Ich hatte Anfang April ein Foto des neuen Radweges an der Rheiner Landstraße bei Twitter veröffentlicht – mit dem Lob, dass die Stadt den Radweg hier niveaugleich an einer Querstraße vorbeiführt. Das ist für Radfahrende erstens viel komfortabler, als das ständige Auf und Ab. Und zweitens wird es auch sicherer, da abbiegende Autos jetzt einen Sinusstein, also einen schrägen Kantstein, hoch müssen und dadurch automatisch langsamer abbiegen, was ihnen mehr Zeit für einen Schulterblick und im Zweifel auch mehr Zeit zum Reagieren gibt.

Ich finde die Umsetzung sehr gelungen, aber natürlich gab es bei Twitter auch Fragen bzw. Kritik, die ich zur Beantwortung mal an die Stadt weitergereicht habe. Hier sind die Antworten:

Warum ist der Radweg gepflastert und nicht asphaltiert?
„Die Oberflächengestaltung orientiert sich an den derzeit immer noch gültigen Standards, nach denen Radwege in Pflasterbauweise ausgeführt werden. Dieses geschieht zunächst einmal aus gestalterischen Gründen, darüber hinaus hat diese Bauweise auch für die Versorgungsträger Vorteile, da sie bei Leitungsarbeiten die entstandenen Baugruben leichter wieder verschließen können und keine „Flickstellen“ entstehen.“

Warum wurde der Radweg nicht breiter angelegt?
„Grundsätzlich sollte der vorhandene Baumbestand entlang der Rheiner Landstraße erhalten bleiben. Daraus ergaben sich zwangsläufig die zur Verfügung stehenden Maße für die einzelnen Verkehrsanlagen. Eine Prüfung anderer Varianten der Radverkehrsführung ergab immer auch, dass ein Großteil der Bäume hätte entfernt werden müssen.“

Warum ist hier eine Benutzungspflicht angeordnet?
„Auf der Rheiner Landstraße haben wir eine Verkehrsmenge von ca. 14.000 Kfz/Tag. In Verbindung mit der Kernfahrbahnbreite von 5,50 m sollten in stadtauswärtiger Richtung nicht noch zusätzlich Radfahrer auf der Fahrbahn im Mischverkehr fahren. Daher soll der in stadtauswärtiger Richtung verlaufende Radweg benutzungspflichtig bleiben.“

Warum ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur ein Schutzstreifen?
„Der Schutzstreifen auf der Südseite ergibt sich auch hier aus der Prämisse, die vorhandenen Baumstandorte dort erhalten zu wollen. Eine Führung auf einem regelgerechten Radfahrstreifen oder einem Radweg hätte den Wegfall einer ganzen Reihe von Baumstandorten bedeutet. Gemäß ERA ist ein Schutzstreifen auch bei der in der Rheiner Landstraße herrschenden Verkehrsmenge in Verbindung mit dem geringen Schwerverkehrsanteil zulässig.“

Das ist so grundsätzlich alles nachvollziehbar. Nur das „s.o.“ zur Benutzungspflicht erschließt sich mir nicht. Ich vermute mal, dass man die Radfahrenden einfach nicht auf der Fahrbahn haben, dies aber auch nicht so deutlich sagen will. (Antwort ergänzt.) Dass gestalterische Gründe immer noch für Pflastersteine sprechen, könnte sich zwar endlich mal ändern, aber den ausschlaggebenden Grund vermute ich ohnehin eher in der leichteren Zugänglichkeit der Versorgungsleitungen darunter.

Insgesamt wird das Radfahren mit dieser Radwegführung aber barrierefreier und auch Radfahrende sind deutlich auf einer Vorfahrtstraße unterwegs.

Foto: dd