Wenn die Änderungen der Straßenverkehrsordnung jetzt bald (sie müssen eigentlich nur noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden) in Kraft treten, gilt auch der eigentlich gar nicht neue Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrer. Diverse Gerichtsurteile haben den bereits in der Vergangenheit eingefordert, jetzt kommt er also auch ganz offiziell über die StVO.

Um auf den Sicherheitsabstand aufmerksam zu machen, haben der ADFC Aachen und die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG einen Linienbus auf der Heckseite mit einer symbolhaften Darstellung eines Überholvorganges gestaltet. Der Bus soll jetzt für einen Zeitraum von fünf Monaten durch das Aachener Stadtgebiet fahren. Wäre schön, wenn es bis dahin alle Autofahrer begriffen hätten. Denn, das kann man auch noch mal erwähnen, der Abstand von 1,5 Metern gilt auch dann, wenn die Straßenbreite diesen Abstand nicht hergibt. Die Konsequenz daraus ist nicht, dass man mit weniger Abstand überholen darf. Die Konsequenz ist, dass man dann gar nicht überholen darf.

Foto: ASEAG