Am 24. Juni 2015 hat der Schweizer Bundesrat einige Anpassungen für den Radverkehr beschlossen. Ich konzentriere mich hier auf zwei Pfeile, die ab dem 1. Januar 2016 gelten, bzw. nicht gelten werden.

Zunächst der bald geltende Pfeil: Rechtsabbiegespuren können mit einem Fahrrad-Symbol und einem gelben Pfeil das Geradeausfahren ermöglichen. Die „Signalisationsverordnung“ der Schweiz sagt dazu unter Artikel 74a Abs. 7e:

Außerhalb von Radwegen und Radfahrstreifen ist das Symbol eines Fahrrads in folgenden Situationen zulässig: auf Rechtsabbiegestreifen, auf denen die Fahrräder entgegen dem allgemeinen Verkehr geradeaus fahren dürfen; in diesem Fall wird das Symbol mit gelben Richtungspfeilen ergänzt.

Der zweite Pfeil hat es leider nicht in die Verkehrsregelnverordnung geschafft, was auch Pro Velo Schweiz kritisiert. Es ist der Abbiegepfeil für Radfahrer.

Schaffung der Möglichkeit, dem Veloverkehr das Rechtsabbiegen bei Rot zu erlauben. Diese attraktive und verkehrssichere Maßnahme soll – wie in Frankreich – eingeführt werden.

Diese Änderung wurde zwar vom Bau- und Verkehrsdepartement des Stadtkantons Basel beim Bund beantragt. Zu vermuten ist aber, dass diese Beantragung zu früh kam, da das aktuelle Pilotprojekt in Basel noch läuft und 2014 wegen Erfolges sogar verlängert und ausgeweitet wurde. Es wird aktuell an zwölf Kreuzungen durchgeführt und bis Dezember 2016 fortgeführt. Es ist stark davon auszugehen, dass man auch dann noch von einem Erfolg sprechen kann. Spätestens 2018 sollte der Abbiegepfeil für Radfahrer also auch in der Schweiz möglich sein.

Bild: Screenshot ris-muenchen.de

Bild: Screenshot ris-muenchen.de

Ich habe hier im Blog bereits ausgiebig über diesen Pfeil berichtet und auch kleine Diskussionen eröffnet. Die Forderung von Pro Velo Schweiz mit dem Verweis auf Frankreich und der Kommentar von bicirossa haben mich nun aber doch noch mal nach Frankreich schauen lassen, wo es diesen Abbiegepfeil für Radfahrer tatsächlich seit Januar 2012 per Erlass gibt.

Dieses „Tourne à droite cycliste“ wurde zwei Jahre lang in Bordeaux, Nantes und Straßburg getestet, für erfolgreich befunden und dann eben per Erlass eingeführt. Seither können französische Kommunen ein Verkehrszeichen anordnen, das ein gelbes Fahrrad auf einem Vorfahrt-gewähren-Schild zeigt. Darüber hinaus erlaubt die französische Rechtslage auch das Geradeausfahren bei Rot, wenn das Schild einen entsprechenden Pfeil zeigt. Dies kommt insbesondere bei T-Kreuzungen an der kreuzungsfreien Seite infrage, wo Radfahrer nur Fußgängerüberwege queren.

Bild: wissenschaft-frankreich.de

Bild: wissenschaft-frankreich.de

Warum sollte das nicht auch in der Schweiz und in Deutschland funktionieren? In der Schweiz ist man wenigstens schon mal soweit, dass es getestet wird. Alles sieht nach Erfolg aus. Wann kommt also endlich ein Pilotprojekt bei uns in Deutschland? Ampeln werden nachts doch auch abgeschaltet, damit Autofahrer nicht warten müssen. Da kann man doch auch mal dieses kleine Experiment wagen.