+++ Update 28. Oktober 2020 +++
Nachdem die Fördermittel nach nur einem Tag erschöpft waren, wurde die für die Folgejahre geplanten Gelder vorgezogen. Aktuell können noch Anträge eingereicht werden. Es ist noch Geld da. Alle Infos hier.
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Wer sich in Osnabrück ein Lastenrad anschaffen möchte, sollte noch etwas Geduld haben. Denn die Stadt hat eine Finanzspritze für euch. Für das laufende Jahr stellt die Stadt 200.000 Euro für eine Lastenradförderung zur Verfügung. 2021 und 2022 dann noch mal jeweils 100.000 Euro. Allerdings muss die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossene Förderrichtlinie am 17. März noch vom Stadtrat bestätigt werden und tritt erst danach in Kraft. Das dürfte dann im April oder Mai 2020 der Fall sein. Mobile Zukunft OS nennt aktuell den 4. Mai.
Antragsberechtigt sind dann Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Osnabrück, eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände mit Eintrag im Osnabrücker Vereinsregister oder mit Niederlassung in Osnabrück, private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von neun Mitarbeitern sowie sonstige Selbständige und Freiberufler mit Firmensitz oder Niederlassung in Osnabrück. Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden. Dafür muss ein Angebot für das entsprechende Rad vorliegen. Einen Vordruck des Antragsformulars wird die Stadt noch online stellen. Ich werde ihn hier verlinken, sobald er da ist.
Die Höhe der Zuwendung beträgt für Privatpersonen 33 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 750 Euro für Lastenräder und 2.000 für Lastenpedelecs. Für sonstige Antragsberechtigte gibt es 25 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 500 Euro für Lastenräder und 1.500 Euro für Lastenpedelecs).
Zu den Bedingungen der Förderrichtlinie, deren vorläufige Version ihr unten vollständig lesen könnt, gehört auch die Kenntlichmachung mittels eines Aufklebers, den die Stadt zur Verfügung stellt. Dieser muss „auf dem Fahrzeug deutlich sichtbar“ angebracht werden. Darüber hinaus muss das jeweilige Lastenrad mindestens drei Jahre im Besitz des Käufers bleiben. Wird es vor Ablauf der drei Jahre verkauft, muss dies der Stadt mitgeteilt und die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.