Moderne E-Lastenräder haben in Kombination mit Mikrodepots ein großes Potenzial für nachhaltige urbane Logistik. Mit Nutzlast bis 200 kg und mehr ermöglichen sie eine emissionsfreie, effiziente und stadtverträgliche Zustellung kleinteiliger Sendungen. Trotzdem gibt es nun einen Aktionsplan für Drohnen und Flugtaxis, nicht für Lastenräder. Zur heutigen Vorstellung des Innovationsprogramm Logistik 2030 durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärt der Radlogistik Verband Deutschland e.V. (RLVD): „Wir begrüßen, dass das Innovationsprogramm Logistik 2030 das Potential der Radlogistik explizit erwähnt und Mikro-Depots fördern will. Allerdings fehlen im Abschnitt ‚Letzte Meile‘ konkrete Fördermaßnahmen für E-Lastenräder, wie sie zum Beispiel für autonomes Fahren und Drohnen vorgesehen sind. So kann das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Mai beim Nationalen Radverkehrskongress in Dresden ausgegebene Ziel von 20 Prozent urbanem Lieferverkehr auf Lastenrädern nicht erreicht werden.“

Unverständlich bleibt für den RLVD, wieso die für elektrische Lieferfahrzeuge geplante Sonderabschreibung von 50 Prozent nicht auch für E-Lastenräder gelten soll. Zwar gibt es seit März 2018 auch eine bundesweite Kaufprämie für gewerbliche Schwerlasträder. Diese schließt aber eine Förderung von Leasing aus und ist auf besonders großvolumige Modelle beschränkt. Hier werde ein großes Potenzial für effektive Elektromobilität im Lieferverkehr verschenkt.

Wir brauchen analog zum ‚Aktionsplan Drohnen und Flugtaxis‘ einen ‚Aktionsplan E-Lastenräder‘ der Bundesregierung.

Der Gesetzentwurf zur anstehenden StVO-Reform sieht zudem ein Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand vor. Das bedeutet de facto eine Diskriminierung von emissionsfreien und stadtverträglichen E-Lastenrädern gegenüber Kraftfahrzeugen, die für die Förderung nachhaltiger urbaner Logistik absolut kontraproduktiv ist. Stattdessen bräuchte es mehr Möglichkeiten für Kommunen, um den Einsatz von E-Lastenrädern in der urbanen Logistik gezielt zu fördern. „Wir begrüßen deswegen das geplante Verkehrszeichen für Lastenrad-Parkplätze in der anstehenden StVO-Reform. Es erlaubt Kommunen die Ausweisung von Lieferzonen speziell für Lastenräder. Solche Fördermöglichkeiten bräuchte es auch bei der Vergabe von Transportaufträgen der öffentlichen Hand und bei der Einrichtung von Mikrodepots“, so der RLVD.

Martin Schmidt, RLVD-Bundesvorsitzender: „Wir brauchen analog zum ‚Aktionsplan Drohnen und Flugtaxis‘ einen ‚Aktionsplan E-Lastenräder‘ der Bundesregierung. Im Gegensatz zu Drohnen und Flugtaxis tragen E-Lastenräder und Lastenanhänger bereits jetzt in vielen Städten zu emissionsfreier und stadtverträglicher Logistik auf der letzten Meile bei. Bei gezielter Förderung sind 20 Prozent urbaner Lieferverkehr auf E-Lastenrädern locker drin.“

Die Förderung der Radlogistik ist auch Thema der 1. Nationalen Radlogistik-Konferenz am 24.-26. Oktober in Berlin. Martin Seißler, RLVD-Fachvorstand Konferenzen: „Mit der 1. Nationalen Radlogistik-Konferenz bieten wir erstmalig eine prominente Plattform an der Schnittstelle von Logistik und Radverkehr, um nachhaltige urbane Logistik mit E-Lastenrädern in Deutschland zu diskutieren.“ Die Fachkonferenz wird von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Verbänden der Logistikbranche und der Fahrradwirtschaft unterstützt.