Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung hat endlich den lange geforderten Grünpfeil zum freien Abbiegen für Radfahrer gebracht. In einige Städten hängt er schon, weil bereits vor der StVO-Novelle Pilotprojekte liefen. Leider hat das Bundesverkehrsministerium den Grünpfeil aber nur in der abgespeckten Version ermöglicht.

Die etwas weitergehende Version erlaubt zum Beispiel in Frankreich auch das Geradeausfahren bei roter Ampel – auch hier natürlich unter der gegebenen Rücksicht. Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ein solcher „Geradeauspfeil“ den fließenden Radverkehr fördern würde. Oft ist das an T-Kreuzungen der Fall, wie in den fotografierten Beispielen in Osnabrück. Man hat als Radfahrer freie Sicht auf die Kreuzung und könnte mit einem solchen Pfeil problemlos durchfahren, wenn keine Fußgänger zu sehen sind.

Naja, man kann halt nicht an alles denken…

Fotos: dd