Die neue Straßenverkehrsordnung ist seit einem Monat in Kraft und damit auch das generelle Halte- und Parkverbot auf Fahrradschutzstreifen. Bisher durfte man dort als Autofahrer noch halten, jetzt nicht mehr. Viele werden davon in den nächsten Wochen überrascht sein, wenn ein Bußgeldbescheid in Höhe von mindestens 55 Euro ins Haus flattert.

Natürlich regt sich aber auch Widerstand gegen das neue Halteverbot. So auch vom Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Und die hat es in sich. Das Halteverbot habe nämlich beträchtliche Folgen für Dachdeckerbetriebe und deren Zulieferer, die darauf angewiesen seien, mit ihren Fahrzeugen möglichst nah an Baustellen heranzufahren. Als Dachdecker habe man zwar volles Verständnis dafür, Fahrradfahrer besser zu schützen. „Aber das darf nicht zu Lasten derer erfolgen, die auf Halteflächen angewiesen sind.“ Sprich, für den entladenden Dachdecker darf man ruhig mal einen Radfahrer gefährden.

Als Dachdecker habe man zwar volles Verständnis dafür, Fahrradfahrer besser zu schützen. „Aber das darf nicht zu Lasten derer erfolgen, die auf Halteflächen angewiesen sind.“

Für Dachdecker sei es keine Alternative, 500 Meter entfernt einen Parkplatz zu nutzen. „Oder sollen wir fünf bis sieben Tonnen Ziegel, Maschinen und Werkzeuge in der Schubkarre zur Baustelle schieben?“, fragt der Dachdecker-Präsident und malt den Teufel gleich mal an die Wand: „Wenn vorher Halte-Genehmigungen eingeholt werden müssen, können Dächer nach Sturmschäden eventuell tage- oder sogar wochenlang nicht repariert werden.“

Die Forderung, „Ausnahmen für das Be- und Entladen im gewerblichen Verkehr aufzunehmen und das Halten fürs Handwerk auf Fahrradwegen wieder zu gestatten“, ist natürlich entschieden zurückzuweisen. Erstens wird so ein Handwerkerbulli dann stundenlang „entladen“ und zweitens ist der Autofahrer ein Herdentier und stellt sich mit seinem PKW dann gleich dahinter.

Den Dachdeckern springt dann noch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zur Seite. „Handwerksbetriebe müssen weiter ihre Kunden und Baustellen direkt erreichen und ihre Transporter in der Nähe abstellen können.“ Mit Nähe scheint dann wohl immer ein Radweg gemeint zu sein. Und zur Sicherheit schwingt man gleich auch noch die ganz große Keule: Das neue Halteverbot „bedeutet im Handwerk die Gefährdung der beruflichen Existenz.“

Leute, sucht schon mal Youtube-Tutorials. Es könnte sein, dass es bald keine Dachdecker mehr gibt…

In einer früheren Version hatte ich geschrieben, dass man einfach neben dem Schutzstreifen halten soll. Ob das erlaubt ist, ist noch nicht so ganz klar. Die Verwaltungsvorschrift der neuen Straßenverkehrsordnung lässt noch auf sich warten.

Bild via pixabay