Wie oft haben wir uns hier im Blog schon darüber aufgeregt, dass Städte und Kommunen in Sachen Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht so entscheiden dürfen, wie sie es vor Ort für richtig und wichtig halten? Ein aktuelles Beispiel, das die Absurdität des Rechtskorsetts zeigt, gibt es an der Kindertagesstätte Martinsburg in Osnabrück. Die Verwaltung wurde mehrfach um eine Prüfung gebeten, ob die Einrichtung einer Tempo 30-Zone am Blumenhaller Weg, konkret vor der Kita Martinsburg, möglich ist.
Auf dem Screenshot sieht man deutlich, dass die KiTa direkt am Blumenhaller Weg liegt. Das Problem: Der Haupteingang liegt im verkehrsberuhigten Bereich des Hellernschen Wegs (blau). Und somit gibt es keine Genehmigung für Tempo 30 auf dem Blumenhaller Weg. Was natürlich völlig realitätsfern ist, da von dort praktisch alle Kinder kommen. Die Stadtverwaltung schreibt in einer Ausschussvorlage dazu: „Der Haupteingang der KiTa Martinsburg befindet sich im Hellernschen Weg, einem verkehrsberuhigten Bereich, abseits der Hauptstraße. Die Kinder betraten und verließen die Einrichtung nahezu ausschließlich über diesen Zugang. Aus diesem Grund lagen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung nach Einschätzung der Verwaltung bis vor wenigen Monaten nicht vor.“
Nun hat die Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass das Holen und Bringen der Kinder anders organisiert wird. „Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, wird der Seiteneingang, der zum Blumenhaller Weg gelegen ist, ebenfalls mitgenutzt. Losgelöst vom derzeitigen Lockdown werden dort zukünftig ca. 50 – 60 % der Kinder das Gelände betreten oder verlassen.“ Die KiTa liegt nun also nicht nur offensichtlich, sondern auch Tempo 30-anordnungskonform am Blumenhaller Weg. Die Verwaltung sieht sich daher „veranlasst, die maximale Höchstgeschwindigkeit auf dem Blumenhaller Weg im Bereich der KiTa Martinsburg auf 30 km/h zu beschränken. Die Beschränkung wird zeitlich auf die Öffnungszeiten der KiTa (mo. – fr. 06.00 – 18.00 Uhr) angepasst.“
Es ist immer wieder ein verrückter Kampf, wenn es um mehr Sicherheit im Straßenverkehr geht. Warum muss man sich irgendwelche Kniffe einfallen lassen, nur um Kinder präventiv zu schützen und nicht erst, wenn sich ein Unfallschwerpunkt gebildet hat? Die Straßenverkehrsordnung muss endlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen und nicht mehr der Beschleunigung des Autoverkehrs.
Die Straßenverkehrsordnung muss endlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen und nicht mehr der Beschleunigung des Autoverkehrs.
Die Anwohner*innen des Blumenhaller Wegs würden sich darüber hinaus sicher auch über Tempo 30 in der Nacht freuen. Aber das wäre wohl wirklich zu viel des Guten…
Eine Antwort auf „Tempo 30 an KiTa. Aber nur dank Corona…“
Wie man hier nachlesen kann gibt es einen großen Ermessensspielraum:
https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Verkehrssicherheit/Tempo_30/Tempo30_Soforthilfe-Papier_09_2018.pdf
Wichtig ist, meiner Erfahrung nach, nicht von einer 30 Zone zu besprechen – dann wird immer sofort abgeblockt.
Ich hatte angeregt, die 30er Zone in der Lerchenstrasse auszuweiten, da sehr viele Kinder auf dem Weg zur Schule und Kindergarten die queren müssen und die Zwbrastreifen notorisch ignoriert werden.
Hat leider nicht geklappt da ich das Wort 30 Zone benutzt habe und man sich somit mit der fehlenden Rechtsgrundlage herausreden konnte.