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Radverkehr

Strafen in der neuen Straßenverkehrsordnung

In der neuen Straßenverkehrsordnung werden auch Strafen für Radfahrer neu geregelt, die zum 1. April in Kraft treten. Hier eine kleine Auswahl:

Rote Ampel:
– Überfahren einer roten Ampel: 45 Euro + 1 Punkt
– Überfahren einer roten Ampel, die länger als eine Sekunde rot zeigt: 100 Euro + 1 Punkt
– Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung anderer oder Unfallverursachung: 180 Euro + 1 Punkt

Zebrastreifen:
– An Zebrastreifen wartenden Fußgängern den Vortitt verwehren: 40 Euro + 1 Punkt
– inkl. Gefährdung der Passanten: 50 Euro + 1 Punkt
– inkl. Unfall mit Passanten: 60 Euro + 1 Punkt

Alkohol:
– Fahren mit mehr als 1,6 Promille: Strafanzeige + ca. ein Netto-Monatsgehalt + 7 Punkte + evtl. Idiotentest
– Fahren mit weniger als 1,6 Promille: erlaubt; bei Unfallverursachung allerdings auch eine Straftat

Sonstiges:
– Handy am Ohr und somit nur eine Hand am Lenker: 25 Euro
– Musik über Kopfhörer zu laut: 10 Euro
– Nachts ohne Beleuchtung unterwegs: 20 Euro
– Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs: 350 Euro + 4 Punkte

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