Kurz vor der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) gibt es eine Überraschung: das Wort „Radschnellwege“ kommt vor. Nachdem im öffentlichen Beteiligungsverfahren von verschiedenen Seiten (ADFC, Petition, RVR) gefordert wurde, Radschnellwege in den BVWP aufzunehmen, hieß es seitens des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) noch, dass dies rechtlich nicht möglich sei: „Eine explizite grundgesetzliche Verantwortung des Bundes für Radfernwege ist nicht gegeben. Radfernwege werden getrennt vom BVWP betrachtet.“ (Radfernwege und Radschnellwege hat das BMVI wohl gleichgesetzt.)

Nachdem im verabschiedeten Entwurf des BMVI noch mal darauf verwiesen wird, dass der Radverkehr über den Nationalen Radverkehrsplan gefördert wird (und der Bund eben nur für den Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesfernstraßen verantwortlich ist), folgt ein kurzer Absatz, der umso mehr erstaunt:

Zukünftig wird sich der Bund im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten noch stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen. Die zu ändernden Grundlagen werden derzeit von der Bundesregierung geprüft.

Davon begeistert zeigt sich der ADFC. Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork wird in einer Pressemitteilung zitiert: „Wir sind ja sonst als Mahner bekannt, aber diese kleine Passage im Bundesverkehrswegeplan ist ein großer Schritt für die Zukunft des Radverkehrs in Deutschland. Wir sind begeistert, dass der Bundesverkehrsminister verstanden hat, dass Premium-Radinfrastruktur, wie wir sie aus den Niederlanden und Flandern schon lange kennen, wirklich massive Stauentlastung bringen kann. Und dass sie zügige, komfortable und nachhaltige Mobilität in dichter werdenden Metropolen überhaupt erst ermöglicht. Toll!“

Die wichtigste Aufgabe für den Bund wäre nun eine Beteiligung an den Kosten von Radschnellwegen. Für eine Kilometer werden im Durschschnitt etwa 1,5 Millionen Euro veranschlagt – für Kommunen selten bezahlbar. Und auch in Zusammenarbeit mit den Bundesländern nicht in großem Stil finanzierbar. Der ADFC fordert hier vom Bund eine Ko-Finanzierung für 300 Kilometer Radschnellwege pro Jahr. Das wären dann 450 Millionen Euro. Und damit nicht mal 0,2 Prozent vom Gesamtvolumen des Bundesverkehrswegeplans (269,6 Milliarden Euro).

Ankündigung von Verkehrsminister Dobrindt kommt zu spät.

Kritik gibt es von den GRÜNEN. Matthias Gastel, in der Bundestagsfraktion zuständig für Radverkehr: „Radschnellwege im Bundesverkehrswegeplan zu berücksichtigen und finanziell zu fördern ist richtig und wichtig. Leider kommt die Ankündigung von Verkehrsminister Dobrindt für den Bundesverkehrswegeplan 2015-2030 aber zu spät. Und die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Überprüfung der Rechtslage haben wir bereits unternommen: Ein Rechtsgutachten im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion hat veranschaulicht, welche Spielräume die Bundesregierung hat, und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.“

Bisher also alles nur Worte. Es wird sich noch zeigen müssen, ob und inwieweit sich der Bund wirklich am Bau von Radschnellwegen beteiligen wird.

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