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Critical Mass

Critical Mass Genf

Oh oh oh, was sitzt da für einer am Steuer? Wenn ihr mich fragt, dürfte der überhaupt nicht Autofahren. Eine Masse an Radfahrerinnen und Radfahrern kann einfach kein Grund für eine solche Reaktionen sein. Wir hatten in Osnabrück zwar auch schon den einen oder anderen leicht aggressiven Kollegen. Aber so krass war es dann zum Glück doch nicht.

Die Masse tritt laut Polizeisprecher neuerdings zwar aggressiver auf und soll am Freitag gezielt provoziert und die Konfrontation regelrecht gesucht haben. Was genau damit gemeint ist, sagt er allerdings nicht.

Für den Mini-Fahrer im Video ist wahrscheinlich die Anwesenheit eines Radfahrers auf der Fahrbahn allein schon eine Provokation…

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Video: srf

4 Antworten auf „Critical Mass Genf“

So wie das in der einen Szene aussieht blockieren die da wirklich einfach nur die Straßen absichtlich, indem sie da rumstehen – sonst könnte der Kerl in dem weißen Golf die nicht von seiner Motorhaube schieben. Das geht mir eindeutig zu weit. Das sieht aus als machen die sich mittlerweile einen Spaß daraus Autofahrer absichtlich zu nerven. Die CM sollte nicht von halbstarken Idioten missbraucht werden!

Der Polizist im Video sagte ja auch, dass es eine Vorgeschichte gäbe. Das darf aber kein Grund sein, sein Auto als Waffe zu benutzen. Wer sich so verhält, sollte seinen Führerschein abgeben, bis durch eine MPU geklärt ist, dass die Person die geistige Reife zum Autofahren entwickelt hat.

Ich habe mich explizit auf die Szene bezogen, als der „eine“ die -Idioten- von seiner Motorhaube schiebt. Sowas darf auch nicht sein! Dass man versucht jemanden zu überfahren ist nicht akzeptabel – keine Frage!

„Dass man versucht jemanden zu überfahren ist nicht akzeptabel – keine Frage!“
Eine nette Untertreibung. Dieser Versuch könnte auch als versuchter Totschlag gewertet werden. Wenn es eine längere Vorgeschichte zu dem Mini-Fahrer gibt, könnte ein Staatsanwalt daraus auch einen geplanten Tötungsversuch aus niederen Beweggründen (Mord) machen.
Zumindest wäre dies
In jedem Fall wäre es aus meiner Sicht ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach (§315b; http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html), welcher mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann.

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