Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V.

Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD bilden die Grundlage für die aktuellen Koalitionsgespräche. Dort liest man: „Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern.“ Auch die AGFK-BW teilt dieses Ziel. „Aus Sicht der AGFK-BW sind Verbote meist ein unzureichendes Mittel, um Ziele zu erreichen. Es ist vielmehr notwendig, gute, leistungsfähige und möglichst in allen Effizienz- und Komfortmerkmalen konkurrenzfähige Alternativen zum Kfz-Verkehr anzubieten“, betont der Karlsruher Baubürgermeister und AGFK-Vorsitzende Michael Obert in einem Schreiben an die drei Parteien.

„Dafür [gemeint ist die Luftreinhaltung] bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen.“ führen CDU, CSU und SPD weiter aus. Auch hier stimmt die AGFK-BW zu. Aber: „Leider mussten die Mitglieder des kommunalen Netzwerks und ich selbst feststellen, dass die Radverkehrsförderung mit keinem Wort erwähnt wird. Das bedauert die AGFK-BW außerordentlich, denn es gibt seit dem Jahr 2002 den Nationalen Radverkehrsplan, der 2013 fortgeschrieben wurde. Dort werden Ziele formuliert, von denen man erwarten kann, dass sie in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden.“, so Obert weiter.

Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern – aber per Rad!

Die Förderung des Radverkehrs ist die kostengünstigste Variante, Fahrverbote in Innenstädten zu vermeiden und im Bereich Verkehr zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen. Jeder Radfahrer mehr ist ein Autofahrer weniger, das heißt ein Auto weniger im Stau und ein Auto weniger, das auf der Suche nach einem Parkplatz auf der Straße unterwegs ist. Hinsichtlich der zeitlichen Effizienz ist das Fahrrad in der Stadt auf einer Distanz von bis zu fünf Kilometern das schnellste Verkehrsmittel, denn es entfällt die Parkplatzsuche, beziehungsweise der Weg zur Bus- oder Bahnhaltestelle. Mit dem Bau von Radschnellwegen und der zunehmenden Verbreitung von Pedelecs lässt sich der zeitlich effiziente Radius des Radverkehrs ausweiten, so dass beispielsweise auch der ländliche Raum besser per Rad erschlossen werden kann. Doch immer noch finden 45 Prozent aller Pkw-Fahrten auf einer Distanz von weniger als fünf Kilometern statt (Mobilitätspanel Deutschland 2015). Hier ist ein großes Verlagerungspotenzial vorhanden.



Mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) mit seinem Zielhorizont 2020 besteht bereits ein geeignetes Mittel, um Fahrverbote zu vermeiden und die Luftreinhaltung zu verbessern. Im NRVP sind nicht nur zahlreiche Handlungsfelder und sondern auch konkrete Maßnahmen beschrieben, wie man den Radverkehr fördern kann. Hierzu gehören beispielsweise eine bessere Verknüpfung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ein angemessenes Angebot an Fahrradstationen und Bike&Ride-Anlagen.

Doch dazu muss der NRVP auch auf Bundesebene mit den dazu notwendigen personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Mit den Mitteln des neu geschaffenen Mobilitätsfonds ließen sich alle Städte und Landkreise leicht zu Aufsteigern gemäß der Kriterien des NRVP entwickeln. Dies und die adäquate Berücksichtigung des Rad- und Fußverkehrs im Allgemeinen fordert die AGFK-BW nachdrücklich von allen Koalitionären.