Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. startet eine kleine Kampagne gegen Dooring-Unfälle. Diese richtet sich in erster Linie an Autofahrer und deren Beifahrer. Aber auch für Radfahrer gibt es einen kleinen Hinweis, wie man neben parkenden Autos sicher unterwegs ist.

Umso mehr Bürger Rad und Pedelec als alltägliches Fortbewegungsmittel nutzen, desto wichtiger ist es, im begrenzten Straßenraum die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen. Eine große Unfallgefahr geht von parkenden Autos aus – insbesondere, wenn Auto- oder Beifahrer unachtsam die Autotüre öffnen. Mehr als jeder dritte Radfahrer fürchtet sich vor Dooring-Unfällen, denn fast die Hälfte aller Verkehrsunfälle geschieht im ruhenden Verkehr. Rund 45 Prozent der Radfahrer haben Erfahrung mit Dooring-Unfällen.

Dabei gibt es kaum eine andere Unfallursache, die so leicht vermeidbar wäre: Schon Fahrschüler lernen den Schulterblick als Verkehrsverhalten kennen, das weder Zeit noch Kraft kostet und schlicht eine Frage der Gewöhnung ist. Ein hilfreicher Schulterblick-Trick ist dabei der „Holländische-Griff“, der in den Niederlanden selbst Kindern bekannt ist: Öffnet der Autofahrer die Fahrertür mit der rechten statt mit der linken Hand, drehen sich Oberkörper und Kopf automatisch zum Schulterblick und hat den Radfahrer direkt im Blick – Dooring-Unfälle können hierdurch verhindert werden. Entgegengesetzt kann der „Holländische Griff“ auch vom Beifahrer angewandt werden.

§ 14 StVO: Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

Eine Forsa-Umfrage von 2019 verdeutlicht, dass viele Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen oder sich ihrer nicht bewusst sind: 16 Prozent der Autofahrer machen den Schulterblick selten oder nie. Dabei ist diese Sorgfaltpflicht rechtlich sogar in Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto muss dafür gesorgt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und Unfälle vermieden werden.

Doch auch der Radfahrer trägt dafür Verantwortung, sich und andere zu schützen. Er darf und soll den zulässige Sicherheitsabstand von rund einem Meter zu parkenden Autos einhalten. Sie dürfen also deutlich mittiger auf der Fahrbahn fahren, als sie es oft tun. Das ist sowohl bei handtuchschmalen Schutzstreifen, die einen direkt in die Dooring-Zone leiten, und drängelnden sowie ohne Sicherheitsabstand überholenden Autos natürlich leicht gesagt.

Für eine selbstbewusste Fahrweise braucht man als Radfahrer leider immer noch eine Portion Mut und ein dickes Fell (oder einen guten Radweg). Hier kann immer wieder nur auf Paragraph 1 der StVO verwiesen werden. Und wenn Rücksicht und der Schulterblick zusammenkommen, wird es vielleicht auch sicherer auf unseren Straßen.

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