Bild: Universitätsstadt Tübingen

Eine Nachricht, die für Diskussionen sorgen könnte. Mit dem Fahrradtunnel zwischen Haagtor und Alleenbrücke in der Innenstadt gibt Tübingen den ersten Radweg für S-Pedelecs frei. Die bis zu 45 km/h unterstützenden Pedelecs sind rechtlich als Kleinkrafträder eingestuft und müssen daher generell auf der Straße fahren. Außerdem gilt Kennzeichen- und Helmpflicht. Ein Zusatzschild mit der Aufschrift „S-Pedelecs frei“ erlaubt in Tübingen nun die Einfahrt in den Tunnel, ein weiteres Schild begrenzt die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde. Ermöglicht wurde diese Neuregelung erst, nachdem das Verkehrsministerium Baden-Württemberg das Einvernehmen zur Verwendung des Zusatzzeichens erteilt hatte.

„Tübingen ist landesweit und vermutlich auch bundesweit die erste Kommune, die dies erlaubt“, sagt Tübingens Oberbürgermeister. „Die unsinnige Regelung, S-Pedelecs auf die Straßen ohne Radwege zu verbannen, hat dazu geführt, dass in Deutschland nur rund ein Prozent aller gekauften E-Bikes S-Pedelecs sind. In der Schweiz hingegen ist das S-Pedelec mit 20 Prozent ein äußerst beliebtes Fortbewegungsmittel für Pendler“, sagt der Oberbürgermeister. „Wir wollen bei uns auch günstige Bedingungen schaffen für dieses klimafreundliche Transportmittel. Das hilft, den Autoverkehr in der Stadt zu reduzieren.“

In Tübingen soll es künftig ein durchgängiges Netz für S-Pedelecs geben, das alle Ortsteile mit dem Zentrum verbindet und eine Durchquerung der Stadt von Nord nach Süd und von Ost nach West auf verschiedenen, attraktiven Strecken erlaubt. Dazu werden in den kommenden Monaten rund 80 neue Zusatzschilder angebracht. Ich kenne die Tübinger Radwege nicht, hoffe aber, dass sie für die Geschwindigkeiten von S-Pedelecs überhaupt ausgelegt sind.




Noch im Februar 2018 teilte die Bundesregierung mit, dass eine generelle Nutzung von Radwegen für S-Pedelecs aus Verkehrssicherheitsgründen nicht in Frage komme. „S-Pedelecs sind Kraftfahrzeuge und werden nach EU-Typgenehmigungsvorschriften als Kleinkrafträder eingestuft. Für sie gilt die Pflicht zur Benutzung der Straße.“ Dennoch verwies die Bundesregierung schon damals auf die Möglichkeit, Radwege auch für S-Pedelecs im Einzelfall zu öffnen: „Die für die Durchführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder dürfen bei Bedarf auch Radwege für andere Verkehrsarten mittels Zusatzzeichen öffnen. Dies entscheiden sie in eigener Zuständigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der konkreten Verkehrsverhältnisse und Örtlichkeit.“ Tübingen wäre damit nun wohl der Präzedenzfall.