebracht) nur eingebracht wurde, um den noch fehlerhafteren Entwurf Niedersachsens (Kapazitätsanzeige!) in letzter Minute zu verhindern … Armutszeugnis bfür rot/grün regierte Länder.

Warum kann in einem Gesetz nicht einfach stehen: Lampen müssen mindestens soundso groß sein und in einer Entfernung von soundsoviel Metern mit einer Lichtstärke von soundsoviel Candela noch sichtbar sein?? Nennleistung, WTF?? Aber wir sind ja in Deutschland, da muss es ja immer anders sein als anderswo.

Mindesleistung, Nennspannung…
diese Werte sagen über eine Lichtquelle gar nichts aus. „In der guten alten Zeit“ konnte man bei Glühbirnen anhand der Verbrauchsleistung noch auf deren Helligkeit schließen.
In Zeiten der LEDs und Halogenbirnen ist das nicht ohne Weiteres möglich. Wenn der Gesetzgeber die Helligkeit der Beleuchtung wirklich seriös regeln möchte, müsste er weit mehr definieren.
Zum Beispiel die maximalen und minimalen Werte für den Lichtstrom (Lumen bzw. Candela / Steradiant) in Abhängigkeit zur Blickrichtung.

Dem Gesetzesentwurf zu Folge wäre es auch zulässig (wenn auch technisch anspruchsvoll) einen 3W Diodenlaser als Frontlicht zu montieren. Dummerweise sollte man dann selbst, der Gegenverkehr und alle umherstehenden Passanten eine Schutzbrille tragen, um einer Erblindung vorzubeugen.
Im einen anderen Extrembeispiel ließe sich eine Glühbirne derart betreiben, dass sie zwar 3W verbrät, aber dennoch bis auf (unsichtbare) Wärmestrahlung nichts weiter abgibt.

Im Gesetzesentwurf sollte daher diese halbherzigen Einschränkungen gestrichen werden.
Ansonsten bestünde in nicht so ferner Zukunft eine TÜV-Pflicht für alle Fahrräder, um die korrekte Einstellung der „Lichtanlage“ nachweisen zu können.

Da die jetzige Fassung auf einen Änderungsantrag der Länder Hamburg UND Sachesen zurückgeht, braucht Ramsauer nicht so große Schattensprünge. Sachsen ist ja unionsregiert.

Außerdem kann die Bundesregierung nur die gesamte von ihr eingebrachte StvZO-Änderung ablehnen, oder so wie der Bundesrat sie beschlossen hat (also die von der Regierung gewünschten vielen Änderungen einschl. der Lichtvariante aus Hamburg/Sachsen) in Kraft setzen.
Ich denke also, das wird erstmal so kommen, wie’s jetzt beschlossen wurde. Ist jedenfalls besser als vorher.

Die Reflektor-Katzenaugen müssen übrigens auch „fest“ montiert sein. Und die sind auch nur gesteckt. Wenn ich also künftig allein wegen Anstecklicht zahlen muß, bestehe ich drauf, daß alle Katzenaugennutzer und Reflektorreifenverwender mit Schnellspannvorderrad auch zahlen müssen. Wird aber nicht passieren, man wird die Stecklichter akzeptieren. So ist die Verordnung ja auch gemeint.

Lustig ist ja nur, dass bisher alle Lichtkontrollen, die ich erlebte, am Tage stattfanden und nicht etwa auch Funktion, sondern nur auf Optik geschaut wurde. Sprich, die Herrschaften mit (vermutlich seit Jahren nicht funktionierendem) Seitenläuferdynamo kamen durch, die, die ihre funktionierenden Lampen in der Tasche hatten mussten zahlen. Mal sehen, ob das anders wird.

Hauptsache, man hat so oder so Licht dran. Ob nun mit oder ohne Dynamo und ob blinkend oder nicht…es muss leuchten.

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