Der Bund der Steuerzahler (BdSt) übt mal wieder Kritik an der Förderung des Radverkehrs. Nachdem Fahrradzählstellen in Düsseldorf und München sowie finanzielle Mittel für Radwegneubauten in Niedersachsen schon in der Vergangenheit nicht gut ankamen, befindet sich in diesem Jahr die (magere) Radverkehrsförderung der Bundesregierung auf der „Frühjahrsputz“-Liste des BdSt.

Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, rät Bundesverkehrsminister Dobrindt, die Förderung des Radverkehrs einen Gang zurückzuschalten. Zudem bezeichnet Holznagel die geplante Förderung des Bundes mit 25 Millionen Euro für Radschnellwege als fragwürdig, da der Bund dafür gar nicht zuständig sei. Ferner bemängelt der BdSt die Förderung innovativer Projekte mit einem Volumen von 3,2 Millionen Euro, wie z. B. eine Studie, die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern untersucht.

ZIV_LogoDer Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) widerspricht Kritik des Steuerzahlerbundes: „Grundlage für die Einstufung, ob eine Bundesfinanzierung sinnvoll oder fragwürdig ist, sollte stets sein, inwiefern die entsprechende Förderung der Allgemeinheit zu Gute kommt. Im Fall der Radverkehrsförderung ist diese Frage leicht zu beantworten: Gute Radwege und Radschnellwege stehen allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung. Und gute Fahrradinfrastruktur führt dazu, dass mehr Menschen Fahrrad fahren. Dadurch wird der Verkehr entlastet, es gibt weniger Staus. Dies nützt auch den Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Mehr Radverkehr heißt weniger Lärm, weniger Schadstoffemissionen, stattdessen saubere und gesunde Luft. Gerade die genannten Radschnellwege können dazu beitragen, Pendlerströme vom Auto auf das Fahrrad zu verlagern und somit besonders die Innenstädte von Staus und schädlichen Emissionen entlasten. Zudem bedeutet eine gute Fahrradinfrastruktur auch mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Anknüpfend an die Vision Zero – Null Verkehrstote im Straßenverkehr – sind die verhältnismäßig geringen Ausgaben des Bundes für den Radverkehr deshalb alles andere als eine fragwürdige Ausgabe.







Auch das Argument, der Bund sei nicht für den Radverkehr zuständig, greift zu kurz. Der Bund ist nicht nur für den Radwegebau an Bundesfernstraßen zuständig, sondern er kann sehr wohl auch Radschnellwege fördern, wie kürzlich in einem rechtlichen Gutachten festgestellt wurde. Darüber hinaus ist die Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele des Bundes im Verkehrssektor zu erreichen.

Es gibt etliche Argumente, warum eine Radverkehrsförderung auf Bundesebene sinnvoll und der Allgemeinheit von Nutzen ist. Und deshalb hat dieser Punkt nichts in der Liste der Steuersünden zu suchen.“