Auf der Facebookseite der Critical Mass Osnabrück ist noch gar nichts über die Novemberausgabe zu erfahren. Doch die Stadt Osnabrück meldet sich schon vorab zu Wort und ruft dazu auf, die Critical Mass rechtzeitig als Veranstaltung anzumelden. Damit hat sich die Polizei in den angekündigten Gesprächen wohl durchgesetzt. Auch sie war beim letzten Mal nicht davon zu überzeugen, dass eine Critical Mass keine Demonstration sei.

Hier der Originaltext:

Sehr geehrte Critical Mass Osnabrück,

Sie rufen erneut zu einer Fahrradaktion mit dem Titel Critical Mass in Osnabrück auf. Dabei geht es darum, durch eine gemeinsame Aktivität darauf aufmerksam zu machen, dass Fahrradfahren ein wesentlicher Teil des Straßenverkehrs ist und Radfahren soll weiter in das Blickfeld der Öffentlichkeit gebracht werden. Zu diesem Zweck rufen Sie dazu auf, gemeinsam den Osnabrücker Wallring in seiner vollen Breite mit Fahrrädern zu befahren.

Polizei und Stadtverwaltung Osnabrück gehen davon aus, dass es sich bei dieser Aktion um die Durchführung einer Demonstration gemäß Artikel 8 Grundgesetz handelt. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken dagegen, eine Demonstration mit Fahrrädern in Osnabrück durchzuführen. Die Polizei wird eine störungsfreie Durchführung dieser Versammlung für sie gewährleisten. Gemäß § 5 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes müssen Demonstrationen allerdings bei der Versammlungsbehörde mindestens 48 Stunden vorher angezeigt werden. Dabei müssen der Ort der Versammlung, der beabsichtigte Beginn und das Ende, sowie die Anzahl der erwarteten Teilnehmer genannt werden. Zudem muss ein Versammlungsleiter benannt werden und ggf. erforderliche Auflagen zur Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs müssen beachtet werden. Bitte beachten Sie diese Hinweise und zeigen die nächste Veranstaltung rechtzeitig bei der Stadt Osnabrück – Fachbereich Bürger und Ordnung, Versammlungsbehörde (strassenverkehr@osnabrueck.de) – an. Es kann dann mit der verantwortlichen Person abgestimmt werden, unter welchen Umständen die Demonstration verlaufen kann.

Vorsorglich möchten wir Sie noch darauf aufmerksam machen, dass eine nicht ordnungsgemäß angezeigte und organisierte Demonstration von der Polizei aufzulösen ist.

Ihre Aktion kann nicht als Fahrt im „geschlossenen Verband“ gemäß § 27 der Straßenverkehrsordnung angesehen werden. Man kann zwar davon ausgehen, dass mehr als 15 Radfahrer teilnehmen werden, weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sonderrechten als „geschlossener Verband“ werden aber nicht erfüllt sein. Für die Durchführung wäre zunächst ein Verbandsführer zu benennen, im Verband darf maximal zu zweit nebeneinander gefahren werden, die allgemeinen Verkehrsregeln müssen (mit wenigen Ausnahmen) eingehalten werden und zu einer Blockade ganzer Fahrtstreifen darf es schon gar nicht kommen. Eine derartig durchgeführte Verbandsfahrt entspricht somit sicher nicht den Vorstellungen einer Critical-Mass-Aktion.

Ich weiß gar nicht, ob man diese Nachricht ernst nehmen darf, denn gleich im ersten Absatz scheint mir ein alles entscheidender Fehler zu stecken: „Zu diesem Zweck rufen Sie dazu auf, gemeinsam den Osnabrücker Wallring in seiner vollen Breite mit Fahrrädern zu befahren.“ Ehrlich gesagt habe ich das nirgendswo gelesen. Und aus meiner Erfahrung kann ich auch sagen, dass in der Vergangenheit zum größten Teil nur eine Spur befahren wurde. Außer natürlich beim letzten Mal, als die Polizei uns „begleitet“ und beide Spuren für uns blockiert hat.

Und weiter: „Für die Durchführung wäre zunächst ein Verbandsführer zu benennen…“ Der wechselt bei einer Critical Mass doch ständig.

…im Verband darf maximal zu zweit nebeneinander gefahren werden…“ Woher soll man jetzt wissen, dass es in einer Woche anders sein wird?

…die allgemeinen Verkehrsregeln müssen (mit wenigen Ausnahmen) eingehalten werden…“ Das wissen die Teilnehmer wahrscheinlich besser als alle anderen.

„…und zu einer Blockade ganzer Fahrtstreifen darf es schon gar nicht kommen.“ Blockiert wird im Prinzip gar nichts. Und wenn man es so nennen will, dann doch: ein Fahrstreifen darf von einem Verband „blockiert“ werden.

Es scheint dabei zu bleiben, Osnabrück hat ein schwieriges Verhältnis zum Radverkehr. Auf der einen Seite gab es dieses Jahr eine Imagekampagne, auf der anderen Seite kann die Stadt mit dem Radverkehr nicht entspannt umgehen.
Mein persönlicher Neid auf zum Beispiel Hamburg wird immer größer, wo zum Teil über 2.000 Teilnehmer zusammen Rad fahren können. Ist das in Osnabrück denn wirklich nicht möglich – ohne von der Polizei auf vorgegebener Strecke eskortiert zu werden?

Update:
Sieht so aus, als würde am 29. November gefahren: Stellt euch vor, es ist Critical Mass… Sehr schön! Könnte dann allerdings voll werden auf den Radfahrstreifen. Sieht dann natürlich schlecht aus für Autos, die abbiegen wollen…
Und wenn es zu voll wird, muss man zur Not halt auf die Fahrbahn ausweichen. Obwohl, es wäre natürlich witzig, wenn so viele Radfahrer unterwegs sind, dass sie eine geschlossene Kette auf dem Wall bilden. :-D

CM Osnabrück LogoBild: facebook.com/criticalmassosnabrueck