Am Dienstagabend kam die Nachricht, dass die Änderungen der neuen Straßenverkehrsordnung mitsamt einiger Bußgelder unwirksam sein könnten. Ein einfacher Formfehler soll dafür verantwortlich sein. Die Beamten im Bundesverkehrsministerium hätten den Hinweis auf Paragraph 26a Abs.1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vergessen und damit das Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt, wie t-online berichtete. Der ADAC meldete einen...